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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main
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Radfahren in Eschborn, Teil 1:

Aufgaben eines Radverkehrsbeauftragten

(Mobilitätsbeauftragter)

Welche Aufgabenstellungen erwartet der ADFC Eschborn/Schwalbach an einen Radverkehrsbeauftragten bzw. Beauftragten für ­umweltverträgliche Mobilität?

  • Vor- und Nachbereitung der Treffen der gemeinsamen Rad-AG mit Vertretern der Stadtverwaltung und des ADFC.
  • Weiterleiten von Themen des Radverkehrs an die zuständigen Fachbereiche und Überprüfen auf deren Erledigung.
  • Entgegennahme von Meldungen über die Meldeplattform Radverkehr und von RADar beim Stadtradeln sowie deren Bearbeitung.
  • Regelmäßige Überprüfung der Beschilderung der örtlichen ­Radverkehrsrouten (Lesbar- und Erkennbarkeit erhalten).
  • Überwachen und ggf. Überprüfung der Funktionalität und Instandhaltung der Radverkehrsanlagen und der Stellplatzsatzung für Fahrräder.
  • Weiterentwicklung einer ortsübergreifenden Radverkehrinfrastruktur und Entwickeln eines integrierten Nahmobilitätssystems vor Ort (siehe Masterplan "Eschborn 30+ Zukunft").
  • Korrespondenz und Beratung mit den örtlichen Unternehmen, Betrieben, Geschäften, Vereinen, Verbänden zur Förderung und Verbesserung des Radverkehrs und der Nahmobilität.
  • Kommunikation und Teilnahme an Treffen mit Radverkehrs- und/oder Nahmobilitätsbeauftragten (auf Kreis- und Landesebene).
  • Kommunikation mit den Dienstleistern des ÖPNV zur Förderung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Nahverkehrsangebote.
  • Entwickeln von Angeboten zur Verkehrserziehung und für Radfahrerschulung.