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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Gesetze müssen durchgesetzt werden

Beim Thema Verkehrssicherheit sind fast alle Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung einer Meinung. Trotzdem sind die Fortschritte sehr mühsam. Wir beleuchten die Hintergründe und Abläufe, die zu vielen Konflikten im Straßenverkehr führen.

Immer wieder kommt es in Frankfurt zu Kollisionen, bei denen Menschen mit ihren Autos oder LKW Straßen- bzw. U-Bahnen rammen. Die Folgen sind oft schwerwiegend, die Presseberichte dazu lesen sich aber in der Regel sehr ähnlich: Die Bahnen und Busse seien einfach „übersehen“ worden. An der Kreuzung Hügelstraße / Eschersheimer Landstraße kracht es immer wieder, obwohl das Wenden und Linksabbiegen dort verboten ist und die Ampeln Kollisionen zuverlässig verhindern sollten. Auch an diversen anderen Stellen wie der Mainzer Landstraße kommt es immer wieder zu ähnlichen Unfällen, in aller Regel durch Ignorieren grundlegender Verkehrsregeln.

„Übersehen“ ist auch in diesem Bericht bewusst in Anführungszeichen gesetzt, denn eigentlich ist der Begriff irreführend, falsch und verharmlosend. Er wirkt entschuldigend und klingt nach einer alltäglichen Kleinigkeit, nach dem Motto „ups, kann ja mal passieren“. Angebracht ist diese Formulierung bei Kollisionen mit Verletzten und getöteten Menschen nicht. Eigentliche Ursache ist oft, dass Menschen zum Beispiel Verbote beim Abbiegen ignorieren, durchs Smartphone abgelenkt sind oder „nur noch schnell“ bei rot über eine Ampel fahren wollten und dadurch selbst große U-Bahnen nicht wahrnehmen können.

Appelle an Opfer oder nachhaltige Lösungen?

Wenn also selbst solche großen Bahnen immer wieder „übersehen“ werden, was ist dann erst mit deutlich kleineren Fahrzeugen, wie zum Beispiel Fahrrädern? Typische Forderungen an die Radfahrenden sind das Tragen bunterer Kleidung oder von persönlicher Schutzausrüstung wie Helmen. In den sozialen Netzwerken wurde bereits, leicht sarkastisch, der Wunsch nach Warnwesten für Straßen- und U-Bahnen an die VGF gerichtet, damit die kleinen und unscheinbaren Bahnen nicht mehr so häufig „übersehen“ und gerammt werden.

Was also tun? Es wird schnell klar, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Ursache angegangen und nicht die Verantwortung auf die oft besonders vulnerablen Teilnehmenden im Straßenverkehr abgeladen werden sollte. Sinnvoller ist es daher aus unserer Sicht, wenn die bereits vorhandenen Gesetze (also unsere gesellschaftlich ausgehandelten und beschlossenen Kompromisse) auch eingehalten bzw. durchgesetzt werden würden. Absurderweise braucht es selbst dafür aber einen ausgeprägten politischen Willen, an dem es leider nicht nur in Frankfurt mangelt. Bei den Polizeibehörden wird seit Jahren am Personal und der technischen Ausstattung gespart, sodass das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, gegen Null tendiert. Auch in der Prioritätenliste steht die Verkehrssicherheit, aus politischen Gründen, nicht ganz oben auf der Agenda – dazu später mehr.

Währenddessen kann man vom Fahrrad aus gut beobachten, wie viele Menschen tagtäglich mit dem Smartphone am Steuer im Blindflug durch die Stadt fahren – den Blick oft fest auf das kleine Gerät fixiert und keine Hand mehr frei für die Betätigung des Blinkers und keine Aufmerksamkeit für Spiegel und Umgebung. So können Straßenbahnen oder eben auch Menschen auf Fahrrädern ganz „plötzlich“ und „unvermittelt“ auftauchen und „übersehen“ werden. Sogar vor Gericht kommen Unfallverursacher:innen erschreckend oft mit den Ausreden „Augenblicksversagen“ und „übersehen“ durch, sodass selbst nach Tötung eines Menschen als Strafe nur ein paar Euro und ggf. einige Monate Bewährungsstrafe folgen. Den Führerschein, der an recht hohe Standards zur Eignung gekoppelt ist, dürfen die Täterinnen und Täter in der Regel behalten oder müssen ihn lediglich für ein paar Wochen abgeben. Wann genau, können sie sich sogar meistens noch aussuchen und es sich somit möglichst bequem einplanen.

Das Führen von Autos oder LKW ist nicht nur in Deutschland wegen der enormen Gefahr, die von diesen Maschinen ausgeht, grundsätzlich untersagt. Doch es gibt Ausnahmen. Um in den Genuss dieser zu kommen, muss man eine umfangreiche Spezialausbildung und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolvieren. Außerdem muss man eine Versicherung abschließen, die mindestens Schäden von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden abdeckt – empfohlen werden aber sogar, wegen der nicht selten enormen Schadenssummen, noch deutlich höhere Beträge.

