Radverkehrsführung an Baustellen
Mittlerweile besser, aber nicht immer gut
Letzten Sommer veröffentlichte das Straßenverkehrsamt einen Leitfaden, in dem Musterlösungen für Radverkehrsführungen an Baustellen vorgestellt wurden. Darüber hinaus stellt der Leitfaden klar, wann Umleitungen für den Radverkehr auszuschildern sind und wie diese ausgestaltet sein sollen. Seit der Veröffentlichung des Leitfadens hat sich an Baustellen vieles zum Besseren verändert, doch nicht immer werden die Lösungen aus dem Leitfaden umgesetzt.
Ein Beispiel für schlechte Radverkehrsführung ist die Baustelle an der Gutleutstraße vor dem Heizkraftwerk, die noch voraussichtlich bis zum Herbst bestehen wird. Stadteinwärts endet der Radfahrstreifen vor der Baustelle, die Weiterfahrt auf der Fahrbahn ist durch Verkehrszeichen 254 verboten. Beim Amt nachgefragt, wie sich Radfahrende hier verhalten sollen, wurde erläutert, dass der Radverkehr an der eingerichteten Baustellenampel die Fahrbahnseite wechseln und auf dem Hochbordradweg in Gegenrichtung an der Baustelle vorbeifahren und dahinter wieder zurück wechseln soll. Anrampungen oder Bordsteinabsenkungen fehlen an diesen Querungsstellen allerdings, so dass es nicht ohne Weiteres möglich ist, diesen Hochbordradweg überhaupt zu erreichen. Warum der Radverkehr nicht auf der Fahrbahn im – ohnehin temporeduzierten – Mischverkehr durch die Engstelle geführt wird, ist unklar. Die fehlenden Anrampungen stellen darüber hinaus nicht nur für den Radverkehr ein Hindernis dar: auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollstühlen können die Baustellenampel nicht nutzen.
Es bleibt zu hoffen, dass hartnäckige Beschwerden zu dieser Thematik zu einer Änderung der Einrichtung vor Ort und zu einer weiteren Sensibilisierung der Beteiligten für die Belange der Radfahrenden und Zufußgehenden führt. Steter Tropfen höhlt den Stein!
Dass es an der Sensibilität für die Belange des Radverkehrs mangelt, zeigt auch eine kurzzeitig eingerichtete Baustelle auf der Friedberger Landstraße in der Nähe der Friedberger Warte. Radfahrende werden per Benutzungspflicht auf eine nicht definierte Fläche verbannt, wo sie aber gleichzeitig nicht fahren dürfen, sondern absteigen müssen. Zu Fuß gehen (und das Fahrrad schieben) ist allerdings auf reinen Radwegen verboten. Dass „Radfahrer absteigen“ in Frankfurt grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden sollte, war für einige Beteiligte völlig „neu“. Zusätzlich war noch gar keine Genehmigung zur Baustelleneinrichtung erteilt worden.
Der Leitfaden zum Radverkehr an Baustellen ist unter http://adfc-ffm.de/=J1PH öffentlich verfügbar. Beschwerden zu Baustelleneinrichtungen können an radverkehr-an-baustellen@stadt-frankfurt.de gemeldet werden.