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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Hochheim: Hier könnte man die Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
Foto: Holger Küst

Die Radweg-Benutzungspflicht

Veränderungen in Flörsheim und Hochheim

Wie schon mehrere andere Kommunen im Kreisgebiet hat der ADFC Kreisverband jetzt auch die Städte Hochheim und Flörsheim angeschrieben und um eine Prüfung der benutzungspflichtigen Radwege gebeten. Dabei geht es in erster Linie darum, ob die Benutzungspflicht angemessen und gerechtfertigt ist.

So besteht zum Beispiel in Flörsheim-Bad Weilbach in der Alleestraße ein für Radler benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Tempo-30-Zone. Dieses ist jedoch nach der Straßenverkehrsordnung seit 1997 unzulässig, auch der ADFC hatte die Stadtverwaltung schon 2011 darauf hingewiesen. Leider ist seitdem noch keine Korrektur erfolgt. Stattdessen besteht auf dem von metallenen Querrillen zur Entwässerung gekreuzten Weg neben einer wenig befahrenen Fahrbahn noch immer die Benutzungspflicht.

Im Wohngebiet Rheinallee wurde jedoch eine ADFC-Anregung aufgegriffen und die Benutzungspflicht aufgehoben.

Leider gibt es auch negative Entwicklungen festzustellen. Im Zuge der neuen Straße in Verlängerung der Rheinallee wurde parallel zur Fahrbahn ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg eingerichtet. Ein ortsunkundiger Radler wird diesen Weg auch nutzen, denn er scheint zum selben Ziel wie die Fahrbahn zu führen. Im Gegensatz zur Fahrbahn führt dieser Weg jedoch nicht zur Riedstraße sondern mit einer Spitzkehre unter Bahnlinie und Bahnweg hindurch zum Bahnweg zurück. Damit ist der Weg nicht straßenbegleitend und damit auch nicht benutzungspflichtig, wenn man entlang der neuen Straße fahren möchte. In der Gegenrichtung sollen Radler an der Weilbacher Straße absteigen und somit zum Fußgänger werden. Eine eigenständige Lösung für Radler ist hier bisher nicht vorgesehen.

In Hochheim wurden im vergangenen Jahr einige Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Diese Maßnahme ist seit der "Fahrradnovelle" der Straßenverkehrsordnung 1997 möglich. In Pilotprojekten in Saarbrücken und in Bremen hatte sich gezeigt, dass Radler im Gegenverkehr sogar sicherer fahren als im gleichlaufenden Verkehr. Für Radler wurde die frühere Einbahnstraße Weiherstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet. Dadurch besteht die Möglichkeit, ohne weite Umwege von Norden zum Plan und damit in die Innenstadt zu gelangen. Leider gilt dies für ein etwa 200 Meter langes Teilstück vom Dresdener/Breslauer Ring noch nicht bis zur Straße Am Weiher. Doch auch hier wird die Stadtverwaltung sicherlich bald eine praktikable Möglichkeit finden, die Durchfahrt für Radler zu gestatten. Dies ließe sich nach Einschätzung des ADFC nach Entfernung der Mittellinie mit einem kurzen Fahrradstreifen vor der Ampelanlage am Dresdener/Breslauer Ring in dem Bereich erzielen, wo Abbiegespuren markiert sind (siehe Foto).

In Hochheim finden sich an vielen Stellen Radverkehrsanlagen alter Bauart, die zum einen nicht den heutigen Anforderungen an Radwege in Hinblick auf die Breite und zum anderen in Hinblick auf die sichere Führung genügen. Insbesondere im Verlauf der Ringstraße Königsberger Ring – Dresdener Ring – Breslauer Ring – vom-Stein-Ring befinden sich teilweise alte und teilweise gefährliche enge Wege. Auch an der Frankfurter Straße gibt es benutzungspflichtige Radwege, die aufgrund der Wurzelaufbrüche Stürze verursachen können. Hier nehmen wir an, dass die Stadtverwaltung bald den Auftrag des Regierungspräsidiums umsetzt und die Benutzungspflicht der Radwege aufhebt.

Holger Küst