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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Selbst Schuld!

In der Vergangenheit hat es immer wieder Unfälle – teilweise schwere – gegeben, die durch den Kontakt von Radfahrern mit fest in der Erde verankerten Sperrpfosten, landläufig „Poller“ genannt, ausgelöst wurden.

Einige dieser Unfälle haben sich auf osthessischen Radfernwegen ereignet und in dieser Region ein breites Medienecho hervorgerufen. In der Fuldaer Zeitung erschienen mehrere Artikel zu dieser Thematik. Da „Poller“ (neben ihrer Schutzfunktion vor Auto fahrenden Verkehrsteilnehmern) für alle Rad fahrenden Menschen eine Gefahr darstellen, sei hier zur Verdeutlichung der Rechtslage bei Pollerunfällen aus der Berichterstattung der Fuldaer Zeitung zitiert.

Am 15.09.2004 schrieb das Blatt unter der Überschrift „Fahrradclub ist gegen die Poller“: ... Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub Hessen (ADFC), der für das Land Hessen die Radfernwege betreut, warnt vor den Gefahren der umstrittenen Poller, die auf einigen Radwegen in Hessen, so auch auf dem Milseburgradweg, bereits zu Unfällen geführt haben.

„(...) Die Entfernung dieser Pfosten wäre sowohl für die Sicherheit der Fahrer als auch für ihren Komfort die beste Lösung. Da, wo sie eine Gefahr darstellen, müssen die Poller weg“, sagte Norbert Sanden, Landesgeschäftsführer des ADFC. (...)

Schaffe man die Poller ab, müsse man aber klären, wie man den Missbrauch der Radwege durch Autofahrer verhindere. Die Lösung dieser schwierigen Aufgabe gehöre aber nicht zu den Aufgaben des Clubs. „Wenn man sich beim Radfahren unterhält und entspannt dahingleitet – und genau das soll man ja auf den Radfernwegen – sind die Poller wirklich nicht ungefährlich. Das ist unbestritten“

Am 17.09.2004 wurde in der Zeitung dann über eine Klage vor Gericht berichtet. „Polleropfer ohne Entschädigung. Landgericht weist Klage von Schwerverletztem ab“ war da zu lesen. In diesem Fall wurde ein Radler bei der Kollision mit einem Pfosten sehr schwer verletzt, er kam nur durch eine mehrstündige Notoperation mit dem Leben davon. Einige Monate später erlitt ein weiterer Fahrradfahrer ernsthafte körperliche Schäden bei einer Poller-Kollision.

Beide klagten auf Schadenersatz. (...) Zahlreiche Poller-Kollisionen auf dem Vulkan- und dem Milseburgradweg zeigten, dass die Pfosten zur Gefahr für Radfahrer geworden seien. Die Dunkelziffer nicht polizeilich gemeldeter Pollerunfälle sei enorm. Bei der Abwägung, ob Radfahrer durch die Pfosten massiv gefährdet würden oder Autofahrer ohne Poller möglicherweise einmal Radwege missbrauchten, müsse die Gesundheit der Radfahrer Vorrang haben.

Das sah der Richter anders: Er räumte ein, dass die Poller zu einem Unfallschwerpunkt geworden seien. Doch die Frage (...) sei nicht, ob man Poller besser aufstellen könne, sondern ob man der Gemeinde den Vorwurf einer Pflichtverletzung machen könne. Die Poller seien (...) notwendig, um den Missbrauch durch Auto- oder Traktorfahrer zu verhindern. Die Pfosten seien weithin sichtbar aufgestellt, (...). Jeder Radfahrer müsse mit besonderer Sorgfalt fahren. Zitiert wurde eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm: (...) sei grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Radfahrer, der gegen einen Poller fahre, gegen die Sorgfaltspflicht oder das Sichtfahr-Gebot verstoßen habe. (...)

Dass die Rechtslage bei den Folgen von Pollerunfällen schon weit unterhalb der Oberlandesgerichtsebene befremdlich ist, zeigt ein Vorfall, der sich laut Jörg Urban (ADFC Darmstadt) bei einer Fahrradtour des ADFC ereignete.

Bei Dunkelheit fuhr eine Teilnehmerin vor die Querbalken einer (ohne Warnhinweis) mitten auf der Straße stehenden Absperrung. Zum Unfallzeitpunkt war es dunkel, doch die Teilnehmerin fuhr mit der vorgeschriebenen Fahrradbeleuchtung. Seitens der Polizei wurde dieser Unfall als „Eigenunfall“ nur mit einer Dienstnotiz gewürdigt (O-Ton Polizei: ...durch eigene Unachtsamkeit vor eine ordnungsgemäß aufgestellte Absperrung gefahren (Eigenunfall)). Als die Verunfallte wegen eines Protokolls nachfragte, gab man ihr zur Auskunft, dass ein solches angefertigt werden könnte, aber dann müsse sie mit einem Bußgeldbescheid über 80 bis 100 Euro rechnen, weil sie eine Absperrung missachtet hat!

Offensichtlich gilt es nicht als gefährlicher Eingriff in den Radverkehr, graue Pfosten ohne Markierung, geschweige denn eine frühzeitige Vorwarnung, aufzustellen. Wir müssen halt aufpassen! (ps)

13.01.2005 I ADFC Frankfurt am Main e. V. |