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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Die Mühlen mahlen langsam

Polizeiaktion auf der Friedberger Landstraße verärgert Radfahrer

Zweirichtungsradweg auf der Friedberger Landstraße – und dessen geduldig durchgesetztes Ende
Fotos: Peter Sauer

Im August verwarnte eine Polizeistreife Radfahrer an der Ecke Friedberger Landstraße/Münzenberger Straße. Den Radfahrern wurde Bußgeld abgenommen, da sie den östlichen Radweg entlang der Friedberger entgegen der Fahrtrichtung benutzt hatten. Ein ADFC-Mitglied, dessen Partnerin so um 15 € erleichtert wurde, hat uns damals darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Radweg als Zweirichtungsradweg ausgewiesen ist, weshalb die Polizeiaktion rechtswidrig sei.

Daraufhin habe ich umgehend das zuständige 6. Polizeirevier in Bornheim angeschrieben:

"Ein Mitglied des ADFC Frankfurt am Main hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass Sie am vergangenen Samstagnachmittag auf dem östlichen Radweg der Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung Münzenberger Straße eine Verkehrsaktion durchführten. Zwei Beamte (…) verwarnten Radfahrer, die auf dem östlichen Radweg der Straße stadteinwärts fuhren und nahmen ihnen wegen "Benutzung des Radwegs in verkehrter Richtung" 15 € Verwarnungsgebühr ab. Laut ADFC-Mitglied wurden mindestens 8 bis 10 Radfahrer gebührenpflichtig verwarnt.

Allerdings ist nun entlang der östlichen Seite der Friedberger Landstraße die Befahrung des ,linken' Radwegs stadteinwärts gestattet. In Höhe der Einmündung Gießener Straße steht ein Schild, das die Befahrung gestattet. Weiterhin weisen Pfeile auf der Fahrbahn auf das Befahren in beide Richtungen hin. Im weiteren Verlauf des Radwegs ist keine Aufhebung dieser Benutzungspflicht zu erkennen, so dass Radfahrer früher oder später an der Einmündung Münzenberger Straße landen, wenn sie nicht vorher in die bekannten Fallen von Tankstellen- oder sonstigen Ausfahrten geraten sind.

Das Problem der Befahrung von Radwegen in Gegenrichtung ist mir bekannt, ich bin selbst schon Zeuge eines Unfalls gewesen, der dadurch verursacht wurde. Der ADFC weist immer wieder auf die Gefahren hin, die mit dieser Fahrweise verbunden sind (siehe auch ,Frankfurt aktuell 4/2008': Hierhin, nicht dort rüber! Gefährliche Begegnung auf linksseitigem Radstreifen). An der genannten Stelle jedoch erscheint mir eine Polizeiaktion wie die vom Samstag deutlich überzogen zu sein. Ob die Beschilderung der Radverkehrsanlage vernünftig ist oder nicht, sei dahingestellt. Rechtlich aber muss ich der versierten Alltagsfahrerin, die hier zur Kasse gebeten wurde, zustimmen: Sie fühlt sich ungerecht behandelt und erwartet eine Rückerstattung der 15 € Verwarnungsgebühr.

Über eine zeitnahe Antwort und die Darstellung Ihrer Sicht der Dinge würde ich mich freuen."

Wie man weiß, mahlen die Mühlen der Behörden langsam, "zeitnah" wird hier zu einem dehnbaren Begriff. Nach vier Wochen ohne eine Antwort aus dem 6. Revier wendete ich mich mit meinem Anliegen an das Polizeipräsidium. Auch von dort war lange nichts zu hören oder zu lesen, doch Anfang Oktober kam die ersehnte Nachricht. Eine Mitarbeiterin der Direktion Verkehrssicherheit schrieb:

"… Die Polizei hat unter anderem die hoheitliche Aufgabe, Unfälle durch Verkehrsüberwachung zu verhüten. Dies ist in diesem Fall geschehen.

Aus Sicht der Polizei und auch aus Sicht eines in vorgeschriebener Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers ergibt sich an dieser Stelle weder durch Beschilderung, Markierung, noch durch die Bauweise des Radweges ein Hinweis, dass die Benutzung dieser Strecke entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung erlaubt ist.

Auch nach Auskunft des Radfahrbüros (…) ist die Freigabe des Radweges in die Gegenrichtung an dieser Stelle weder angeordnet noch zukünftig geplant.

Geplant ist, den Radweg auf der Friedberger Landstraße (in Höhe Giessener Straße) bis zum Schlinkenweg in die Gegenrichtung freizugeben. Warum hier die entsprechenden Verkehrszeichen und Markierungen nicht vollständig sind, wird derzeit durch das Straßenverkehrsamt überprüft. …"

Dass die Beschilderung an dieser Stelle unklar ist bzw. für Irritationen sorgen kann, wird schlichtweg ignoriert. In einem längeren Telefonat mit der Polizei-Mitarbeiterin jedoch (wir schreiben inzwischen Mitte November, eine Veränderung der Beschilderung auf dem Radweg ist nicht zu erkennen) stellt sich heraus, dass sie dem Radfahrbüro die Situation auf der Friedberger mitgeteilt hatte. Sie könne allerdings als Polizistin nur auf Problempunkte hinweisen, alles Weitere sei Sache "der Stadt".

Die Polizistin sieht die unglückliche Situation auf der Friedberger Landstraße, auch wenn die Rechtslage eindeutig sei. Sie selbst sei die Strecke abgefahren und bestätigt, dass hier Radfahrern suggeriert wird, bis zur Münzenberger Straße entgegen der Fahrtrichtung fahren zu dürfen. Sie wolle sich noch einmal an das Radfahrbüro wenden und auf die schwierige Lage hinweisen und sie empfielt mir, dies ebenfalls zu tun.

Nachdem auch das Radfahrbüro keine "zeitnahe" Reaktion zeigte, sprach Bertram Giebeler, verkehrspolitischer Sprecher des Frankfurter ADFC, Ende November direkt im Straßenverkehrsamt vor. Immerhin erhielt er umgehend eine Antwort, in der versprochen wurde, sich der Sache anzunehmen. Das schlug sich nicht gleich in der Wirklichkeit auf dem Radweg entlang der Friedberger nieder, doch Anfang Januar konnte ich ein "Radweg Ende"-Zusatzschild an der Einmündung Schlinkenweg entdecken. Damit sollte allen Radfahrern klar sein, dass der Zweirichtungsverkehr an dieser Stelle aufgehoben und eine Weiterfahrt auf dem linksseitigen Radweg verkehrswidrig ist.

Mein Fazit: Wenn schon die richtige Beschilderung eines Radwegs an einer einzigen Stelle – und auch dies nur nach geduldiger regelmäßiger Erinnerung – den Zeitraum nahezu eines halben Jahres benötigt, dann überrascht es schon, dass es mit der Radverkehrspolitik in Frankfurt überhaupt vorangeht. Andererseits: "Dranbleiben" scheint sich mitunter dennoch zu lohnen!

Peter Sauer