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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Ausgabe 6/2000   Nov. / Dez.


Auszüge aus dem Erfahrungsbericht von 1997
zum Frankfurter Modellversuch

l. Allgemeines

... Einbahnstraßen stellen für den umwegempfindlichen Radfahrer innerorts in der Regel das häufigste Hindernis dar, um ein Ziel auf dem direkten Wege zu erreichen. Diese "Barrieren" wurden in den letzten Jahren in den innenstadtnahen, dicht bebauten Wohnquartieren im Rahmen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sowie der Einrichtung von Tempo 30-Zonen leider wiederholt zur Vermeidung von Schleichwegen eingerichtet. Zur Vermeidung zum Teil beträchtlicher Umwege fährt der Radfahrer deshalb vielfach unerlaubter Weise auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg entgegen der Richtung der Einbahnstraße oder er weicht auf die meist direkt geführten, unfallträchtigeren Hauptverkehrsstraßen aus.

2. Modellversuch

... Bei einem positiven Verlauf des Modellversuches sollten mit dem o.a. Ministerium weitere Gespräche geführt werden, um eine Änderung der Straßenverkehrsordnung herbeizuführen, die das Radfahren entgegen der Richtung der Einbahnstraße bei Ausweisung von Tempo 30-Zonen grundsätzlich erlaubt, um somit auf die derzeit noch notwendige Zusatzbeschilderung jeder einzelnen Straße verzichten zu können. ...

4. Unfälle mit Radfahrerbeteiligung auf Randstraßen der Modellgebiete

Die Auswertung der Radverkehrsunfälle auf den die Modellgebiete umgebenden Hauptverkehrsstraßen zeigt deutlich, daß Radfahrer hier erheblich größeren Gefahren ausgesetzt sind als auf den Straßen innerhalb der Modellgebiete.

Die Zahl dieser Unfälle war vor Einführung des Modellversuches auf den Randstraßen fast doppelt so hoch wie auf den Straßen der Modellgebiete. Nach Einführung der neuen Regelung lagen die Unfallzahlen nur noch 20% über dem Wert in den Modellgebieten. Insgesamt gingen die Radverkehrsunfälle von 67 auf 46 zurück, was einer Abnahme von 32% entspricht. Auch die Zahl der leichtverletzten Radfahrer reduzierte sich um 25%, während die Zahl der schwerverletzten Radfahrer vorher wie nachher gleich blieb.

Weiterhin zeigte sich auch, daß die Zahl der Unfälle, bei denen Radfahrer Radwege auf den Randstraßen in der "falschen" Richtung benutzen, rückläufig sind.

6. Zusammenfassung

... Die von vielen Seiten geäußerte Befürchtung, mit dem Modellversuch würde sich die Unfallsituation aufgrund von Unfällen mit den aus der "falschen" Richtung kommenden Radfahrern erheblich verschärfen, ist nicht eingetreten.

Mit dem Modellversuch wurde nun lediglich das jahrelang praktizierte Fehlverhalten der Radfahrer legalisiert. Nach Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung war eine Steigerung der Radverkehrszahlen vor allem in den Einbahnstraßen zu verzeichnen, die eine direkte und attraktive Verbindung zu anderen Wohngebieten, Stadtteilen, Einkaufsmöglichkeiten etc. bieten, ohne daß Umwegfahrten oder die Benutzung gefährlicher, unfallträchtigerer Hauptverkehrsstraßen in Anspruch genommen werden müssen. Auch ein starker Rückgang der auf dem Gehweg gegen die Einbahnrichtung fahrenden Radfahrer war festzustellen.

Das Unfallgeschehen zeigte im Vorher-/Nachher-Vergleich keine signifikanten Unterschiede, die auf eine Verringerung der Verkehrssicherheit oder auf Schwierigkeiten im Verkehrsablauf schließen lassen. ... Bezogen auf die steigenden Radverkehrszahlen in den letzten Jahren sowie auf die beträchtliche Zunahme der in Einbahnstraßen gegen die Richtung fahrenden Radfahrer sind die Unfallzahlen sogar als rückläufig zu betrachten.

Die Dunkelziffer der sich nach Einführung des Modellversuches ereignender Verkehrsunfälle dürfte nicht sehr hoch liegen, da sich die Radfahrer jetzt bei den meisten Unfällen nach eigener Einschätzung im Recht befinden und somit an einer polizeilichen Unfallaufnahme durchaus interessiert sind. ...

... Da die zur Öffnung von Einbahnstraßen erforderlichen Tempo 30-Zonen in der Regel aus Wohnstraßen bestehen und weniger aus Geschäftsstraßen, kann einer generellen Öffnung dieser Zonen für den Radverkehr entgegen der Richtung der Einbahnstraße ohne größere Sicherheitsbedenken zugestimmt werden. Aber auch als Einbahnstraßen ausgewiesene Geschäftsstraßen sollten nicht von der neuen Regelung ausgeschlossen bleiben, da das hier in beiden Richtungen vorhandene, hohe Radverkehrsaufkommen, die Wichtigkeit dieser neuen Regelung zeigt.

Die vorgenannten Erkenntnisse lassen den Schluß zu, daß eine Öffnung von Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen für Radfahrer in Gegenrichtung allgemein als unproblematisch hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablauf angesehen werden kann. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung sollte daher dahingehend vorgenommen werden, daß Radfahren gegen Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen grundsätzlich erlaubt wird und dies allein durch VZ 274 StVO angezeigt wird, allein schon im Hinblick auf eine Reduzierung des Schilderwaldes. ...

frankfurt aktuell 6/2000 (200066)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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