Radler als Geisterfahrer – oftmals unbewusst Im November des vergangenen Jahres wandte sich der Bad Vilbeler Verkehrsdezernent Jörg Frank über die Presse mit einer Klage an die Öffentlichkeit. Bei vielen Bad Vilbeler Radfahrern sei mittlerweile der unzutreffende und gleichermaßen gefährliche Eindruck entstanden, das Radfahren entgegen der erlaubten Fahrtrichtung in Einbahnstraßen, insbesondere im innerstädtischen Bereich der Frankfurter Straße, sei erlaubt. Nach Franks Beobachtungen steigt die Anzahl der Radfahrer, die gegen die Einbahnregelung verstoßen, ständig. Nicht nur Autofahrer würden sich beschweren, sondern auch Fußgänger, die die Frankfurter Straße queren und nicht mit Radfahrern aus der Gegenrichtung rechnen. Radfahrer würden „auch andere Verkehrsverstöße in Kauf nehmen, um ihr Ziel möglichst kurz und ohne längere Unterbrechungen erreichen zu können“. Ein Radler habe die rote Ampel an der Kreuzung Homburger Straße/Kasseler Straße missachtet, sei mit einem Auto zusammengestoßen und schwer verletzt worden. Am Fußgängerüberweg in der Frankfurter Straße habe ein Radler einen vor dem Zebrastreifen wartenden Lastwagen überholt und einen Kinderwagen angefahren. Das fünf Monate alte Kind sei dabei auf die Straße geschleudert und verletzt worden. Das mangelnde Schuldbewusstsein der radelnden Geisterfahrer kommt nicht ganz von ungefähr. Allerdings würde man Bad Vilbels Radfahrern Unrecht tun, würde man die bemängelte Verhaltensweise pauschal als Ausdruck von Rücksichtslosigkeit oder zumindest Gedankenlosigkeit werten. Denn es hat sich wohl auch in Bad Vilbel hier und da herumgesprochen, dass die Straßenverkehrsordnung seit 1997 das Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen erlaubt. Das wiederum ist nur die halbe Wahrheit, denn diese Bestimmung in der StVO ist nur dann nutzbar, wenn die Kommune sie für ihren Verantwortungsbereich eigens in Kraft setzt und zudem die fraglichen Einbahnstraßen mit entsprechenden Schildern versieht. Und hier hat sich Bad Vilbel bislang nicht als sonderlich radfahrerfreundlich hervorgetan.
Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass es notwendig und sinnvoll ist, die Frankfurter Straße im innerstädtischen Bereich für Radfahrer in beiden Richtungen freizugeben. In der Bad Vilbeler Innenstadt gibt es nicht mehr Kfz-Verkehr als etwa auf der Leipziger Straße in Frankfurt. Die Main-Metropole will demnächst das Radeln in beiden Richtungen flächendeckend in Tempo-30-Zonen erlauben. Auch der Bad Vilbeler Innenstadt würde eine solche Regelung gut zu Gesicht stehen – wenn auch erst ihre Sperrung für den Kfz-Durchgangsverkehr einen entscheidenden Durchbruch zu mehr Wohn- und Einkaufsqualität brächte. Dr. Ute Gräber-Seißinger, Wulfhard Bäumlein ADFC Bad Vilbel
Wulfhard Bäumlein
Dr. Ute Gräber-Seißinger
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