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Nie ohne Weste
Warnwestenpflicht für Radfahrer in Frankreich

Seit dem 1. September 2008 gilt in Frankreich eine Warnwestenpflicht für Fahrradfahrer. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss nachts oder bei schlechter Sicht tagsüber eine Warnweste getragen werden. Seit dem 1. Oktober droht sonst eine Strafe in Höhe von 35 Euro. Die Regelung, für deren Akzeptanz mit dem Modeschöpfer Karl Lagerfeld geworben wird, ist umstritten. Auch in Frankreich sind Radfahrer innerhalb der Städte am häufigsten in Unfälle verwickelt, doch hier gilt die Warnwestenpflicht nicht. Zudem sind Motorradfahrer von der Regelung ausgenommen, obwohl diese häufiger in Unfälle verwickelt sind.

(aus ADFC Newsticker, 15.10.2008)

24. 1. 2009 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |