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Von: Ansgar Hegerfeld am 6. Juli 2026
Die typischen Textbausteine der Staatsanwaltschaft, wenn sie ein Verfahren wegen im Straßenverkehr begangener Straftaten einstellt
Ansgar Hegerfeld

Bundestags-Petition zur strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten im Straßenverkehr

Bundestags-Petition direkt unterschreiben

Wer in einem Rechtsstaat, z.B. Deutschland, eine Straftat begeht, sollte bei entsprechender Anzeige und vorgelegten Beweisen mit Konsequenzen oder zumindest mit einem Gerichtsprozess rechnen müssen. So die Theorie. Die Praxis sieht leider deutlich anders aus, zumindest wenn man die Straftat mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr begeht: Wir werden immer wieder um Unterstützung gebeten, weil Radfahrende per Bremsmanöver ausgebremst, abgedrängt oder absichtlich besonders eng überholt werden werden. Dass Absicht hinter diesen strafbaren Taten steckt, geben überraschend viele Autofahrende im Gespräch ganz offen zu und drohen teilweise mit noch drastischeren Taten beim nächsten Treffen. Und obwohl immer mehr Radfahrende mit hochwertigen Dashcams (Videokameras, die immer laufen und bei Bedarf das Video speichern) fahren und Strafanzeigen einreichen, kommt es praktisch nie zu Gerichtsprozessen.

Uns liegen diverse Fälle vor, in denen die Polizei die Tatverdächtigen erfolgreich ermitteln konnte, es Videos als erdrückendes Beweismittel gab und die Verfahren trotzdem von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Der Standard-Textbaustein der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main dazu lautet: „Die Staatsanwaltschaft darf gemäß § 376 Strafprozessordnung von Amts wegen nur tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass diese Voraussetzung hier nicht vorliegt.

Maßgebend für diese Bewertung des angezeigten Einzelfalls sind folgende Umstände: Der Vorfall hat weder nach seinen Umständen noch nach der Bedeutung der Folgen zu einer über den Lebenskreis der Beteiligten hinausgehenden Störung des Rechtsfriedens geführt.“

Die Staatsanwaltschaft sieht also „kein öffentliches Interesse“, leitet entsprechend kein Verfahren ein und verweist stattdessen auf die teuren und riskanten Privatklagen. Das bedeutet, dass die Ahndung von Straftaten nur wohlhabenden Opfern möglich ist, die sich diesem finanziellen Risiko aussetzen können und viel Zeit haben. Gleichzeitig entstehen so rechtsfreie Räume, weil Straftäter lernen, dass sie keinerlei Konsequenzen für ihr Handeln zu befürchten haben. Im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaften schreiben sogar, dass bezüglich ihres grenzüberschreitenden Handelns kein „öffentliches Interesse“ besteht und es damit kurz gesagt niemanden interessiert.

Per Bundestags-Petition möchte Ulrike Medger, selbst immer wieder Betroffene von motorisierter Gewalt, nun die Staatsanwaltschaften zum Handeln zwingen: Die bundesweit gültigen „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“ sollen an wenigen, aber wichtigen Punkten so angepasst werden, dass die Staatsanwaltschaften die „Störung des Rechtsfriedens über den Lebenskreis des Verletzten“ hinaus und ein „gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit“ standardmäßig bejaht werden. Damit würden die Verfahren nicht mehr standardmäßig eingestellt werden, solange nicht z.B. Medien öffentlichkeitswirksam über konkrete Fälle berichten.

Der ADFC Frankfurt unterstützt daher die Petition, weil auch in Frankfurt seit Jahren die unzähligen eingereichten Strafverfahren sehr konsequent mangels „öffentlichem Interesse“ eingestellt werden.

Bundestags-Petition unterschreiben