Skip to content
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt
ADFC Logo
Burger-Logo
Artikel dieser Ausgabe
Burger-Logo
Artikel dieser Ausgabe

Ü1

Bürgerentscheide stärken heißt

Demokratie schwächen

Eine Gegenrede von
Paul Tiedemann

In diesem Beitrag geht es um eine Gegenrede zu dem Artikel, den Ellen Peine und Henrik Lenzgen unter dem Titel „Bürgerentscheide stärken heißt Radentscheide stärken“ in Frankfurt aktuell Nr. 5/2026 veröffentlicht haben.

Ich lasse die Frage offen, ob Bürgerentscheide in der Form, die das Bündnis Löwenstarke Demokratie anstrebt, Radentscheide tatsächlich „stärken“ (auch Autofahrer können Bürgerbegehren initiieren und durchsetzen!). Denn wichtiger als dies ist der Umstand, dass der Vorschlag zur Änderung der hessischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung jedenfalls die Demokratie schwächt. Wichtiger als die partikularen Interessen von Radfahrenden, zu denen ich mich selbst rechne, ist mir das allgemeine Interesse an einer funktionierenden Demokratie. Denn ich bin nicht nur Radfahrer, sondern auch Bürger dieses Landes.

Es ist hier nicht der Ort, alle Mängel des Entwurfs zu thematisieren. Manche sind eher formeller Art und lassen Schwierigkeiten mit Logik und Sprache erkennen. Einigen Vorschlägen würde ich aus politischen Gründen nicht zustimmen. Aber gerade darüber soll ja im Wege des Volksentscheids befunden werden. Andere Vorschläge sind durchaus erwägenswert, wie etwa die Einführung des Bürgerentscheids auf Kreisebene. Zwei Dinge aber sind nicht nur formell oder politisch kritikwürdig. Sie stellen eine Schwächung der repräsentativen und parlamentarischen Demokratie dar.

Zum einen sollen nicht nur Staatsbürger, sondern schon 300 „Einwohner“ berechtigt sein, die Gemeindevertretung mittels entsprechenden Antrags zur Befassung mit einer bestimmten Angelegenheit zu zwingen (§ 8 a Abs. 7), wobei Einwohner jeder Mensch (über 14 Jahre) ist, der sich seit drei Monaten im Gemeindegebiet aufhält. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Verfassungsprinzip der Volkssouveränität und damit eklatant verfassungswidrig. Es bedeutet, dass die Legitimation dessen, was die Gemeindevertretung tut oder lässt, nicht mehr nur von jenen abgeleitet ist, durch die sie gewählt worden ist, sondern von Dritten, die als Ausländer nicht Mitglieder des „deutschen Volkes“ sind, aber dessen Organen vorschreiben können sollen, womit sie sich zu befassen haben. Ein klassischer Fall von Fremdherrschaft! Ich sage das, obwohl oder gerade, weil ich der Meinung bin, dass – ebenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen – alle Ausländer, die über einen längeren Zeitraum hinweg ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und hier verwurzelt sind, automatisch und bedingungslos die Staatsangehörigkeit erhalten sollten. Aber das ist ein anderes Thema.

Der andere bedenkliche Punkt ist die Streichung der geltenden Regelung, wonach das Bürgerbegehren einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten beinhalten muss. Die Initiatoren fordern die Streichung dieser Bedingung, weil es sich um eine „bürokratische Hürde“ handeln würde, an der in der Vergangenheit sechs Radentscheide gescheitert seien. Tatsächlich geht es aber darum, dass ein erfolgreicher Kosten generierender Bürgerentscheid die Haushaltshoheit des Gemeindeparlamentes einschränkt und damit den wichtigsten Aspekt parlamentarischer Demokratie. Ein erfolgreicher Radentscheid ohne Kostendeckungsvorschlag zwingt die Gemeindevertretung, im Haushalt für die entsprechenden verkehrlichen Maßnahmen Geld bereitzustellen, das sie an anderer Stelle einsparen muss. Wenn deshalb die Grundsanierung der Schultoiletten um weitere drei Jahre verschoben und KITA-Gebühren wieder eingeführt werden, ist die öffentliche Wut auf die Stadtverordneten groß. Diejenigen, die dem Radentscheid zugestimmt haben, tragen aber keinerlei Verantwortung und müssen sich nicht öffentlich rechtfertigen. Vielleicht hätten sie ihre Entscheidung anders getroffen, wenn sie die Folgen hätten absehen können. Erst wenn in dem Bürgerbegehren schon ausgewiesen ist, dass die Kosten durch Streichung von KITA-Gebühren und Verschieben notwendiger Baumaßnahmen gedeckt werden sollen, tragen die Abstimmenden die volle Verantwortung für das, was sie tun. Es gibt Herrschaftsformen ohne Verantwortung. Die Demokratie gehört nicht dazu. In der Demokratie gehen Gestaltungsmacht und Verantwortung unauflöslich zusammen. Deshalb findet das angestrebte Volksbegehren zur Änderung des hessischen Kommunalrechts trotz Unterstützung durch den ADFC meine Billigung nicht.

Prof. em. Dr. Dr. Paul Tiedemann
ist ehemaliger Verwaltungsrichter.
Er unterrichtete an mehreren Hochschulen u.a. Verfassungsrecht und zuletzt Asylrecht und Grundlagen der Menschenrechte an der Universität Gießen.

links: Text
mitte: Text
rechts: Text
gemeinsameUSchrift
Ansgar Hegerfeld