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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 1/2002   Januar/Februar

Wunsch an das Straßenverkehrsamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Saalburgallee zwischen Ringelstr. und Wittelsbacherallee ist eine Fläche, die de facto dem beidseitigen Ein- und Aussteigen von Kfz-Insassen dient und damit zu 100% ausgelastet ist, zweckfremd als baulicher "Radweg" angelegt. Dennoch zwingen Sie durch Anordnung von Zeichen 241 den Radverkehr dorthin.
Sie sind seit sechs Jahren darüber informiert, dass diese Fläche zum Radfahren völlig ungeeignet ist und die Zwangs-Nutzer vermeidbar gefährdet und behindert werden. Vor fünf Jahren teilte Ihnen der ADFC Frankfurt dies schriftlich mit, und Sie besichtigten den "Rad"weg im Rahmen einer Verkehrsschau.
Weiter dürfte Ihnen bekannt sein, dass die von Ihnen angeordnete Benutzungspflicht seit 1.10.1998 rechtswidrig ist, weil (u. a.) die Breiten-Mindestanforderungen nach den geltenden VWV-StVO, die laut Rechtsprechung verbindlich sind, eindeutig weit unterschritten werden. Weitere Details zu dem unsäglichen Radweg und der Rechtslage – so, wie ich sie bisher verstanden habe – können Sie dem beiliegenden Manuskript entnehmen.
Ich fordere Sie auf, die vorschriftswidrige Benutzungspflicht des sogenannten Radwegs endlich aufzuheben. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Entscheidung kurzfristig möglich ist, zumal Sie die Situation vor Ort seit mindestens 5 Jahren nachweislich kennen und entsprechende Texte und Fotos in Ihren Akten haben.
Und wenn Sie schon dabei sind, könnten Sie auch die restlichen vorschriftswidrigen Radweg-Benutzungspflichten (das sind m.E. mindestens einige
-zig) in Ihrem Verantwortungsbereich prüfen und, mit nunmehr gut dreijähriger Verspätung, die aus Ihrer Sicht gebotenen Entscheidungen treffen.
Mit optimistisch-freundlichen Grüßen, für die verspätete Einhaltung der Vorschriften dankend,

Rainer Mai

PS: Falls ich am 28.02.2002 immer noch den Eindruck haben sollte, dass Sie die VWV-StVO weiterhin nachhaltig ignorieren, werde ich Ihnen meine Widersprüche gegen einige ausgewählte, eindeutig vorschriftswidrige Benutzungspflichten mitteilen – und im Ablehnungsfall klagen, mit oder ohne Unterstützung des ADFC. Sie können sich auf mich verlassen: Nach jahrelangen Diskussionen gegen z.T. haarsträubend sachfremde Argumente und abenteuerliche Vorstellungen von Verkehrssicherheit Ihrerseits werde ich mich nicht mit weiteren langatmigen informellen Verhandlungen und Sankt-Nimmerlein-Vertröstungen der bisher bewährten Sorte aufhalten.

frankfurt aktuell 1/2002 (200111)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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