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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Kommunalwahl: Jetzt zählt’s!

Bis zu 93 Kreuze können am 15. März gesetzt werden, mit denen auch die Weichen für die nächsten fünf Jahre Verkehrspolitik gestellt werden – Radweg-Rückbau wie in Berlin oder weiter den Rad- und Fußverkehr fördern? Wir haben die Wahl, jede Stimme zählt!

Bei keiner anderen Wahl sind die Auswirkungen so unmittelbar spürbar wie bei der anstehenden Kommunalwahl: Die Zusammensetzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte entscheiden sehr direkt darüber, ob, wo und wie zum Beispiel neue Radwege, Fahrradstraßen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden. In der Vergangenheit waren die Abstimmungsergebnisse teilweise sehr knapp. Ein Beispiel: Der dauerhafte, barrierefreie und optisch ansprechende Umbau des Oeder Wegs wurde mit einer einzigen Stimme Mehrheit beschlossen. Der größte Irrtum ist also, nicht wählen zu gehen, weil sich „die anderen“ schon darum kümmern werden – es zählt jede Stimme!

Die Positionen der verschiedenen Parteien zum Radverkehr haben wir für den interaktiven Wahl-o-Rad gesammelt, der unter https://frankfurt.wahl-o-rad.de erreichbar ist. Ein Blick lohnt sich, es gibt große Unterschiede! Während manche Parteien den Radverkehr ausdrücklich und auch überall fördern möchten, möchten andere den Radverkehr z. B. in die Seitenstraßen verdrängen – wobei sie sich aber erfahrungsgemäß auch dort gegen Maßnahmen für den Radverkehr sträuben, weil besonders dort Parkplätze entfallen müssten. Es lohnt sich daher, auch die kurzen Begründungen der Parteien am Ende der Umfrage zu lesen.

Wer darf wählen? Alle Menschen mit deutschem Pass und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 18 Jahren, sofern man seit mindestens sechs Wochen vor der Wahl in Hessen gemeldet ist. Menschen ohne EU-Pass können die Kommunale Ausländervertretung (KAV) wählen.

Kleine Hilfestellung zu dem riesigen Stimmzettel (1,44 x 60 cm!): Wer es sich einfach machen möchte, kann genau eine Liste per Listenkreuz (ganz oben) wählen. Mehrere Listenkreuze machen den Stimmzettel ungültig. Zusätzlich zu einem Listenkreuz können auch einzelne Mitglieder dieser Liste durchgestrichen werden. Die Stimmen der gestrichenen Personen werden dann automatisch auf die restlichen Mitglieder der Liste verteilt. Außerdem können die maximal 93 Stimmen auch auf einzelne Personen verteilt werden („panaschieren“), dabei können maximal drei Stimmen pro Person vergeben werden („kumulieren“).

Ansgar Hegerfeld

Wer am 15. März nicht in Frankfurt ist, kann natürlich auch per Briefwahl wählen.

Das geht schon jetzt vor Ort im Briefwahlbüro oder per Versand der Unterlagen nach Hause.
Sie können mit wenigen Klicks hier beantragt werden:

wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6412000

Mehr Informationen zur Wahl an sich und den Möglichkeiten bei der Stimmabgabe gibt es bei der Stadt Frankfurt:

frankfurt.de/service-und-rathaus/stadtpolitik/wahlen/kommunalwahlen/wahlverfahren