Skip to content

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Absurditäten der Radwegebenutzungspflicht
Jetzt lässt sich’s kreiseln in Friedrichsdorf

Die Kreuzung Cheshamer Straße / Färberstraße erstrahlt in neuem Glanz. Der Kreisel hat rundherum begleitende und benutzungspflichtige Radwege mit Radfahrerfurten an den Übergängen erhalten, Fußgänger dürfen sich über bevorrechtigte Zebrastreifen freuen. Alle Absenkungen sind auf Sehbehinderte ausgelegt und so auch für Radfahrer relativ angenehm zu befahren. Rundum eine gute Sache? Schau’n wir mal...

Für einen Radweg auf der Ostseite spricht, dass längs dieser Achse der Radweg breit und durchgängig fortgesetzt ist bis Burgholzhausen, auch wenn es an anderen Stellen noch Optimierungsbedarf gibt. Allerdings ist die Abbiegebeziehung Richtung Bahnhof von erheblicher Bedeutung. Eine Wegführung in einem Kreisel, abgesetzt von der Fahrbahn und dazu benutzungspflichtig, bewirkt besonders komplexe Vorfahrtregelungen. So sind Radfahrer auf den Furten im Kreisel vor dem einfahrenden, aber nicht vor dem ausfahrenden Verkehr bevorrechtigt – ob man nun links- oder rechtsherum im Kreisel radelt. Schiebt man das Rad über den Zebrastreifen direkt daneben, hat man genauso wie Rad fahrende Kinder bis 10 Jahren auf dem Zebrastreifen immer Vorrang – man gilt als Fußgänger. Rollen 8-10-jährige auf dem Radweg bzw. der Furt, gilt wie für alle: Kreisverkehr, insbesondere den Kreis verlassender Verkehr, hat Vorrang. Wenige Zentimeter können so bei 8-10-jährigen über Recht und Unrecht entscheiden. Hätten Sie’s gewusst? Optimale Lösungen stellt man sich doch anders vor.

Eine Entschärfung könnte die Aufhebung der Benutzungspflicht bringen. Man kann dann im Kreisel fahren, die Vorfahrtregelungen sind viel einfacher zu verstehen. Radfahrer, die trotzdem der Fahrbahn fernbleiben, hätten generell keinen Vorrang mehr, wenn es eine große, gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer gäbe, sie müssten immer warten, denn Rad fahrend hat man auf Zebrastreifen eben keinen Vorrang – den haben dort nur Fußgänger.
Alternativ könnte man auf die Idee kommen, rundherum zusätzlich „Vorfahrt achten“-Schilder am Radweg aufzustellen. Das aber würde den bestehenden Kreisel-Schilderwald, der bereits kritisiert wurde, weiter verdichten. Leicht könnte der Vorwurf kommen, im benachbarten Spießwald ständen die Bäume weniger dicht als im Schilderwald am Kreisel... also auch keine ernsthafte Lösung.

ADFC-Kommentar:
Insgesamt handelt es sich wieder um eine Planungslösung, die die Absurditäten der Radwegebenutzungspflicht allzu deutlich aufzeigt. Man muss sich ernsthaft fragen, ob eine Benutzungspflicht insgesamt überhaupt noch zeitgemäß ist. Sie lässt sich ja – wie man hier sieht – kaum mit der in der StVO geforderten Klarheit von Verkehrsregelungen vereinbaren. Da kann sich eine lokale Verwaltung bemühen, wie sie will – der Murks, den andere nicht bedacht haben, ist planerisch auch nicht mehr richtig herauszureißen...

Text und Fotos: Stefan Pohl

15 April, 2012 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |