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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main
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Main-Taunus

Piktogramme statt Schutzstreifen auf der B455 in Eppstein

Bislang gab es auf der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße an der Umfahrung der Burgstraße bergan einen einseitigen Schutzstreifen. Dieser Schutzstreifen veranlasste viele Kfz-Lenkende Personen auf Rad oder Scooter mit zu wenig Seitenabstand zu überholen (siehe Frankfurt aktuell 3/2024). Eine Sanktionierung von zu geringen Seitenabständen ist uns nicht bekannt.

Jetzt wurde dieser Straßenabschnitt grundhaft saniert, in diesem Zuge wurde der Schutzstreifen entfernt und für die schwächeren Verkehrsteilnehmer kein Ersatz geschaffen. Die Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises hat im Gespräch mit der zuständigen Stelle der Polizei und Hessen mobil entschieden, dass das Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammen hinreichend ist (bei der initialen Freigabe fehlten diese im Gegensatz zu den Leit- und Fahrbahnbegrenzungslinien noch).

Bei der langdauernden Sanierung der Landesstraße 3011 in Hofheim-Lorsbach pochte Hessen Mobil auf das Einhalten der Kurvenradien und Fahrspurbreiten entsprechend der einschlägigen Regelwerke. In Eppstein auf der B 455 liegt jetzt eine Fahrspurbreite von 4,00 Metern vor – Hessen Mobil hat als Regel-Ausbaubreite von Landes- und Bundesstraßen innerorts 6,50 Meter genannt. 2 x 4,00 Meter = 8,00 Meter ist jedoch viel breiter. Hier kommt die Aussage von Hessen Mobil: „das ist Bestand, das bauen wir wieder so“.

Übergroße Fahrbahnbreiten wurden in Publikationen als „kritische Breiten“ bezeichnet, weil dann Kfz innerhalb der Fahrspur den langsameren Verkehr überholen – natürlich dann in beiden Fahrtrichtungen mit zu geringem Abstand.

Wir werden die Entwicklung genau verfolgen und erneute Messungen durchführen.

Holger Küst