Frankfurt Aktuell 2026-01
Sei kein Blender
Falsch eingestellte oder zu hoch montierte Fahrradscheinwerfer blenden weiterhin viele entgegenkommende Rad- und Fußgängerverkehrsteilnehmende. Laut StVZO dürfen Scheinwerfer nicht blenden und maximal 120 cm hoch angebracht sein. Helmleuchten und Blinklichter sind problematisch bzw. verboten. Hinweise auf Blendung sollten ernst genommen werden, statt aggressiv abgewehrt zu werden.


























