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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Höchster Straße in Liederbach (L 3016), links mit Radwegbenutzungspflicht, rechts ohne Benutzungspflicht
Fotos: Holger Küst

Klage gegen Radwegbenutzungspflicht erfolgreich

Liederbach. Über den zu schmalen Radweg an der Höchster Straße in Liederbach (L 3016), der im September 2010 als gemeinsamer Geh- und Radweg benutzungspflichtig wurde, hat Frankfurt aktuell schon mehrfach berichtet (zuletzt im März/April 2011) .

Als Reaktion auf die Klage von Rainer Mai gegen die Radwegbenutzungspflicht hat die beklagte Gemeinde Liederbach im Juli die Benutzungspflicht aufgehoben. Im Verlauf ihrer seit Januar 2011 dauernden Überlegungen zur Klageerwiderung hatte die Gemeinde erkannt, dass die ihre Position nicht haltbar ist, weil es keine rechtliche Grundlage für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle gibt. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat sicher zu diesem Umdenken beigetragen. Die Gemeinde folgte jetzt der Empfehlung des ADFC und hat die Strecken als Gehweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei" beschildert.

Mit der Aufhebung der Benutzungspflicht haben jetzt Radler die Wahl, auf den schmalen Wegen oder alternativ auf der Fahrbahn zu fahren. Wer sich auf einem baulich getrennten Weg sicherer fühlt, kann dann mit mäßigem Tempo den Bordsteinweg nutzen. Schnellere Radler fahren dagegen bei ausreichendem Seitenabstand zu den parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn sicherer, denn sie bewegen sich im Sichtbereich der Kraftfahrzeuglenker und tauchen nicht an Kreuzungen und Einmündungen mit hoher Geschwindigkeit scheinbar unvermittelt neben dem Kraftfahrer auf.

Für die vielen, mit den rechten Rädern auf dem Sicherheitsstreifen parkenden Fahrzeuge gilt dennoch, dass dieser Bereich als Sicherheitsstreifen von Fahrzeugen freizuhalten ist, um den nötigen Abstand zu Radlern und Fußgängern auf dem gepflasterten Weg zu schaffen. Hier ist die Gemeindeverwaltung gefordert, die Einhaltung der Parkflächen notfalls mit Ordnungsgeldern zu erreichen. Bislang sind hier jedoch noch keine Aktivitäten der Gemeinde und damit verursachte Verhaltensänderungen der Kraftfahrer erkennbar. Teilweise parken sogar breite Lastkraftwagen auf dem schmalen Parkstreifen und schaffen damit hohe Gefahrenmomente.

Bei diesem Weg wurde jetzt erstmalig in Hessen durch eine Klage eine Benutzungspflicht einer Radverkehrsanlage abgeschafft. Dies sollte die zuständigen Planer und Straßenverkehrsbehörden veranlassen, zukünftig sorgfältiger die Erforderlichkeit von Radverkehrsanlagen zu prüfen und dabei auch die Einhaltung von verbindlichen Vorschriften in Hinblick auf die Wegbeschaffenheit zu berücksichtigen. Mit diesem Entscheid verbindet der ADFC die Erwartung, dass zukünftig entsprechende Baumaßnahmen vor der Umsetzung alter Planungen auf die Konformität mit geänderten Richtlinien geprüft werden. Dazu wird der ADFC die zuständigen Stellen bitten, eine Korrektur der alten, noch nicht umgesetzten Planungen vorzunehmen. So können derartige Verschwendungen von Steuergeldern vermieden werden.

Holger Küst