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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Sicherheitspartnerschaft: ADFC und Polizei
Bericht aus der AG Unfall

Der folgende Artikel hat zwei Ziele:
1. Er will berichten über die erfreuliche und konstruktive Zusammenarbeit mit der Polizei.
2. Er will hinweisen auf besondere Gefährdungen, die durch regelwidriges Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern entstehen.

Schon seit längerer Zeit gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt und dem ADFC Frankfurt, genauer den Mitarbeitern in der AG Unfall. Diese erfolgte zum Beispiel bei Gelegenheit verschiedener Aktionen in der Öffentlichkeit. Mittelbar hatten wir Kontakt bei der Auseinandersetzung mit dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, beruhend auf der Arbeit der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU). Seit April 2001 ist diese Zusammenarbeit auf eine neue Basis gestellt und hat sich bisher sehr positiv entwickelt.
Am 11. April 2001 fand auf Initiative der AG Unfall des ADFC ein Gespräch mit der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt statt. Die Direktion Verkehrssicherheit ist eine Dienststelle des Polizeipräsidiums, welche unter anderen Aufgaben die Straßenverkehrsunfälle im Bereich der Stadt Frankfurt statistisch erfasst und analysiert. Werden dabei Unfallhäufungen festgestellt und ereignen sich mehrere gleichartige Unfälle an einem Ort in einem bestimmten Zeitraum, so wird dieser Ort zu einem Unfallschwerpunkt erklärt. Diese Unfallschwerpunkte werden der KEBU gemeldet, welche dann ihrerseits die Aufgabe hat, nach deren Ursachen zu suchen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu erarbeiten. Dazu wird bereits von der Direktion Verkehrssicherheit Vorarbeit geleistet.
In angenehmer und offener Atmosphäre fand das Gespräch unter dem Vorsitz des damaligen Leiters der Direktion Verkehrssicherheit, Herrn König statt. Ein wichtiges Anliegen des ADFC war es, radfahrrelevante Informationen von der Direktion Verkehrssicherheit zu bekommen, damit wir uns rechtzeitig mit den entsprechenden Unfällen auseinandersetzen können. Ziel sollte dabei sein, die Vorstellungen und Vorschläge des ADFC mit der Direktion Verkehrssicherheit abzusprechen, damit sie berücksichtigt werden können. Diese rechtzeitige Information wurde uns in dem Gespräch zugesagt. Dabei wurde allerdings auch die Einschränkung gemacht, dass von uns vorgeschlagene Maßnahmen nicht unbedingt von der Polizei auch vertreten werden können oder gar müssen, was uns einsehbar war. Außerdem sind an der Bearbeitung der Unfallschwerpunkte auch andere Ämter beteiligt wie Straßenbauamt und Ordnungsamt, deren Vorstellungen in der KEBU Gegenstand der Diskussion sind. Und schließlich spielen nicht zuletzt auch Fragen der Finanzierung eine wesentliche Rolle. In der Folgezeit wurden uns nun eine Reihe von Unfallschwerpunkten genannt und Unterlagen zur Verfügung gestellt, mit denen wir uns befasst haben und zu denen wir auch Stellungnahmen und Vorschläge an die Direktion Verkehrssicherheit gegeben haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Vorstellungen von Polizei und ADFC sich in wesentlichen Teilen decken und beide durchaus an einem Strang ziehen.
Die erste Meldung eines Unfallschwerpunktes geschah Ende August 2001. An der Einmündung der Auerhahnstraße in die Jägerallee in Ffm-Griesheim hatte sich am 24.08.2001 ein Unfall ereignet, in dessen Folge die von einem PKW erfasste Radfahrerin den schweren Verletzungen erlag. In diesem Einmündungsbereich hatte es schon mehrere Unfälle zwischen PKWs gegeben, aber dieses war der erste mit einem Fahrrad und gleich mit Todesfolge. Trotz Tempo 30-Zone wird hier meist sehr schnell gefahren, offenbar, um die Ampel an der Mainzer Landstraße noch bei grün zu erreichen.
In einem Gespräch mit den Anwohnern beklagten diese die verkehrlichen Zustände an dieser Stelle und berichteten von Eingaben bei der Stadt schon seit 1996, die bisher erfolglos blieben. Die Bemühungen der Polizei mit unserer Unterstützung und unserem Nachhaken führten schließlich zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Heute (im September 2002), ein Jahr nach dem Unfall stellen wir fest, dass die entsprechenden Markierungen auf den Fahrbahnen aufgebracht sind (siehe Abb. 1). Die Vorfahrtsregelung ist nunmehr deutlich und ein rücksichtsvolleres Fahren ist die Folge.
Der nächste Verkehrsunfall mit schwerem Personenschaden ereignete sich in Höchst an der Einmündung der Albanusstraße in die Dalbergstraße am 18.01.2002. Auch dieser Unfallort liegt in einer Tempo 30-Zone. Ein Radfahrer hatte die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ missachtet und wurde von einem PKW erfasst. Hier stellte sich heraus, dass an der Straßeneinmündung eine irreführende Markierung aufgebracht war. Diese stammte noch aus der Zeit vor Einführung der Tempo 30-Zone und sollte die Vorfahrtsberechtigung der Dalbergstraße vor der Albanusstraße deutlich machen. Diese Haltelinie suggerierte nun offenbar eine Vorfahrtsberechtigung, die nach der Einführung der Tempo 30-Zone nicht mehr bestand. Dies wurde von uns dokumentiert (siehe Abb. 2) und entsprechende Änderungen haben wir vorgeschlagen. Die Verkehrsdirektion konnte sich unseren Vorschlägen anschließen und heute ist die irreführende Markierung entfernt (siehe Abb. 3).
Mehrere Stellen im Stadtgebiet wurden zu Unfallschwerpunkten, weil immer wieder Radfahrerinnen und Radfahrer an Grundstücksein- und -ausfahrten von PKWs erfasst wurden. Auch hier gibt es oft Gründe, die in der Gestaltung der Radwege oder in Sichtbeziehungen zu suchen sind. Dies ist zum Beispiel der Fall

  • in der Schwarzwaldstraße bei der Ein- und Ausfahrt zur Niederräder Rennbahn,
  • in der Hügelstraße beim Aja-Textor-Goethe-Haus,
  • in der Ginnheimer Landstraße am Markuskrankenhaus.

Auch in diesen Schwerpunkten wurden Änderungsvorschläge gemacht.
In diesen Fällen sind allerdings auch sehr oft Radfahrerinnen und Radfahrer beteiligt, die den Radweg entgegengesetzt der normalen Fahrtrichtung widerrechtlich benutzen. Damit trifft sie nach den verschiedenen Gerichtsurteilen immer eine Teilschuld, auch wenn es in §10 der StVO zum Einfahren und Anfahren heißt: „Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße ... einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Schwieriger noch ist die Situation, wenn sich derartige Unfälle an Straßeneinmündungen in vorfahrtsberechtigte Straßen ereignen, die von einem Einrichtungsradweg begleitet werden. Auch solche Unfallschwerpunkte wurden uns gemeldet, an denen mehrfach Radfahrerinnen und Radfahrer, gegen die vorgeschriebene Richtung radelnd, von PKWs erfasst wurden. Dies waren immer PKWs, die aus der Nebenstraße in die Hauptstraße nach rechts einbogen. Die Fahrerinnen oder Fahrer schauen zwar nach links, um den vorfahrtberechtigten Verkehr zu beobachten, rechnen aber anscheinend dann nicht mit regelwidrig von rechts kommenden Radfahrern. Als solche Unfallschwerpunkt wurden gemeldet

  • die Straße Am Industriehof bei der Tilsiter Straße,
  • in Ffm-Unterliederbach die Gotenstraße an der Einmündung der Euckenstraße.
  • die Saalburgallee an der Einmündung der Andreaestraße

Derlei Verkehrsunfälle hat es sicher auch an vielen anderen Stellen gegeben. An den genannten waren es mindestens drei der gleichen Art. Und dies soll hier Anlass sein mit Nachdruck auf die Gefährdungen hinzuweisen.
Schließlich führt das regelwidrige Benutzen von Einrichtungsradwegen nicht nur durch motorisierte Verkehrsteilnehmer zu Gefährdungen. Auch den Regeln folgende radfahrende Mitbürger können betroffen sein und durch dieses regelwidrige Verhalten bei Unfällen Schäden erleiden. Oft genug hat der Autor es erlebt, dass er, gerade in der bevorstehenden winterlichen Jahreszeit, auf Einrichtungsradwegen entgegenkommende Zeitgenossen, auch noch ohne Beleuchtung, erst in letzter Sekunde sah.
Auf einen weiteren Unfallschwerpunkt soll hier noch die Aufmerksamkeit gerichtet werden. Das ist die Kreuzung Bockenheimer Landstraße / Senckenberganlage / Zeppelinallee. Auch hier ereigneten sich zahlreiche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrerinnen und Radfahrer beteiligt waren. Und leider ist festzustellen, dass es in den meisten Fällen Rotfahrer betraf. Radfahrer, die von der Bockenheimer Landstraße zur Bockenheimer Warte bei Rot über die Zeppelinallee fahren wollten, wurden von Autos erfasst, die von der Senckenberganlage geradeaus die Zeppelinallee weiter fahren wollten. Auch wenn vielleicht überhöhte Geschwindigkeit, ungünstige Ampelphasen und anderes eine Rolle spielen mag, entscheidend ist doch die Nichtbeachtung des Rotlichtes für Fußgänger und Radfahrer. An dieser Kreuzung muss man besondere Vorsicht walten lassen.
Fitz Bergerhoff

12. November 2002 ADFC Frankfurt am Main e. V. |