Unfallursache Nummer eins ist in Deutschland nach wie vor die überhöhte Geschwindigkeit, wohlgemerkt bezogen auf die ohnehin schon an vielen Stellen zu hohen zulässigen Geschwindigkeiten. Nicht nachvollziehbar ist deshalb, wieso die hessische Landespolizei für Frankfurt z. B. nur ein einziges ziviles Fahrzeug mit Videotechnik besitzt, mit dem sie während der Streifenfahrt Autorennen, Missachtungen der Höchstgeschwindigkeiten und Ampeln usw. gerichtsfest dokumentieren kann.

Ebenso unverständlich ist, dass es für jeden einzelnen fest aufgestellten Blitzer unglaublich aufwendige Genehmigungsprozesse gibt, auch wenn die Starenkästen ganz einfach ausgetrickst werden können: Autofahrerinnen und Autofahrer müssten nur die Zahl auf den runden weißen Schildern mit dem roten Ring mit der Anzeige auf ihrem Tacho vergleichen. Wer das in Deutschland macht und sich an die zulässige Höchst(!)geschwindigkeit hält, wird aber recht schnell von anderen Menschen angefeindet, angehupt, regelwidrig überholt oder ähnliches. Wer Pech hat, wird als Bonus noch von der Polizei wegen auffälligem Verhaltens angehalten. Wer die Aggressionen auf die Spitze treiben will, sollte sich nicht nur an die Höchstgeschwindigkeit halten, sondern einfach bei Rückstau die Kreuzung vor sich frei lassen und regelkonform schon vor der Kreuzung stoppen.

Weil ein relevanter Prozentsatz der Menschen unsere Regeln nicht akzeptieren möchte, werden Blitzer tagtäglich mit Farbe beschmiert, mit Gegenständen verdeckt, mit scharfer Munition beschossen, mit Stangen oder Baseball-Schlägern beschädigt oder gleich komplett mit größeren Mengen Sprengstoff in die Luft gejagt. Meldungen dieser Art gibt es ständig, deswegen sind sie inzwischen oft nur noch eine kleine Randnotiz in den Nachrichten. Für diese mutwilligen Sachbeschädigungen mit dem Ziel straffreier Gesetzesbrüche müsste sich eigentlich die Polizei brennend interessieren, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht zu gefährden.

Die Rolle der Polizei

Leider unterstützt und fördert aber auch die Polizei aktiv das Rasen, indem sie u.a. in Hessen ihre Blitzerstandorte tagesaktuell veröffentlicht und vor ihren eigenen Kontrollen warnt. Bereits im Jahr 2021 musste der damalige hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer kleinen Anfrage einräumen, dass das Ministerium keinerlei wissenschaftliche Daten zur Wirksamkeit solcher Ankündigungen nennen kann. Man hätte lediglich beobachtet, dass nach den Ankündigungen weniger Menschen an den veröffentlichten Blitzerstandorten zu schnell waren.

Das ist nicht überraschend und würde z. B. auch bei Diebstählen in Kaufhäusern funktionieren: Wenn vorab angekündigt werden würde, dass Ladendetektive am Montag zwischen 12 und 14 Uhr im Haus sind, würden in dieser Zeit sicher auch weniger Diebstähle beobachtet werden. Trotzdem kündigt kein Kaufhaus seine Kontrollen vorab an, genau wie die Polizei ihre sonstigen Kontrollstellen vorab nicht veröffentlicht – diesen besonderen Service gibt es ausschließlich für Raserinnen und Raser. Die Behörden argumentieren, dass es neben den angekündigten Kontrollen natürlich auch noch unangekündige gibt. Das mag sogar stimmen, mit Blick auf die sehr überschaubaren Kapazitäten bezüglich Personal und Technik kann man dieses Risiko aber getrost als sehr gering einschätzen.

Das Polizeipräsidium Frankfurt ist dabei seit 2007 Vorreiter, landesweit werden die Kontrollstellen seit 2012 veröffentlicht. Anstatt die Polizeiarbeit auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen, wurden im September 2025 den hessischen Kommunen per Erlass lieber weitere Möglichkeiten der Geschwindigkeitsüberwachung genommen. Das Blitzen an Bushaltestellen ist nun beispielsweise nicht mehr so einfach möglich wie bisher.

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 5 km/h (nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h), als „unbedeutend bewertet“ und nicht mehr verfolgt werden sollen. Durch das weiche „soll“ ist es immerhin noch kein absolutes Verbot für die Verfolgung solcher Verstöße, aber eine Richtungsvorgabe des Landes. Die Stadt Frankfurt legt diese „soll“-Regelung aber laut dem aktuellen Bericht des Magistrates zugunsten der Autofahrerinnen und Autofahrer aus, sodass Blitzer erst ab einer Überschreitung von 9 km/h überhaupt auslösen. Dafür wird in verkehrsberuhigten Bereichen immerhin nun bereits ab 4 km/h Überschreitung geblitzt, was bis zu dem neuen Erlass nicht möglich war und ein positives Zeichen ist.

