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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Mit dem Rad in Bad Homburg

Man kann nicht behaupten, Bad Homburg habe beim Radklima-Test des ADFC im Jahre 2014 gut abgeschnitten, im Gegenteil! Woran das liegen könnte? Hier ein paar Dinge, die ich selbst erlebt habe – und ich bin durchaus ein duldsamer und friedfertiger Radler!

Info-Stand mit Codierung am 21.03.2015 auf dem Marktplatz in Bad Homburg: das Foto zeigt Doris Steinbach bei der Präsentation von Fahrrad-Bildern und Günter Krämer beim Codieren.
Foto: Günther Gräning

Es gibt am neuen "Kulturbahnhof" jetzt ein Parkhaus für Fahrräder – so weit, so gut. Wenn man früher in den Zeiten ohne Kulturbahnhof mit dem Rad in den Zug steigen und vorher am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollte, konnte man sein Rad neben dem Schalter für die Zeit des Kaufes abstellen und anschließend per Aufzug bequem auf den Bahnsteig gelangen. Letzteres geht jetzt nicht mehr, weil die Aufzüge für Räder zu eng sind. Darüber wurde hier schon berichtet. Aber auch der Kauf einer Fahrkarte ist erschwert: Stellt man sein Rad im Innern des Bahnhofs kurz ab, wird man von einem Uniformierten rüde darauf hingewiesen, dass es um die Ecke ein Parkhaus für Räder gebe. Neulich hatte ich den Schlüssel für mein Fahrradschloss vergessen und wollte deshalb mein Rad in Sichtweite des Schalters außerhalb des Bahnhofs aufstellen. Auch das wurde mir nachdrücklich verboten mit Hinweis auf des besagte Parkhaus. Offenbar sind sichtbare Fahrräder neuerdings der Optik des Kulturbahnhofs abträglich.

In Sichtweite des Bahnhofs steht eine geradezu geniale Brücke über eine vierspurige Straße: Die eine Seite hat eine breite Rampe für Radler und Behinderte, die andere jedoch besteht nur aus einer steilen Treppe und einem für Fahrräder zu engen Aufzug. Schilda lässt schön grüßen!

Dass man in der Fußgängerzone tagsüber nach 9 Uhr nicht radeln darf, wäre hinnehmbar, wenn es menschenwürdige Alternativen gäbe. Bis 11 Uhr dürfen "Belader" die Einkaufsstraße befahren. Dass man ein Fahrrad auch "beladen" kann, sieht die Stadtpolizei anders als ich und stellt sich mir mitunter drohend in den Weg. Welche legalen Mittel habe ich als friedfertiger Radler, um mich zu wehren?

1. Ich kann mit dem Rad den vielbefahrenen Straßenzug Kaiser-Friedrich-Promenade/Höhestraße benutzen. Das geht bergauf mit bis zu 20 km/h, bergab durchaus mit 30 km/h. Allerdings kann mich dann bei korrektem Abstand von Fahrbahnrand und parkenden Autos niemand überholen. (Das liegt am ständigen Gegenverkehr und durchgezogener Mittellinie.) Wenn das alle Radler täten, so wäre hier Tempo 30 sozusagen durch die Hintertür eingeführt, zur Freude von Bus- und Autofahrern.

2. Wo in Bad Homburg die richtige Polizei wohnt und wie man dort jemanden anzeigt, weiß ich sehr wohl. Wer mir im öffentlichen Raum zu Unrecht befiehlt, mein Rad wegzuräumen und ohne Schloss abzustellen oder sich mir drohend in den Weg stellt oder mich am Golfplatz mit Golfbällen beschießt und dort an meinem Fahrrad zerrt, um mich zum zügigen Weiterfahren zu nötigen, sollte sich ein wenig wärmer anziehen.

Grundsätzlich gilt: Beratung ist willkommen; Befehle werden ignoriert; Nötigung wird bekämpft.

Aber meistens bin ich doch ein friedfertiger Radler und wünsche der Stadt Bad Homburg bessere Werte bei der nächsten Umfrage des ADFC! Dabei will ich gerne helfen. Wie? Siehe oben!

Günther Gräning