17.08.2018
Endlich! Vom Radweg an den Abschlepphaken!
Es schien eine Art von ungeschriebenem Gesetz zu sein: wer auf Radwegen oder Radstreifen parkt, kassiert vielleicht ein Knöllchen, wenn überhaupt, aber ein Abschlepprisiko gibt es nicht. Gefährdung von Radfahrern ist keine Verkehrsgefährdung – sollen sie doch ihren Drahtesel drum herum schieben...