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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Leserbrief

Falschparker

Von: Gisela Becker
Betreff: Fahrrad blockiert taktilen Leitstreifen an Haltestelle Opernplatz (Bus 64 Richtung Hbf)
Datum: Tue, 16 Jul 2013 08:12:36 +200 MESZ
An: verkehrsdezernat@stadt-frankfurt.de

Foto: Gisela Becker

Das Foto stammt von gestern um 14.10 Uhr vor Manufactum. Auf dem Blindenleitstreifen steht ein Fahrrad, das am Mast der Haltestelle befestigt ist. Der Fuß mit der Warnbake ist auch ein Hindernis im Bereich der Haltestelle. Die vordere Bustür beim Fahrer oder der Fahrerin ist also zugestellt.

Die Antwort aus dem Straßenverkehrsamt kam per Post:
Das abgestellte Fahrrad wurde zwischenzeitlich aus dem Weg geräumt. Ebenfalls ist die Entfernung der Bake in die Wege geleitet worden. Es wird weiterhin geprüft, inwieweit die Aufstellung von weiteren Fahrradständern in diesem Bereich möglich ist.

Wenig später schrieb Gisela Becker erneut an das Verkehrsdezernat:
Heute, Montag, 12.8.2013 stand um 15.40 Uhr wieder ein Fahrrad an dem Mast genau auf dem Leitstreifen (…).

Das Radparken auf dem Blindenleitstreifen könnte zum Dauerzustand, zum Dauerthema werden.

Ich habe mir die Gesamtsituation entlang des Fußweges Bockenheimer Anlage West angesehen. Es fehlen Radständer. Doch können nicht hunderte von Radständern bei steigendem Bedarf dort auf die Gehwege montiert werden. Deshalb sollten für Beschäftigte der beiden Hochhäuser Radabstellanlagen in der Tiefgarage attraktiv gemacht werden.

Ich hoffe auf eine dauerhafte Befreiung des Blindenleitstreifens von hinderlichen Fahrrädern.

Ein weiteres Schreiben erfolgte am 22. August:
Bisher wurde seitens der Behörde nichts unternommen, um die Haltestelle von Fahrrädern frei zu halten. Heute um 13 Uhr standen dort drei Räder. An den Haltestellenmast könnte ein großes Hinweisschild angebracht werden, daß kein Rad dort abgeparkt werden darf.

Auszug aus der Antwort aus dem Straßenverkehrsamt:
Zu Ihrem Hinweis auf ein Schild an den Haltestellenmasten zum Verbot des Abstellens von Fahrrädern ist dies in der Praxis nicht umzusetzen. Hierzu sieht die Straßenverkehrsordnung keine derartige Beschilderung vor.

Gisela Becker