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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Auch Radfahrer können nerven

Wem ist es nicht schon passiert? Man kommt aus seinem Grundstück auf die Straße und flux wird man fast von einem Radler nieder gebrettert. Grußlos entfleucht der Übeltäter. Für Rollifahrer und Kinderwagen wurden die Bürgersteigkanten abgesenkt – und erleichtern den RadlerInnen eine zügige Fahrt entlang der Hauseingänge. Mitunter hat man das Gefühl, diese Folge wird von Ortsbeiräten und Behörden gern in Kauf genommen, verringert sie doch den Druck, vernünftige Radverkehrsanlagen einzurichten.

Im Internet fanden wir einen erbosten Leserbrief aus Frankfurt, den wir zur Diskussion stellen:

Eines vorab: Ich fahre gerne mit dem Rad und tue dies zu jeder sich bietenden Gelegenheit. Auch teile ich die bisher veröffentlichten Beiträge über die Fahrrad-un-freundlichkeit unserer Stadt. Und ich gehe auch nicht davon aus, dass die Diskutanten zu den „nervenden“ Radfahrern gehören. Worum geht’s? Mein täglicher Weg zur Arbeit ist begleitet von Radfahrern: auf den Bürgersteigen! Entlang der Bockenheimer Landstraße, beidseitig mit guten Radwegen ausgestattet: Radfahrer auf dem Bürgersteig. Von der Hauptwache zum Kaiserplatz (auch hier fehlen Radwege nicht): ständiges Ausweichen vor Radfahrern, die mit satter Geschwindigkeit kreuz und quer über den Bürgersteig rasen. Diese Erfahrungen ließen sich durch weitere ergänzen. Die Rücksichtslosigkeit – nicht einiger, sondern – vieler Radfahrer entspricht der Rücksichtslosigkeit vieler Autofahrer. Rote Ampeln haben für viele, nein, die meisten keine Bedeutung. Oft kommt es beim Überqueren der Straße zu Beinahe-Kollisionen. Beim „Parken“ ist es auch nicht besser: Einfach irgendwo hingestellt, gleich ob Eingänge oder Bürgersteige versperrend – egal. Dann der Besuch auf den Märkten: Das Fahrrad muss überall mit hin, wie ein Hund oder ein Kleinkind. Bis an den Marktstand heran, in vorderster Reihe, ohne Rücksicht, ob man sich an dem Gefährt stoßen könnte oder nicht. Die anderen haben ja aufzupassen. Ob hier eine gesteigerte Fahrradfreundlichkeit der Stadt, durch mehr und sichere Fahrradständer z. B., abhelfen könnte, wage ich zu bezweifeln. Es ist eine Grundhaltung vieler Menschen, ob Auto-, Radfahrer oder Fußgänger: wo ich bin, haben andere nicht zu sein. Meine nicht seltene Erfahrung als Autofahrer: Obwohl Radwege vorhanden, wird auch oft die Fahrbahn benutzt. Mein Fazit: Mehr sichere, breitere Radwege, gute und sichere Fahrradständer und eine Ausweitung der gar nicht so schlechten Beschilderung von Fahrradstrecken. Aber auch zugleich eine harsche Forderung an alle Radfahrer: die Regeln beachten und Rücksicht nehmen.

So weit der geharnischte Einwurf, dessen Tenor wir über weite Strecken teilen. Lediglich seine Einlassung über die aus seiner Sicht quasi perfekten Radwege entlang der Bockenheimer können wir nicht goutieren. Abstellanlagen kommentieren wir weiter unten.

Kommen wir zum Juristischen. Danach gilt: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen. Auch für Briefträger gibt es eine Ausnahmegenehmigung: Sie dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad befahren, sofern dies für die Zustellung der Post oder zum Leeren von Briefkästen erforderlich ist. Sie müssen dabei aber besonders aufmerksam sein, um andere Personen nicht zu gefährden.

Dies führte u. a. zu Urteilen wie diesem: Ein Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Bürgersteig fährt und dort von einem rückwärts aus einer Einfahrt setzenden Pkw erfasst wird, erhält keinen Schadensersatz, wenn den Autofahrer an dem Crash keine Schuld trifft.

