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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Ausgabe 2/2000   Mar. / Apr.


Raser und Fahrrad-Rowdys werden zur Kasse gebeten

BONN, 4. Februar (dpa). Raser und Fahrrad-Rowdys werden künftig stärker zur Kasse gebeten: Bis zu 850 Mark zahlen Autofahrer von jetzt an bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Radler müssen in die Tasche greifen, wenn sie den Radweg nicht oder in falscher Richtung benutzen, unberechtigt auf der Busspur oder falsch in Einbahnstraßen fahren. Die Änderungen der Bußgelder und Verwarnungen beschloss am Freitag der Bundesrat in Bonn.

Erstmals kosten nach Angaben des Verkehrsministeriums solche Sünden dann mehr, wenn dabei jemand behindert oder gar gefährdet wird. Noch eine Strafe ist neu im Katalog: Wer einen Kindersitz auf einem airbaggeschützten Beifahrersitz gegen die Fahrtrichtung anbringt, zahlt 50 Mark. Wer den Beifahrerairbag nicht mit einem entsprechenden Warnaufkleber kennzeichnet, muss zehn Mark bezahlen.

Wer innerorts mehr als 70 Stundenkilometer schneller fährt als erlaubt, zahlt künftig statt 450 Mark nun 850 Mark und hat drei statt zwei Monate Fahrverbot. Außerhalb geschlossener Ortschaften erhöht sich das Bußgeld von 400 auf 750 Mark und das Fahrverbot von einem auf drei Monate. Für unerlaubtes Benutzen der Busspur zahlen Autofahrer 30 Mark statt bisher 20, bei Behinderung gar 75 Mark. Auch für Radfahrer werden dann 20 Mark fällig. Wer einen Radweg nicht benutzt oder in entgegengesetzter Richtung in eine Einbahnstraße fährt, zahlt statt zehn nun 30 Mark - bei Behinderung werden daraus 40 Mark, bei Gefährdung 50 Mark und bei Sachbeschädigung 60 Mark. Wer mit seinem Auto über eine durchgezogene Linie links abbiegt, muss 60, bei Gefährdung 75 Mark bezahlen.

Kommentar von al: Endlich werden wir Radler ernst genommen und den potenten Autofahrern gleich gestellt. War ja auch eine Diskriminierung, nur mit DM 10 zur Kasse gebeten zu werden. 30 Mark sollte uns die Sache schon wert sein, jetzt sind wir emanzipiert. Schade, dass wir bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Beifahrer-Airbag nicht erwähnt werden. Hier verlangen wir Nachbesserung des Gebührenkataloges, zumindest Gleichbehandlung mit BMW-Fahrern.

Fair wäre es aber gewesen, auch gebührenpflichtige Verwarnungen für politische Geisterfahrer oder Rechtsüberholer mit vorzusehen. Wie sagte doch einmal ein recht bekannter Mann: Vater, verzeih ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.

frankfurt aktuell 2/2000 (2000225)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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