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Neue Markierungen in der
Waldschulstraße
Was sie bedeuten – und warum viele trotzdem unsicher sind
In der nördlichen Waldschulstraße gibt es seit einiger Zeit neue Bodenmarkierungen: Fahrradsymbole und Fußgängerpiktogramme. Eigentlich sollen sie den Radverkehr sicherer machen – doch viele Radfahrende und Fußgänger:innen fragen sich: Was genau bedeuten sie?
Was zu sehen ist
• Radpiktogramme auf der Fahrbahn.
• Fuß- und Radsymbol auf den Gehwegen, teilweise auf gleicher Höhe wie das Radsymbol auf der Straße, teilweise entgegen der Fahrtrichtung.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als dürften Radfahrende nun auf den Gehwegen fahren – auch gegen die Fahrtrichtung. Offizielle Schilder fehlen jedoch.
Was die Stadt sagt
Die Stadt Frankfurt erläuterte uns dazu:
• Die früheren Radwegschilder wurden entfernt, weil die Gehwegbreiten nicht den Vorgaben entsprechen.
• Grundsätzlich soll der Radverkehr die Fahrbahn nutzen.
• Für „unsichere Radler“, etwa Kinder und Jugendliche, sei aber ein zusätzliches Angebot auf den Gehwegen geschaffen worden.
• Dieses Angebot ist durch die neuen Markierungen sichtbar gemacht.
• Bußgelder müssen Radfahrende nicht befürchten, solange sie rücksichtsvoll unterwegs sind.
Die rechtliche Grundlage
Auf unsere Nachfrage verwies die Stadt auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Dort heißt es:
„Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder ‚Fußgänger‘ und ‚Radverkehr‘ gekennzeichnet werden.“ (§ 2 Abs. 4, Randnummer 38a III VwV-StVO)
Das bedeutet:
• Die Markierungen sind rechtlich vorgesehen, sie machen den Gehweg zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht.
• Radfahrende dürfen also den Gehweg benutzen.
• Fußgänger:innen haben Vorrang, Radfahrende müssen defensiv und rücksichtsvoll fahren.
• Anders als bei „Fußweg mit Zusatzzeichen Radfahrer frei“ (Z 239 + ZZ) gilt hier keine Schrittgeschwindigkeit, aber besondere Rücksicht.
Wo Unsicherheiten bleiben
Trotz klarer Grundlage bleibt die Praxis schwierig:
• Vielen Verkehrsteilnehmenden ist die VwV-StVO unbekannt – die Piktogramme sind im Alltag erklärungsbedürftig.
• Für Fußgänger:innen ist nicht auf Anhieb erkennbar, ob Radfahren auf dem Gehweg erlaubt ist oder nicht.
• Manche Autofahrende erwarten wegen der Piktogramme nun ein Ausweichen der Radfahrenden auf den Gehweg, was sie durch Drängeln, Hupen und dichtes Überholen deutlich machen.
• Manche Radfahrende interpretieren die Markierungen als Freibrief, auch zügig oder gegenläufig auf dem Gehweg zu fahren. Auch deshalb und da nicht klar ersichtlich ist, ab wo und bis wohin die Piktogramme gelten, fahren nun manche Radfahrende auf der gesamten Länge der nördlichen Waldschulstraße auf dem Gehweg und gegen die Fahrtrichtung.
• Das Miteinander ist deshalb nicht immer konfliktfrei.
Problematisch ist darüber hinaus, dass der Gehweg teilweise sehr schmal und dadurch trotz Rücksichtnahme eine gleichzeitige Nutzung durch Fuß- und Radverkehr schwierig ist. Hinzu kommt, dass der Weg durch Wartebereiche von Bushaltestellen und an einer Grundschule vorbei führt.
Fazit des ADFC
Die Stadt hat mit den Markierungen einen Weg gefunden, schwächeren Radfahrenden ein zusätzliches Angebot zu machen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig zeigt sich: Neue Lösungen müssen auch verständlich kommuniziert werden, sonst entsteht Unsicherheit.
Der ADFC empfiehlt Radfahrenden:
• Selbstbewusst die Fahrbahn nutzen, wenn man sich dort sicher fühlt.
• Den Gehweg nur in moderatem Tempo und mit besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger:innen befahren, gegenläufig nur an Stellen, an denen es durch die Piktogramme erlaubt ist.
• Kinder können die Gehweglösung gut nutzen – auch gegenläufig, sofern die Markierungen dies anzeigen.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Radinfrastruktur in Frankfurt so gestaltet wird, dass sie für alle klar und sicher nutzbar ist – ohne komplizierte Sonderlösungen.
Joachim Schirrmacher, Ina Ullrich
6_2025 November/Dezember
Kurz erklärt:
Was bedeutet das Symbol?
Symbol „Fußgänger + Fahrrad“
auf dem Gehweg
= gemeinsamer Geh- und Radweg
ohne Benutzungspflicht
Dürfen Radfahrende hier fahren?
Ja, erlaubt.
Müssen Radfahrende den Gehweg benutzen?
Nein, sie dürfen auch die Fahrbahn nehmen.
Gilt Schrittgeschwindigkeit?
Nein. Aber: defensiv und mit Vorrang für Fußgänger:innen fahren.
Dürfen Kinder den Gehweg nutzen?
Ja – bis 10 Jahre ohnehin erlaubt, mit den Symbolen ausdrücklich auch ältere Kinder und unsichere Radler:innen.
Was ist wichtig?
• Fußgänger:innen haben immer Vorrang.
• Gegenseitige Rücksichtnahme ist Pflicht.
Rechtsgrundlage: VwV-StVO, § 2 Abs. 4, Rn. 38a III
Ina Ullrich














