Frankfurt Aktuell 2025-04
Problemstellen aufzeigen – das OpenBikeSensor-Projekt
Seit 2020 ist in der StVO konkretisiert, was eigentlich schon lange galt:
Beim Überholen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer einen ausreichenden Seitenabstand von 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts einhalten.
Wird das auch so von den Fahrzeugführenden eingehalten? Um das heraus zu finden, hast du jetzt die Möglichkeit, beim ADFC einen sogenannten OpenBikeSensor auszuleihen.
Beim Überholen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer einen ausreichenden Seitenabstand von 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts einhalten.
Wird das auch so von den Fahrzeugführenden eingehalten? Um das heraus zu finden, hast du jetzt die Möglichkeit, beim ADFC einen sogenannten OpenBikeSensor auszuleihen.