Eine Frau war mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig unterwegs. Vor ihr setzte ein Autofahrer seinen Wagen langsam aus einer Grundstücksausfahrt. Der Mann fuhr sehr vorsichtig und hielt beim Herausfahren mehrmals an, damit etwaige Passanten durch die Rücklichter seines Fahrzeuges gewarnt würden. Dennoch wurde die Radlerin von dem Wagen erfasst und erheblich verletzt. Sie verlangte von dem Autofahrer Schmerzensgeld. Da sie jedoch verbotswidrig den Bürgersteig befahren hatte, muss sie für den Schaden selbst aufkommen. Durch diesen groben Verkehrsverstoß kommt eine Mithaftung des Autofahrers nicht in Betracht.

Zurück zu unseren eigenen Beobachtungen vor der Haustür: Begegnungen dieser Art kommen mehrfach in der Woche vor. Stellen wir einen Übeltäter zur Rede, erhalten wir meist patzige bis unflätige Antworten. Unrechtsbewusstsein ist nicht vorhanden. Ein Untersekundaner meint schlicht, seine Mutter hätte ihm eingeimpft, zu seiner Sicherheit auf dem Bürgersteig statt auf der Fahrbahn zu fahren. Die 81 Jahre alte Nachbarin werden wir nicht ansprechen, sie hat wirklich Angst, sich auf der zum schnell Fahren einladenden Straße aufzuhalten. Aber bei ihr wissen wir wenigstens, dass sie sehr vorsichtig fährt, was wir beim Pennäler nicht unterschreiben würden.

Auch wir sind nicht immer gesetzeskonform. Auf meinem früheren Weg zur Arbeit benutzte ich 50m Bürgersteig im Grüneburgweg, der, obwohl 30 km-Zone, nicht für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet wurde. Das ersparte mir eine langatmige Ampel. Auch sonst sind wir nicht unbedingt Kinder von Traurigkeit. Aber wir wissen, dass wir im Unrecht sind – und verhalten uns entsprechend vorsichtig. Hier ist die Grenze der „kleinen Anarchie“.

Noch ein Wort zu den „sicheren Fahrradständern“ des Briefeschreibers: Im Fahrrad sehen viele Mitmenschen ihr natürliches Feindbild, und RadlerInnen tragen ihren Teil dazu bei, diese Meinung zu stärken. So kam es, wie es kommen musste. Der Ortsbeirat 1 (zuständig für die Innenstadt) hat jetzt beschlossen, dass der Magistrat parkende Fahrräder aus der Zeil verbannen soll. Es sollen Abstellanlagen in den Nebenstraßen geschaffen werden, weit ab von den Geschäften, in denen (auch) Rad fahrende Menschen Kunden sind.

Die Begründung für diese Forderung des OBR 1 ist ziemlich weit weg von der Realität: Die an den Baumgittern angeschlossenen Räder könnten die Bäume beschädigen! Wer dort schon mal sein Rad abgestellt hat, schätzt diese guten und sicheren Abstellanlagen und kommt ins Grübeln, wie man es wohl anstellen müsste, dabei einen Baum zu verletzen.

Uns graut schon heute vor den teuren Citymöbeln, die uns demnächst weit abseits zum Parken zugewiesen werden. An denen kann man sich das Rad verletzen und findet keinen sicheren Halt zum Anlehnen. Fahrraddieben wird es gefallen, dass Vorderrad und Rahmen an diesen Dingern nicht angeschlossen werden können, und dass sie vor überraschender Rückkehr des/r rechtmäßigen BesitzerIn ziemlich sicher sind.

Gab es da mal ein Ziel, Radfahren attraktiver zu machen, damit – EG-konform – nur noch solche Leute Feinstaub emittieren, die dafür einen wichtigen Grund haben? Vergiss es! Hauptsache, die Zeil wird frei vom radelnden Ungeziefer! Die Geschäftsleute würden sich wehren gegen solche Ansinnen, wenn sie wüssten, wie viele Konsumgüter man in 2 Ortlieb-Taschen verstauen kann, und wie schnell man per Rad zum Wiederholungskäufer werden kann. Aber keine Angst, Fahrräder verlangen keine Millionen teure Tiefgarage unter historischem Grund.
Der „sichere Fahrradständer“ bietet in Sichtbeziehung zum Laden die Möglichkeit, das Rad kippsicher anzulehnen und mit Vorderrad und Rahmen daran anzuschließen. Das kann ein einfaches Absperrgitter sein, von denen viel zu viele immer wieder verkehrsgefährdend in Radwege hinein postiert werden. Oder auch ein rundes Gitter, das mit einem Baum innen drin ein richtig schönes Citymöbel darstellt.

Alfred und Freya Linder

07.07.2005 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |