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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 1/2000   Jan. / Feb.


Frau im ADFC - Quote oder Führungsposition?

Seit Jahren ist die Frauenquote Bestandteil der Satzung des Kreisverbandes Frankfurt. Auch beim 1999 neu eingetragenen "ADFC Frankfurt e.V." steht in der Satzung: "Alle Gremien werden mit einer Frauenquote von mindestens 30% besetzt. Langfristiges Ziel muß es sein, alle Gremien so mit Frauen und Männern zu besetzen, wie sie in den Mitgliederzahlen repräsentiert sind."

D er gute Grund: Frauen sind in bestimmten Führungspositionen traditionell überrepräsentiert: an Staubsaugern, Kinderwagen, Wasch- und Schreibmaschinen, hinter Käsetheken und Registrierkassen! Die Herren der Schöpfung streben erfolgreich nach anderen Leitungsfunktionen. Solche Posten sind mit Kindern, Kirche und Küche schwer vereinbar, weshalb frau die 3-K-Verantwortung schultert. Nun, das sind Allgemeinplätze, Machos gibt’s beim ADFC viel weniger als anderswo. Im ADFC packen Männer und Frauen an, so gut sie können.

Aber da klemmt’s halt: in die Niederungen von Haushalt und Beruf eingezwängte Damen der Schöpfung haben ihre Probleme, zusätzlich noch Rollen im ehrenamtlichen Vereinsmanagement zu übernehmen. Mit der Folge, dass ein Teil der zu erledigenden oder wünschenswerten Arbeit ungetan bleibt, mangels zupackender Energie von Frauen und Männern.

Laut Satzung bedeutet eine Vorstandsfrau mehr im ADFC Frankfurt e.V., dass zwei weitere Männer auf dem "Tandem für 9" in die Hände spucken könnten. Wer als frauenengagierte Radlerin also die Quote erhalten will, dem Verein aber bestmöglichen Erfolg wünscht, muss selbst an den Vorstands-"Lenker". Es kann nicht sein, dass der ADFC in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt bleibt, weil nicht genug Frauen bereit (oder in der Lage) sind, zu kandidieren. So schwer ist das "Geschirrspülen für den Verein" nun auch nicht, immerhin stehen den mindestens drei möglichen Damen laut Satzung max. sechs Herren zur Seite, und das Arbeitsklima im Vorstand ist zur Zeit prima.

Die nächste Vorstandwahl findet bei der Jahreshauptversammlung am 2. März 2000 statt. Damit wir einen vollständigen, tat- und schlagkräftigen Vorstand wählen können, benötigen wir mindestens 3 Frauen, die bereit sind, sich ehrenamtlich einzubringen - mit Ideen und Qualitäten, die frau nun mal so hat. Und die dürfen ganz anders sein als die männlichen. Im ADFC haben Frauen auch Erfolg, wenn sie männliches Gehabe nicht abkupfern.

Die Autorin war selbst ein Jahr im Vorstand aktiv. Natürlich macht das Arbeit - aber auch jede Menge Spaß. Es ist sinnvoll angelegte, interessante Zeit. Also, Ihr Frauen, über den Schatten gesprungen und kandidiert: nicht nur als Quotendame (diesen Posten gibt’s noch nicht für Männer), sondern für reizvolle Führungsaufgaben!

PS.: Für alle Fälle reiche ich den nachstehenden Antrag ein, den ich liebend gern zurückziehe, wenn kein aktueller Handlungsbedarf entsteht. Hauptsache, es kommen neun aktive Mitglieder in den Vorstand - egal ob mit oder ohne ...

(fl)

Antrag Freya Linder an die Mitgliederversammlung des ADFC Frankfurt e.V. am 2.3.2000

Betr.: Frauenquote mit Augenmaß

  1. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 2.3.2000 sieht vor der Vorstandswahl eine Aussprache mit Anmeldung der Kandidaturen vor. Sollten sich hierbei nicht genügend Frauen melden, um die zulässige Höchstzahl von 9 Vorstandsmitgliedern zu ermöglichen (bzw. alle männlichen Bewerber in den Vorstand zu bringen), wird vor dem Wahlvorgang über den nachstehenden Antrag (2.) abgestimmt. Hierfür wird eine Zustimmung von 2/3 der erschienenen Mitglieder benötigt.
  2. Die Satzung des ADFC Frankfurt e.V. wird geändert. § 7, Absatz 2 lautet: "Frauen werden bei der Wahl so lange bevorzugt, bis ihre Zahl im Vorstand dem Anteil von weiblichen Mitgliedern im ADFC Frankfurt e.V. entspricht".
    § 8, Abs. 7 b lautet neu wie folgt: Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl in drei Wahlgängen gewählt. Im ersten Wahlgang wird der/die Schatzmeister/in gewählt. Im zweiten Wahlgang wird über die kandidierenden Frauen abgestimmt, im dritten über die Männer. § 8, Abs. 7 a gilt unverändert.
  3. Der alte Vorstand bleibt im Amt, bis die Satzungsänderung beim Registergericht eingetragen ist.

Begründung: Durch die Formulierungen (2.) entfällt die zwingende "Frauenquote", die nach der Satzung aus 1999 die Handlungsfähigkeit des Vereins gefährden kann. Das Interesse von Frauen an Vorstandsarbeit wird trotzdem gefördert, weil gewählte Frauen bevorzugt werden, auch wenn sie nicht die höchste Stimmenzahl erreichen.

frankfurt aktuell 1/2000 (2000117)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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