Skip to content

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe
"

Was steht in deiner Garage?

Frankfurter Garage, gut und vernünftig genutzt
Foto: N. N.

Das vor kurzem ergangene Urteil aus Darmstadt, wonach einem Hauseigentümer untersagt wurde, seine Garage u. a. zur Unterbringung von Fahrrädern zu "missbrauchen", sein Fahrzeug selbst aber auf der Straße zu parken, hat ein Leser zum Anlass genommen, den Rechtsreferenten des ADFC, Roland Huhn, anzuschreiben. In der Garage des Lesers sind rund 10 Räder untergebracht, darunter auch Velos verschiedener Mieter. Platz für die Nutzung als Kfz-Port ist damit nicht mehr vorhanden.

Die Antwort von Roland Huhn ist beruhigend:

"Der ADFC setzt sich in erster Linie für Satzungen und Verordnungen ein, welche die Schaffung von Stellplätzen für Fahrräder zum Ziel haben. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn Autogaragen problemlos auch für Fahrräder genutzt werden dürfen. Das wäre insoweit allerdings eine Aufhebung der Stellplatzpflicht für das Kraftfahrzeug. Problematisch wird es, wenn dann ein vorhandenes Kfz am Straßenrand abgestellt werden müsste.

Mit Ihrer für Fahrräder genutzten Garage hätten Sie nur dann ein Problem, wenn es sich um eine "notwendige" Garage handelt, also um eine, die nach den Rechtsvorschriften zur Zeit der Errichtung des Hauses erforderlich war, z. B. als Teil der Baugenehmigung. Wegen des Bestandsschutzes sind spätere Gesetzesänderungen unbeachtlich.

Ich sehe nicht, dass die Behörden systematisch nach zweckentfremdeten Garagen suchen. Dem Darmstädter Urteil lag möglicherweise ein Nachbarschaftsstreit und/oder knapper Parkraum am Straßenrand zugrunde (das ist aber nur eine Vermutung von mir). In Ihrem Fall dürfte nicht außer Acht bleiben, dass Sie Ihr Kfz auf einem Stellplatz auf dem eigenen Grundstück unterbringen und dass die Garage für Fahrräder genutzt wird, für die nach neuem Recht ebenfalls eine Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen besteht. Im Fall des VG Darmstadt waren zwar auch Fahrräder untergestellt, die Richter und die Behörde hatten aber besonders die gelagerten Möbel im Blick.

Sie sollten sich also keine allzu großen Sorgen machen.

Roland Huhn
ADFC-Rechtsreferent"