Bad Vilbel / Karben
Achtung: Verwechslungsgefahr!
Was freigegebene Einbahnstraßen von Fahrradstraßen unterscheidet
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass in der Siedlung Heilsberg in Bad Vilbel die als Einbahnstraße bestimmte Friedensstraße für den Radverkehr auch in Gegenrichtung wieder freigegeben wurde. Diese dem Radverkehr sehr dienliche Regelung war aufgrund von Bauarbeiten für geraume Zeit ausgesetzt worden. Für den ADFC Bad Vilbel/Karben ist dies auch ein Anlass, auf Verhaltensregeln für Radfahrende hinzuweisen. Während bei einer reinen Fahrradstraße wie etwa der durch das Schulzentrum verlaufenden Saalburgstraße das Fahrrad de jure durchweg Priorität gegenüber dem Autoverkehr hat, gilt dies nicht für den Radverkehr entgegen einer freigegebenen Einbahnstraße. Hier gilt das übliche Rechtsfahrgebot. Hinzu kommt, dass Radfahrende anders als im Fall der Fahrradstraße dann nicht nebeneinander fahren dürfen, wenn sie dadurch den Verkehr behindern würden. Außerdem gilt es, gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen Umsicht zu wahren. Letztlich ist niemand alleine auf der Welt – und gelegentlich Platz für einen entgegenkommenden Bus oder Lkw zu machen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn sich alle am Verkehr Teilnehmenden in diesem Sinne von einer Haltung gegenseitigen Respekts und Rücksichtnahme leiten lassen, wird dies womöglich die Motivation der Stadt Bad Vilbel stärken, im Stadtgebiet mehr Einbahnstraßen für Velos freizugeben.