Pressemitteilung: ADFC Frankfurt fordert neu zugelassene Scan-Cars für Frankfurter Verkehrsüberwachung
Frankfurt am Main, 28. Juli 2026 – Der ADFC Frankfurt begrüßt die lang erwartete Reform des Straßenverkehrsgesetzes, mit der bundesweit „Scan Cars“ rechtlich ermöglicht werden. Auch Frankfurt soll diese Möglichkeit nutzen, um die Verkehrssicherheit mit der effektiven Verkehrsüberwachung zu erhöhen.
Illegal abgestellte Autos und LKW auf Rad- und Gehwegen gehören seit vielen Jahren zum alltäglichen Stadtbild. Sie zwingen Menschen zu gefährlichen Ausweichmanövern, was insbesondere unsichere Radfahrende wie Kinder und ältere Personen betrifft und sie vom Radfahren abhalten kann.
Es gibt zwar positive Entwicklungen, wie z.B. die 2019 eingeführte Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei und die angeordnete „Null Toleranz“-Richtlinie. Aus Sicht des ADFC braucht es neben effizienteren Abschleppvorgängen, einem konsequenteren Einschreiten und technischen Verbesserungen im Bereich der Falschparker-Erfassung aber auch Scan Cars als zusätzliches Kontrollinstrument.
Mit dieser automatisierten Erfassung von Falschparkern könnten mit wenig Personalaufwand auch größere Straßenabschnitte effektiv kontrolliert werden und auch die unzähligen „nur mal kurz“-Falschparker unkompliziert im Vorbeifahren erfasst werden.
Ansgar Hegerfeld, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC Frankfurt: „Wir finden es gut und sinnvoll, dass die neue Römer-Koalition die Scan Cars als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Denn die guten neuen Radwege bringen nichts, wenn darauf regelmäßig Autos illegal abgestellt werden. Wir brauchen dringend eine wirksame und flächendeckende Durchsetzung der Verkehrsregeln, damit auch Kinder und ältere Menschen wieder die Rad- und Fußwege sicher benutzen können.“
Hintergrund
Dank des neu ergänzten § 63g StVG (Seite 6f) wurde die bundesweite Rechtsgrundlage zur Erfassung und Auswertung von Videoaufnahmen geschaffen, die für alle Bundesländer und Kommunen gilt. Bislang waren für die Nutzung von Scan Cars Gesetzesänderungen auf Landesebene notwendig, diese Möglichkeit wurde aber kaum genutzt – z.B. in Baden-Württemberg.














