Skip to content

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Leserbriefe

Zu „Nie mehr zweite Liga“ in frankfurt aktuell 3/06

Ergänzend zum Titelartikel der letzten Ausgabe, wo es darum ging, was auf der Tagesordnung der Stadtregierung steht, möchte ich noch auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (StVV) vom 15.12.2005 (Nr. 21.21) hinweisen, der aus der Vorlage NR 2086 u.a. folgende Passagen übernahm: „Ausbau der stückweise vorhandenen Radrouten zu einem die Stadt radial und tangential verbindenden Radschnellspurnetz, Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht, Freigabe der Busstreifen für den Radverkehr“.

Letzteres ist im Zusammenhang mit folgendem, ebenfalls von der StVV beschlossenen Punkt zu sehen, der lautet: „... Förderung des Linienbusverkehrs durch Ausweisung von Sonderfahrstreifen, ...“. In der Vorlage für die StVV hieß es zudem, „in die Einzelheiten gehende Forderungen“, die im „Masterplan Verkehr 22 (www. Frankfurt22.de)“ enthalten sind, seien „dem vorliegenden Antrag inhaltlich zugehörig“. Insofern könnte auch angenommen werden, dass die StVV folgendem, daraus entnommenen Passus zugestimmt haben: „Der Rest-MIV wird über die fahrspurreduzierten Sammelstraßen geleitet, wobei die aufgehobenen Fahrspuren dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden, ... (z.B. Umwidmung des inneren Anlagenrings zur Radfahrstraße – MIV nur zweispurig auf dem äußeren Anlagenring).“ Da im schwarz-grünen Koalitionsvertrag steht, „die bisherigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erkennen wir an“, ist anzunehmen, dass all dies umgesetzt wird.

Markus Schmidt


Zu „Gefährliche Wahl“ in frankfurt aktuell 3/06

Mit großem Interesse habe ich ihre letzte Ausgabe gelesen und bin dort auf den Artikel zu dem Thema „Einschnitte in Fahrradwege“ durch Wahlplakate gestoßen: an der U-Bahn Haltestelle „Weißer Stein“ ragt in Fahrtrichtung rechts  in der Höhe eines Autohauses ein Abfalleimer, welcher an einer Straßenlaterne befestigt ist, fast bis in die Mitte des Fahrradweges.

Dies führt auch deshalb zu Schwierigkeiten, weil Fußgänger, um den Müll zu beseitigen, auf den Radfahrweg gehen.

Manuel Schick


Mit den Velotaxis auf Frankfurts Straßen beschäftigt sich folgender Brief. Dazu hat Fritz Biel Stellung genommen.

Hallo ADFC,

ist es korrekt, dass in Frankfurt die Fahrradrikschas auf dem Radweg fahren dürfen? Wenn ja, sehen Sie eine Möglichkeit, sich erfolgreich dagegen zu wehren?

Ich empfinde es als sehr hinderlich, so eine gemütlich dahinradelnde sight-seeing Rikscha vor mir auf dem Radweg (Bockenheimer Landstraße in Richtung Bockenheim erlebe ich das öfter) zu haben, während ich zügig nach Hause fahren möchte – hier ist ein Interessenskonflikt! Ich bin „Berufsfahrerin“, also nicht zum Spazierenfahren unterwegs und diese Fahrzeuge kann man nicht überholen, weil sie exakt so breit sind wie der Fahrradweg – wie sieht das der ADFC ?

Liane Ihre

Liebe Liane Ihre,

Ihre Mail wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Die Fahrradrikschas sind rechtlich gesehen Fahrräder und müssen laut StVO Radwege benutzen, wenn diese durch die entsprechende Beschilderung (blaues Schild - Radweg (Verkehrszeichen 237 StVO), getrennter Geh- und Radweg (VZ 241 StVO) oder Gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240 StVO) als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind. Da die Tatsache nicht zu leugnen ist, dass die Entwurfsparameter für Radverkehrsanlagen die Existenz von mehrspurigen Fahrzeugen im allgemeinen ignorieren, findet sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO ergänzend der folgende Passus:

Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Zu Absatz 4 Satz 2

II. Radwegebenutzungspflicht

2. b) Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.

