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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Fundgut Fahrrad

Ich scheine ein Glückskind zu sein: in den letzten vier Jahren haben sich drei Personen entschieden, ihr Fahrrad auf meinem Garagenvorplatz unverschlossen abzustellen und es danach nicht mehr abzuholen.

Die von mir verständigte Polizei kam jedes Mal recht schnell, begutachtete das Rad, nahm die Daten wie z.B. die Rahmennummer in ihr Protokoll auf, und bat uns anschließend, das Fahrrad in unserer Garage aufzubewahren. Eine Unterschrift auf dem Protokoll war ihr ausreichende Sicherheit, dass wir das Fundgut nicht unterschlagen würden. Immerhin, beim dritten Rad, einem Jugendrad, entschied sie sich für Polizeigewahrsam.

Es grenzt fast an ein Wunder: nach jeweils rund sieben Monaten erhielten wir Nachricht von der Polizei, dass niemand das Eigentum bzw. dessen Verlust reklamiert habe. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wurden wir als die Finder zu legalen Eigentümern. Im besagten dritten Fall mussten wir eine Verwaltungsgebühr von _ 6,- entrichten und das Rad aus seinem halbjährigen Exil abholen.

Erstaunt waren wir, als wir die Quittung für diese Gebühr und somit die rechtmäßige Übereignung dokumentiert bekamen: weder das Wort Fahrrad noch die Marke noch die Rahmennummer waren darauf vermerkt. Also noch simpler als ALDI den Verkauf seiner Räder dokumentiert. Dort steht wenigstens noch Fahrrad auf der Quittung.

Zufällig erhielt ich jetzt auch noch die Anfrage eines Berliners, der bei einer amtlichen Versteigerung ein Rad erworben hatte. Auf  Nachfrage gab er preis, dass auf der Quittung lediglich das Wort Fahrrad stand. Also keine Marke, keine Rahmennummer, nix, was das Fahrrad später als sein legales Eigentum dokumentieren könnte.

Man stelle sich vor, er würde vom ehemaligen Eigentümer angesprochen. Er hat ernste Probleme, den legalen Erwerb nachzuweisen.

Die Landesversammlung hat, ohne konkretes Wissen um solche Pannen, eine Resolution angenommen, die Fundbüros und die Polizei in ihrem Zuständigkeitsbereich über die Codierung zu informieren und ihnen Fragen zu stellen, wie sie mit Fundgut umgehen. Es könnte eine heilsame Unterhaltung werden.

Alfred Linder

21. September 2004 ADFC Frankfurt am Main e. V. |