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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Luftschadstoffbelastung in Bad Vilbel

Messaktion offenbart besorgniserregend hohe Stickstoffdioxid-Belastung der Atemluft


Kreuzung Büdinger und Friedberger Straße, Standort der NO2-Messung im Februar 2018
Foto: Ute Gräber-Seißinger

Nicht nur Städte mit amtlichen Messstellen haben mit hohen Stickoxid-Belastungen aufgrund von Schadstoffquellen, etwa in Form des Kfz-Verkehrs, zu kämpfen. Auch in Bad Vilbel, das zu den "Löchern im Schweizer Käse" des 247 Messpunkte zählenden amtlichen Messnetzes zählt, haben wir im Rahmen der bundesweiten Messaktion der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) vom Februar 2018 einen bedenklich hohen Abgaswert feststellen müssen.

Zwei Aktive des ADFC Bad Vilbel hatten sich spontan an der Aktion der DUH beteiligt. Konkret hieß das zunächst, einen Vorschlag für einen Messstandort in der eigenen Gemeinde zu unterbreiten. Wir entschieden uns für den Kreuzungs­bereich Friedberger / Büdinger Straße. Im nächsten Schritt, nachdem die DUH unseren Vorschlag angenommen hatte, brachten wir am 1. Februar 2018 an der Kreuzung zwei sogenannte Passivsammler-Röhrchen an, die die DUH uns bereitgestellt hatte. Die Röhrchen hingen dort sodann genau vier Wochen lang an einem Laternenmast am Rand der Kreuzung. Nach dem Ende der Messung am 1. März sandten wir sie an die DUH zurück. Zwei Wochen später erhielten wir die Auswertung der Messung.

Aus dem Bescheid der DUH an den ADFC Bad Vilbel geht hervor, dass im Februar 2018 in Bad Vilbel am besagten Messstandort der NO2-Belastungswert im Mittel bei 31,9 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) lag, das heißt bedenklich nahe am gesetzlichen Grenzwert von 40 µg/m³ (siehe unten, Hintergrund). Aufgrund des starken Kälteeinbruchs während der Hälfte des Messzeitraums, der die Messung beeinflusste, lässt sich – so die Wissenschaftler des Analyseinstituts der DUH – vermuten, dass der tatsächliche Wert für den Februar 2018 sogar noch um rund 10 Prozent höher liegt.

Die Ergebnisse aller Messungen, die an 559 Orten stattgefunden haben, sind übrigens bei der DUH einsehbar (www.duh.de/).

Der in Bad Vilbel gemessene Wert ist ein Durchschnittswert. Für sich allein betrachtet sagt er nichts über etwaige Grenzwertüberschreitungen zu bestimmten Tageszeiten aus, zu denen das Kfz-Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Die Verteilung des Kfz-Verkehrsaufkommens variiert im Zeitablauf – sowohl täglich als auch wöchentlich und saisonal bedingt. Wer kann angesichts dessen Überschreitungen ausschließen? Diese Frage gewinnt an Gewicht, wenn wir der Einschätzung der DUH folgen und davon ausgehen, dass in Bad Vilbel ohne den Kälteeinbruch im Messzeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar ein Wert von rund 35 µg/m³zustande gekommen wäre. Da bleibt im Verhältnis zum gesetzlichen Grenzwert von 40 µg/m³ nur noch wenig Puffer nach oben.

Die neuen Befunde der DUH sollten ein Grund mehr für die Politik sein, die Verkehrswende entschlossen anzugehen und alternative, umweltschonende Verkehrsmittel stärker als bisher zu fördern. An Vorschlägen dazu – auch vonseiten des ADFC – mangelt es nicht.

Ute Gräber-Seißinger,
Theo Sorg


Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen ­ge­mäß der 39. Bundes-­Immissionsschutz-Verordnung

§ 3 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) 200 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.

(2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

(3) Die Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2) beträgt über eine volle Stunde gemittelt 400 Mikrogramm pro Kubikmeter, gemessen an drei aufeinanderfolgenden Stunden an den von den zuständigen Behörden gemäß Anlage 3 ein­gerichteten Probenahmestellen, die für die Luftqualität in einem Bereich von mindestens 100 Quadratkilometern oder im gesamten Gebiet oder Ballungsraum repräsentativ sind; maßgebend ist die kleinste dieser Flächen.

(4) Zum Schutz der Vegetation beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte kritische Wert für Stickstoffoxide (NOx) 30 Mikrogramm pro Kubikmeter.