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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Main-Taunus

Planfeststellungsverfahren Radweg Hofheim – Lorsbach

Kurz vor Weihnachten hat Hessen Mobil die Offenlage der Planungen für den Ausbau der Landesstraße 3011 und den straßenbegleitenden Radweg vorgenommen. Unmittelbar nach Weihnachten 2024 endete die Einspruchsfrist, sodass die Bearbeitung dieses Themas prompt in die Weihnachtsvorbereitungen fiel.

Unsere Einsprüche von 2010 im Rahmen des letzten Planfeststellungsverfahrens wurden weitgehend berücksichtigt. Doch auch die neue Planung weist Defizite auf, deren Korrektur von Hessen Mobil weitgehend abgelehnt wurde.

Ein Aspekt ist die Profilierung des Radwegs neben der Fahrbahn. Hessen Mobil sieht in einigen Abschnitten vor, dass Radweg und Kfz-Fahrbahn zueinander geneigt sind (1). Die mittig liegende Entwässerung ist für maximal jährlich auftretende Regenereignisse dimensioniert. Doch bei Starkregen kann sich eine Wasserlache bilden, die Fahrbahn und Radweg überdeckt. Eine Person auf dem Radweg wird dann von einem passierenden Kfz „geduscht“. Der ADFC schlug vor, die Fahrbahnneigung bei Beibehaltung der Entwässerungsrinne zum Schwarzbach fortzusetzen (2). Dies lehnt Hessen Mobil ab und „widerspricht dem Einwand vollumfänglich“.

Ein weiterer Aspekt ist die Aufstellung von Pfosten in der Wegmitte zur Unterbindung von Kfz-Verkehr. Dies betrifft den Anschluss an die Talstraße in Lorsbach in einer Kurve, im Übergangsbereich zwischen hellem und dunklem Bereich am Waldrand. Hier sieht der ADFC ein hohes Unfallrisiko, gerade für radelnde Gruppen. Auch diesem Aspekt widerspricht Hessen Mobil mit Verweis auf die Musterlösungen des Landes Hessen. Dort jedoch steht die Sperre nicht in einer Kurve, sondern im geraden Streckenverlauf mit deutlicher Markierung.

Mit Verweis auf existierende Wegeverbindungen zwischen L 3011 und Talstraße sieht Hessen Mobil keine Erfordernis, die vorgegebenen Mindestradien für Radverkehrsanlagen einzuhalten. Bei Straßen für den Kfz-Verkehr pocht man auf die gültigen Gestaltungsrichtlinien und verbreitert die Fahrbahn der L 3011 um 1,5 Meter. Offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen.

Schließlich deckt sich nach Einschätzung des ADFC die am Hofheimer Ende vor dem Abzweig in Richtung Hofheim vorgesehene Einfädelung auf die L 3011 (3) nicht mit der in der Musterlösung beschriebenen und zitierten Version. Auch hier widerspricht Hessen Mobil dem offensichtlichen Mangel.

Der ADFC geht davon aus, dass Hessen Mobil etwaige Schäden trägt, die sich aus den abgelehnten Vorschlägen ergeben.

Holger Küst