Der ADFC tritt seit langem für die Aufhebung der Benutzungspflicht ein. Dies würde es nachfolgenden schnelleren Radler/innen ermöglichen, langsamere legal zu überholen. Ein entsprechende Initiative der FAG-Fraktion im  Römer zur Aufhebung der Benutzungspflicht in der Bockenheimer Landstraße mit

ausdrücklichem Hinweis auf die Fahrradrikschas wurde allerdings negativ beschieden.

Im Übrigen kennt das Verkehrsrecht keine vorrangigen oder nachrangigen Verkehrszwecke (Berufsfahrerin versus Spazierenfahren). Aus gutem Grund gehört die Straße nicht allein denen, die es eilig haben.

Ich rate zu ein bisschen Toleranz gegenüber dem langsameren Verkehrsteilnehmer – und zu ein bisschen mehr Pragmatismus. Niemand wird sich aufregen, wenn Sie unter Wahrung der Verkehrssicherheit den Radweg verlassen, um eine Fahrradrikscha zu überholen, am wenigsten ein Polizist.

Fritz Biel (ADFC Radverkehrsberater, Verkehrspolitischer Sprecher ADFC Frankfurt)


Zu „Sicher im Straßenverkehr – Verkehrswissen für Radfahrer“ in frankfurt aktuell 3/06

Die von Eva Kröcher in frankfurt aktuell Ausgabe 3 zu Zebrastreifen gemachte Aussage: „Wenn Sie mit dem Fahrrad die Fahrbahn an einem Zebrastreifen fahrend überqueren, haben Sie entgegen einer gängigen – aber irrigen – Meinung keinen Vorrang vor dem Verkehr auf der Fahrbahn“ ist so pauschal falsch.

Der Rechtsreferent des ADFC-Bundesverbandes, Roland Huhn erklärt: Radfahrer haben auf einem Radweg (auch auf einem Rad- und Gehweg) entlang einer Vorfahrtstraße mit Zeichen 301 oder 306 (auch ohne Fahrbahnmarkierungen) Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus der untergeordneten Straße. Was ändert sich daran durch die Markierung eines Fußgängerüberwegs? Gar nichts: Die Radfahrer erhalten kein zusätzliches Recht (der Vorrang gilt nur für Fußgänger). Sie verlieren aber auch kein Recht, denn § 26 ist keine Vorschrift zur Regelung der Vorfahrt zwischen Fahrzeugen. An den Fahrverkehr wenden sich die §§ 8 und 9 StVO (Vorfahrt, Abbiegen), die von § 26 StVO unberührt bleiben. Insbesondere müssen Radfahrer auch nicht absteigen, um Vorrang an der Einmündung zu erhalten. Denn sie haben ja ohnehin Vorfahrt (s. o.). Auf einem Zebrastreifen an einer beliebigen Stelle wäre das anders: Dort muss ein Radfahrer, der bevorrechtigt über die Straße will, absteigen.

Wenn er sein Rad schiebt, wird er zum Fußgänger und genießt den Schutz des Fußgängerüberwegs. Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg wird durch den Fußgängerüberweg nicht unterbrochen. Der Fußgängerüberweg gilt nur für den Gehweg. Wären Rad- und Gehweg nebeneinander angeordnet (Zeichen 241), würde das wohl jedem einleuchten. Wegen Zeichen 240 haben wir es aber mit einem Sonderweg zu tun, der zugleich Rad- und Gehweg ist. Wenn in dessen Verlauf Verkehrszeichen oder Markierungen angebracht sind, die sich nur an eine der beiden Benutzergruppen richten (Zeichen 293 Fußgängerüberweg), dann gelten sie auch nur für diese.

Martin Kozlowski

Siehe dazu auch: „Schieben oder Fahren?“ (Anm. der Red.)


Zu „Sicher im Straßenverkehr – Verkehrswissen für Radfahrer“ in frankfurt aktuell 3/06

Der Artikel im neuen frankfurt aktuell ist sehr interessant. Was mir aufgefallen ist:

Zeichen 326-50 (Verkehrsberuhigter Bereich Ende) steht unter dem Stichwort "Geschwindigkeit". Dass mit dem Ende des verkehrsberuhigten Bereichs die Geschwindigkeitsbeschränkung wegfällt ist nur die halbe Miete. Kaum jemand kennt den Wortlaut von StVO §10 Einfahren und Anfahren. Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu  lassen...

Auf gut Deutsch: wenn man einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hat man genauso wenig Vorfahrt wie bei einer Grundstücksausfahrt; man muss alles abwarten was da kommt, auch querende Fußgänger haben Vorrang.

