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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Alkohol am Lenker – Fahrradverbot

30-jähriger Niedersachse ohne Führerschein soll nur noch laufen dürfen

Müssen Radfahrer, die betrunken erwischt werden, künftig zu Fuß gehen? Die Region Hannover hat jetzt einen Mann aus Garbsen ein unbefristetes Fahrverbot für Fahrräder angedroht.

Die Polizei hatte den 30-Jährigen betrunken aufgegriffen; die Blutprobe ergab mehr als zwei Promille Alkohol, zudem wurde Drogenkonsum nachgewiesen. Das meldeten die Ordnungshüter der Region als Straßenverkehrsbehörde. Und die forderte den Garbsener ultimativ auf, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem so genannten Idiotentest, zu unterziehen – oder er solle freiwillig eine Verzichtserklärung aufs Radfahren unterschreiben. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Eignung als Fahrzeugführer. Sollte er der Aufforderung nicht nachkommen, werde ihn die Behörde zwangsweise zum Laufen verpflichten.

Das steht jetzt offenbar kurz bevor. Zum Idiotentest will der Garbsener, der keinen Führerschein besitzt, jedenfalls nicht. Als Hartz-IV-Empfänger könne er sich die Kosten von rund 800 Euro für die MPU gar nicht leisten. Da er andererseits auf das Fahrrad als Fortbewegungsmittel angewiesen sei, werde man ein Verbot beim Verwaltungsgericht anfechten, kündigen seine Anwälte an. „Wir sehen dafür keine Rechtsgrundlage“, sagt Jurist Jens Beismann. Zumindest sei das Vorgehen der Region völlig unverhältnismäßig.

Die Behörde beruft sich auf die Fahrerlaubnisverordnung, wonach man ungeeigneten Personen das Führen von Fahrzeugen und Tieren verbieten kann. „Und Fahrzeug bedeutet nicht Kraftfahrzeug“, betont Regionssprecherin Karin Gärtner. Von motorisierten Fahrzeugen sei dort nicht die Rede. Wer völlig betrunken aufs Rad steige, zeige schließlich deutlich, dass er nicht in der Lage sei, ein Fahrzeug sicher zu führen. Noch handele es sich bei dem Garbsener um einen Einzelfall; aber Polizei und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde seien für das Problem sensibilisiert. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Gerichte bewerten Radfahren mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut als strafbare Straßenverkehrsgefährdung, Kraftfahren bereits ab 1,1 Promille. In beiden Fällen kann dem Betroffenen der Führerschein für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Ein Fahrverbot für Fahrräder sei aber „mehr als ungewöhnlich“, sagt der Vorsitzende der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, Jörg Elsner: „Das habe ich ja noch nie gehört.“ Auch der niedersächsischen Justiz sei in der Hinsicht „kein einziger Fall bekannt“, sagt Heike Bremer, Richterin am Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

In Bremen dagegen hat es früher den einen oder anderen Radfahrer durchaus erwischt, berichtet Abteilungsleiterin Carola Jansen vom Stadtamt. Seit 1999 werde aber von dem möglichen Fahrverbot für Drahtesel kein Gebrauch mehr gemacht, denn: „Das kann doch keiner kontrollieren.“

(aus Frankfurter Rundschau, August 2007)

10.01.2008 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |