Unfallschwerpunkt auf der Hanauer
Nach längerer Zeit der Ruhe wird wieder über einen Unfallschwerpunkt berichtet, der bereits im September 2007 gemeldet wurde. Er betrifft eine Unfallsituation, die in fast der Hälfte der Unfälle mit Fahrradbeteiligung festzustellen ist: Fahren auf dem Radweg entgegen der vorgesehenen Richtung. Wir haben in unserer Zeitung schon mehrfach und immer wieder auf das unfallträchtige Benutzen von Radwegen entgegen der vorgesehenen Richtung hingewiesen und darüber berichtet. Das erste Mal geschah dies anlässlich einer Analyse der Fahrradunfälle in Frankfurt durch den Autor im Jahre 2004. Damals zeigte sich, dass dies nahezu die Hälfte aller Unfälle ausmacht. Es waren einzelne Unfallschwerpunkte, aber auch ganze Strecken, an denen sich diese Unfälle gehäuft ereignen. Ein jüngst gemeldeter Unfallschwerpunkt ist die Grundstückausfahrt in der Hanauer Landstraße Nr. 425, östlich des Ratswegkreisel. Hier befindet sich eine Vertretung der Firma Mercedes-Benz, die sicher häufig angefahren und verlassen wird. Die hier vorzufindende Situation ist exemplarisch für andere Stellen im Stadtgebiet und soll deshalb näher betrachtet werden. Es ereigneten sich hier seit dem März 2007 vier Unfälle des Unfalltyps „Einbiegen/Kreuzen“ mit der Folge von drei leicht verletzen Radfahrern, davon einer mit Versorgung in der Klinik. Bei zweien der Unfälle wurden die Radfahrer vom Radweg auf die Fahrbahn geschleudert und hatten großes Glück, dass sie nicht von einem herannahenden Kraftfahrzeug überrollt wurden. Auf der Seite der unfallbeteiligten PKWs liegt der Fehler oder das Fehlverhalten beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Bei den beteiligten Radfahrern ist der Fehler das verbotswidrige Benutzen der (Richtungs-) Fahrbahn. Bei einem der vier Unfälle wurde von einem Mountainbikefahrer der Gehweg befahren, was sicher besonders leichtsinnig ist. Ein anderer der verletzten Radfahrer vertraute auf das Anhalten des PKW-Fahrers vor dem Radweg und wollte das anscheinend stehende Fahrzeug queren, während der Autofahrer seinerseits davon ausging, dass der (hier verbotswidrig radelnde) Radfahrer anhalten würde und den Radweg querend weiterfuhr. So prallte der Radfahrer gegen das Auto und flog über die Motorhaube auf die Fahrbahn. Hautabschürfungen und die Fraktur eines Handgelenkes waren die wahrscheinlich noch glimpflichen Folgen. In einem solchen Fall des Zweifels wird dringend empfohlen, nicht ohne Verständigung durch Blickkontakt mit dem anderen Verkehrsteilnehmer seine Absicht zu realisieren, in diesem Fall das Vorbeifahren an dem PKW. Fehlerhaftes oder leichtsinniges Verhalten ist also, wie in vielen Fällen, bei beiden Unfallbeteiligten zu konstatieren. Betrachten wir die Situation am Ort der vier Unfälle. Es gibt zwei breite Ein-/Ausfahrten auf dem Grundstück. An welchen der beiden Ausfahrten die Unfälle jeweils geschahen ist den Unfallberichten nicht zu entnehmen. Bei beiden gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die den Abbildungen entnommen werden können. Gemeinsamkeiten sind:
Unterschiede:
Welche Maßnahmen könnte man hier zur Verminderung der Gefährdung ergreifen? Wir schlagen folgende vor:
Vor allem aber gilt es gefährliche Situationen wie die geschilderten zu vermeiden. Das Fahren entgegen der vorgesehenen Richtung auf Einrichtungsradwegen ist allerdings an vielen Straßen in Frankfurt und anderen Städten gang und gäbe. Der Grund liegt oft darin, dass die Straßen über lange Strecken nicht oder nur mit Umwegen zu queren sind, wie dies auch in der Hanauer Landstraße der Fall ist. Insofern wird es in solchen Straßen nicht wenige Radfahrer geben, die den Radweg in der Gegenrichtung benutzen. Das zeigen auch zahlreiche Unfälle, die an anderen Stellen in der Hanauer Landstraße zu verzeichnen sind. Die verbotswidrige Benutzung von Radwegen in Gegenrichtung muss immer mit besonderer Aufmerksamkeit geschehen. Dringend empfohlen sind: Temporeduktion auch an Strecken, die anscheinend frei von Hindernissen und überschaubar sind, wie dies an der östlichen Hanauer Landstraße der Fall ist. Verlangsamung mindestens an den Ein- und Ausfahrten, die dem Autofahrer die Sicht einschränken. Blickkontakt mit den Fahrzeugführern aufnehmen und so Missverständnisse vermeiden. Auch die Autofahrer sollten sich der Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer durch ihr Verhalten bewusster sein und an Ein- und Ausfahrten ihre Aufmerksamkeit auch auf unerwartete Verkehrsteilnehmer auf dem Geh- und Radweg links und rechts richten. Dies gilt natürlich auch für das Einfahren in Haupt- aus Nebenstraßen bei der Querung von Geh- und Radwegen. Text und Fotos: Fitz Bergerhoff |