Das gilt auch bei Zeichen 243, gemeinhin bekannt als Ende der Fußgängerzone. Besonders interessant hier in Frankfurt, weil praktisch alle Fußgängerzonen für Fahrradfahrer frei sind.

Peter Schepko


Ihrem Ärger Luft machte Ute Wieland vor der WM im eigenen Land. Dazu hat Fritz Biel Stellung genommen.

Ich fahre jeden Tag von OF mit dem Fahrrad nach Ffm. Da nerven mich in letzter Zeit einige Baustellen, an denen keine oder keine vernünftige Umleitung für Radfahrer ausgeschildert ist. Weiterhin einige Merkwürdigkeiten mit der Ausschilderung von Radrouten.

Hier meine Liste:

1.) Sperrung des nördlichen Mainufers ab Flößerbrücke. An der Abfahrt zur Brücke ist ein Schild aufgehängt mit dem Hinweis: das Mainufer ist wegen Aufbauarbeiten für eine Veranstaltung ab 15.5. temporär gesperrt, Fußgänger und Radfahrer benutzen den Gehweg an der Schönen Aussicht.

Hahaha, ist es jetzt erlaubt auf dem Gehweg zu fahren? Oder fahre ich lieber auf der Fahrbahn. Das ist an der Stelle jedoch ziemlich Kamikaze.

2.) Dito am südlichen Mainufer. Da radelt man dann am Deutschherrnufer auf der Gass (= Kamikaze) oder auf dem Gehweg, aber Obacht, da kommen einem die Radler (in Richtung OF) in Massen entgegen. Wenn es da mal rappelt, hat natürlich der Radler und nicht der Veranstalter die Arschkarte.

3.) Baustelle am Schauspiel: da ist der Radweg (entgegen der Einbahnstraße) Richtung Süden in der Neuen Mainzer zur Untermainbrücke ganz verschwunden. In nördlicher Richtung ist für Fußgänger von der Untermainbrücke kommend erst nach Überquerung der Hofstraße ein Schild aufgehängt: Fußgänger benutzen andere Straßenseite und Pfeil nach rechts. Tja, da soll man also die vierspurige Neue Mainzer ohne Fußgängerampel überqueren.... gewagt, gewagt, bringt aber Entlastung für die Rentenkasse, hahaha. Ich habe da schon beim Ordnungsamt vor ca. 3-4 Wochen bei der für die Einrichtung von Baustellen zuständigen Stelle angemahnt, ich bekam die Antwort, dass das so nicht in Ordnung ist und dass das in den nächsten Tagen geändert werde. Allerdings habe man nur 3 Außendienstmitarbeiter für ganz Frankfurt für die Kontrolle von Baustellen. Na Hurra, da wird Steuerzahlers Geld versenkt – die Baufirma rechnet ordentlich Knete für die Einrichtung der Baustelle ab und tut nichts – außer ein idiotisches Schild aufzustellen.

4.) Wann hört endlich der Schwachsinn auf, in sämtlichen Frankfurter Stadtplänen, auch in der Grüngürtelkarte und dem 1:20.000er Radlerstadtplan, eine Radroute vom südlichen Mainufer über den Holbeinsteg nach Bockenheim einzudrucken.

Der Holbeinsteg ist ein Gehweg!!!!! Somit per Definition kein Radweg. Man stelle sich vor: outofahrer anhalten, aussteigen und schieben, hahaha, Zeter und Mordio, Weltuntergang. Aber mit Radfahrern kann man es ja machen. Des weiteren sind vom nördlichen Mainufer Windmühlstraße und Moselstraße jeweils Einbahnstraße bis zur Niddastraße. Da ist aber das gegen die Einbahnstraße radeln nicht erlaubt per Zusatzschild!!!! Eine Alternativroute ist für den Bereich nicht in den Radlerplänen.

Aber macht nichts, dafür haben wir es gerade the other way round in:

5.) Uhlandstraße in nördlicher Richtung. Diese ist Einbahnstraße mit Zusatzschild Radfahrer in Gegenrichtung frei, aha. Allerdings an n-1 Stellen behelfsmäßig mit rotschwarzem Klebebahn ausgestrichen. Sieht eher dilettantisch aus, vermute das war eine Radfahrer hassende Privatperson. Frage: wieso ist das gesperrt, ist das offiziell so oder eher wie ich vermute? Wann wird das wieder für den Radverkehr Richtung Norden freigegeben??? Oder soll man lieber alternativ durch die Obermainanlage radeln (auf der Fahrbahn, im Grünring sind jetzt die Wege matschig). Ist aber auch ziemlich Kamikaze!!!!

