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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Fotos: Rainer Mai

Postverkehr

Auf dem Radweg in der Saalburgallee steht ein Lieferwagen. Der Fahrer dieses Wagens parkt dort nicht einmal oder zweimal, sondern täglich. Hinweise darauf, dass er einen Radweg blockiere, ignoriert der Fahrer konsequent. Rainer Mai hat dies zum Anlass genommen, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu erstatten. Wir dokumentieren den daraus resultierenden Briefwechsel in Auszügen.


OWi-Anzeige: Systematisches Parken auf Radwegen in der Saalburgallee


Mein Schreiben vom 05.11.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit etwa einem halben Jahr ärgere ich mich über einen DHL-Paketzusteller, der auf seiner Zustellroute durch die Saalburgallee (beidseitig) die dortigen benutzungspflichtigen Radwege (Zeichen 241) beparkt.

Es handelt sich immer um denselben Fahrer mit demselben Fahrzeug: DHL-Kleinlaster, Fabrikat Mercedes-Benz, Typ Sprinter, mit Kastenaufbau, Kennzeichen MKK-* ***.

Die verkehrsbehindernden und gefährdenden Parkgewohnheiten dieses Fahrers sind umso erstaunlicher, als es dort nicht einmal einen "Parkdruck-Sachzwang" für den Zusteller gibt: Die Saalburgallee ist komplett vierspurig. Die Verkehrsbelastung ist zur Zustellzeit (vormittags und mittags) gering. Es ist also problemlos und konfliktfrei möglich, an den Zustelladressen eine Fahrspur zu beparken - statt den Radweg komplett zu blockieren.

Ein Vorstoß bei der Fahrdienstleitung der örtlichen DHL-Zustellbasis vor einigen Monaten war erfolglos. Dort sagte man mir, man könne den Mitarbeitern keine Vorschriften (z.B. betreffend die Einhaltung der Verkehrsregeln) machen. Man versprach, meine Beschwerde mündlich an den betroffenen Fahrer weiterzureichen. Was an seinem Parkverhalten allerdings nichts änderte.

Ich finde es erstaunlich, dass dieses tägliche Fehlverhalten offenbar nicht sanktioniert wird. In der Saalburgallee scheint es, zumindest zu diesen Zeiten (alle Werktage, Zeitraum 10:00 bis 13:00 Uhr, häufigste DHL-Parkzeiten gegen 11 Uhr), keine Verkehrsüberwachung zu geben.

Ich habe nun zwei dieser Regelverstöße, die neulich innerhalb weniger Minuten stattfanden, dokumentiert:

  1. MKK-* *** blockiert den Radweg vor Haus Nr. 35 (Behinderung). Der Fahrer verlässt das Fahrzeug, um Sendungen zuzustellen - s. Foto 1.
    Datum 12.10.2011, Parkzeit 10:46 bis 11:00 Uhr.
  2. Das Gleiche vor Haus Nr. 9 - Foto 2. Das Bild zeigt eine typische Folge des Wegblockierens: Radfahrer weichen auf den Gehweg aus.
    Datum 12.10.2011, Parkzeit 11:01 bis 11:05 Uhr.

Zeuge für beide Beobachtungen:
Volker ***, ************** ***, 60385 Frankfurt

Da vor Ort offenbar keine wirksame Verkehrsüberwachung stattfindet, hoffe ich, dass die Bußgelder - Parken auf Radweg mit Behinderung - den Fahrer zum Umdenken bringen. Falls nicht, werde ich gelegentlich weitere Anzeigen nachreichen.

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie in dieser Sache unternehmen.

Dies gilt besonders für den Fall, dass Sie die monierten Parkgewohnheiten nicht per Bußgeld sanktionieren wollen oder können. In diesem Fall würde ich mich für die Aufhebung der Benutzungspflicht der "faktischen Vielzweckfläche" einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen




Antwortschreiben vom 10.11.2011

Antwortschreiben des Ortnungsamtes



Mein Schreiben vom 27.12.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

(...) stelle ich fest, dass sich die Parkgewohnheiten des DHL-Paketfahrers nicht verändert haben: Die Radwege der Saalburgallee werden nach wie vor werktäglich vormittags von dem LKW (...) blockierend beparkt. Ich bitte Sie um Verfolgung der von mir zuletzt beobachteten Vorgänge: (Anm. der Redaktion: Hier werden vier Vorgänge beispielhaft dokumentiert, jeweils mit Datum, Uhrzeit, Standort, Bemerkungen und Foto.)

Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs scheint dort immer noch nicht stattzufinden - und falls doch, ist sie bisher unwirksam.

Für dieses "Frei Parken zu bestimmten Zeiten" habe ich wenig Verständnis, weil es (...) systematisch und häufig geschieht. Grob geschätzt komme ich bei diesem Fahrer (...) auf mehrere hundert Verkehrsbehinderungen pro Jahr (Beispiel mit konservativen Annahmen: 200 Arbeitstage pro Jahr mit je 2 x Radwegparken = 400). Es verbleibt der Eindruck, dass der Kampf gegen diese Verwahrlosung der Verkehrskultur hier den Betroffenen überlassen bleibt, die durch unpassende Schilder (Zeichen 241) zum Befahren eines "De-Facto-Postparkplatzes" gezwungen werden. Bitte teilen Sie mir mit,


ob die bisher von mir gemeldeten Ordnungswidrigkeiten adäquat verfolgt werden (Bußgeld für Radwegparken mit Behinderung) - und was Sie ggf. sonst in dieser Sache unternehmen können.

Mit freundlichen Grüßen