Rechtsfreie Räume durch fehlende Kontrollen

Mit diesen Erkenntnissen dürfte es nun auch nicht mehr überraschen, dass sich die Polizeibehörden in den meisten deutschen Städten nicht einmal mehr in Wohngebiete trauen, um z. B. Falschparker aufschreiben und abschleppen zu lassen. Zu groß ist der Personalmangel und die Angst vor den wütenden Reaktionen der Anwohnerinnen und Anwohner, zu leise die Stimmen der durch das Falschparken benachteiligten Kinder und Erwachsenen. Und somit entfremden sich die Menschen immer weiter von den geltenden Gesetzen, weil sie jeden Tag und in großer Masse missachtet werden und es „niemanden“ zu interessieren scheint.

Auch dank Recherchen des ADFC hat die städtische Verkehrspolizei in Frankfurt inzwischen wieder Abschleppverträge, um ihren gesetzlichen Auftrag überhaupt erfüllen zu können – das ist leider keine Selbstverständlichkeit, wie wir feststellen mussten. Verständlicherweise fühlen sich Falschparker, die über längere Zeit nicht abgeschleppt werden, besonders sicher. Knöllchen dagegen werden oftmals eher als Parkschein angesehen. Aber auch die staatlichen Bußgeldstellen hatten und haben teilweise immer noch großes Verständnis für Falschparken, obwohl ihr Auftrag das genaue Gegenteil beinhaltet. In der Praxis zeigte sich das unter anderem in massenhaft unbearbeiteten Privatanzeigen in Frankfurt, wie der ADFC u. a. durch eigene Testanzeigen nachweisen konnte. Auch hier brauchte es viel Druck aus der Zivilgesellschaft, damit die Behörden ihre Tätigkeit wieder aufnahmen.

Was passiert, wenn Behörden jahrelang wegschauen?

Nicht nur in Frankfurt schrecken viele Erwachsene nicht einmal mehr davor zurück, in der Presse öffentlich zu fordern, ihre über Jahre begangenen Gesetzesbrüche auch weiterhin begehen zu dürfen –selbstverständlich straffrei. Dabei wird wegen der jahrelangen Abwesenheit der Verkehrsüberwachung gerne auf ein angebliches „Gewohnheitsrecht“ gepocht, das es in Deutschland allerdings gar nicht gibt. Dass Menschen sich für ihre eigene Bequemlichkeit und Gewohnheiten einsetzen, ist durchaus normal. Dass die Presse aber dieses Spiel mitspielt, diesen Menschen eine Bühne bietet und nicht kritisch hinterfragt, wieso die Menschen ihre Autos nicht einfach in die meistens sogar vorhandenen Hauseinfahrten und Garagen fahren oder anderswo ordnungsgemäß zu parken, ist allerdings befremdlich.

Gibt es eine Lösung?

Die Lösung ist einfach: Die politisch Verantwortlichen sollten nicht an die potenziellen Opfer appellieren, sondern anfangen, unsere gesellschaftlich ausgehandelten Kompromisse („Gesetze“) auch tatsächlich mit den Polizeikräften durchzusetzen. Dazu braucht es deutlich mehr Kontrollen und eine unmissverständliche Benennung der Verantwortlichkeiten im Straßenverkehr in der öffentlichen Debatte. Auch bei letzterem gibt es in Deutschland große Defizite, die wir bereits in Frankfurt aktuell 02-2025 („Warum wir ständig schuld sind“) umfangreich aufgearbeitet haben. Für die Durchsetzung der Regeln brauchen wir kein einziges neues Gesetz oder neue Verordnungen, der rechtliche Rahmen ist schon seit vielen Jahren vorhanden. Der Staat müsste diese bereits vorhandenen Möglichkeiten nur nutzen und damit die Verkehrssicherheit massiv erhöhen. Gleichzeitig braucht es aber auch gar keinen Überwachungsstaat für diese zusätzlichen Kontrollen, sondern lediglich eine spürbar vorhandene Kontrolldichte, die aktuell schlichtweg nicht vorhanden ist.

Erste Erfolge zeigen sich bei der städtischen Verkehrspolizei, wo durch großen jahrelangen externen Druck die Nachsicht für Falschparker gesenkt und die Konsequenz der Ahndung erhöht werden konnte – alles innerhalb der selben bestehenden Gesetze und allein durch unterschiedliche Anweisungen der Führungsebene! Diese positive Entwicklung gilt es nun fortzusetzen und auch auf andere Behörden zu erweitern.

Wichtig ist daher, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bei den Behörden über Falschparken, zu schnelles Fahren usw. beschweren. Die Behörden brauchen schlichtweg ein großes Gegengewicht zu den wütenden Reaktionen der Menschen, die doch mal erwischt werden.

Ansgar Hegerfeld