Also Leute mal ganz ehrlich, was einem da als Radler zugemutet wird, ist eine Zumutung. Aber wenn es die Stadt und die outogeile Gesellschaft so will, finde ich, hat Frankfurt mal wieder ordentliche critical mass-Fahrten verdient. Ich schlage vor, dass jeden Morgen so zwischen 8 und 9 an den benannten Punkten zu veranstalten. Leider habe ich nicht genügend Zeit und Infrastruktur zur Verfügung ein critical mass alleine zu organisieren. Hört Euch doch mal um, es finden sich bestimmt noch ein paar Zeitgenossen für subversive Aktionen. Merke: nicht subversiv ist einfach, das kann jeder!

So, jetzt habe ich meinen Ärger runtergeschrieben und hoffe auf konstruktive Vorschläge und auch konkrete Maßnahmen vom ADFC.

Greetings from the cycling avenger

Ute Wieland

Stellungnahme von Fritz Biel, Verkehrspolitischer Sprecher des ADFC Frankfurt am Main e.V.:

Sperrung Mainufer

Leider ist es in Frankfurt noch immer gängige Praxis, für den Radverkehr wichtige Verbindungen anlässlich mehr oder weniger weltbewegender Veranstaltungen einfach zu sperren. Das ist insbesondere für Ortsfremde misslich, die sich mangels Ortskenntnis auf die Wegweiser verlassen und plötzlich vor einer Absperrung stehen. Aber auch „Eingeborene“ haben ihre liebe Mühe, wenn ihre täglich befahrene Strecke abseits der Autoströme plötzlich „dicht“ ist. Alternative Strecken gibt es im Allgemeinen, aber man muss sie auch finden und sie müssen legal und sicher befahrbar sein (oder gemacht werden). Der Hinweis auf irgendeinen Gehweg reicht nicht aus.

Das „Vergabekonzept für Veranstaltungen in innerstädtischen Fußgängerzonen“ sieht die vollständige Sperrung für den Radverkehr zwar als Ausnahme vor, verlangt aber „akzeptable Umfahrungsmöglichkeiten“. Die Mainufer tauchen in diesem Konzept nicht auf. Hier muss nachgebessert werden. Die Ausschilderung einer akzeptablen Umfahrung muss als Voraussetzung der Genehmigung einer Vollsperrung verbindlich festgeschrieben werden.

Baustelle Neue Mainzer Straße

Dass beim Thema Baustellen einiges im Argen liegt, konnte man der vorletzten Ausgabe von „ADFC frankfurt aktuell“ entnehmen. Die Baustelle in der Neuen Mainzer Straße macht da leider keine Ausnahme. Dennoch gehört sie eher auf die Liste der Erfolge, denn noch vor wenigen Monaten sollte der Radweg in Richtung Sachsenhausen völlig verschwinden.

Radrouten in (Stadt)Plänen

Die Situation des Radverkehrs in Frankfurt befindet sich seit Jahren in einem schnellen Wandel. Das steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur 100%igen „Realitätsnähe“ von Plänen, deren Auflagen nicht jedes Jahr aktualisiert werden können. Der ADFC hatte deshalb vorgeschlagen, Fahrradrouten, deren Bau unmittelbar bevorstand, im neuen Frankfurter Radfahrplan bereits zu berücksichtigen. Leider hat sich die Fertigstellung des Lückenschlusses durch das Bahnhofsviertel zwischen Holbeinsteg und Niddastraße auf Grund zäher Verwaltungsabläufe so stark verzögert, dass erst in diesem Sommer mit dem Bau begonnen wird.

Holbeinsteg

Die Legalisierung des Radfahrens über den Holbeinsteg konnte bislang nicht erreicht werden. Der ADFC bleibt aber weiter am Ball.

Einbahnstraßen

Die Öffnung aller Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung erfolgt quartiersweise. Bis alle Straßen abgearbeitet sind und das gesamte Quartier freigegeben wird, werden die bereits montierten Schilder vorübergehend mit den rot-schwarzen Klebebändern als „noch nicht rechtswirksam“ gekennzeichnet.

Fritz Biel

19.07.2006 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |