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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Hügelstraße: Schilder überflüssig
Foto: Bertram Giebeler

Entschilderung nicht benutzungspflichtiger Radwege:

Frankfurt im Schneckentempo

Mag unsere Stadt auch noch so gern als Beispiel für Tempo und Dynamik herbeigezogen werden, in einem Punkt ist sie es sicher nicht: bei der Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Radwegebenutzungspflicht.

Bekanntlich kann diese nur in begründeten Ausnahmefällen durch die bekannten blauen Schilder ausgewiesen werden. Es muss dafür schon eine besonders hohe Gefährdungslage vorliegen, etwa besonders starker Kfz-Verkehr, Schwerlastverkehr, Tempo 70 oder ähnliches. Liegt eine solche Gefährdungslage nicht vor, sind die blauen Schilder abzubauen. Im Regelfall darf der Radler auf der Straße fahren, die nicht ausgeschilderten Bordsteinradwege sind dann ein zusätzliches Angebot für Radler, die sich auf der Straße subjektiv unsicher fühlen.

Andere Städte wie Berlin, Bielefeld, Bremen, Karlsruhe oder Mainz haben schon 2011 zügig damit begonnen, das BVG-Urteil umzusetzen und die Schilder überall dort abzubauen, wo die Ausnahmesituation einer Benutzungspflicht nicht gegeben ist. In Frankfurt dagegen, insbesondere in den äußeren Stadtteilen, geht das Straßenverkehrsamt sehr zögerlich damit um.

Foto links: Ostparkstraße: alles neu gepflastert, trotzdem Schilder überflüssig
Foto rechts: Dillenburger Straße: katastrophaler Zustand, handtuchbreit, Schilder überflüssig
Fotos: Bertram Giebeler

Auch für den ADFC gibt es Situationen, in denen wir eine Benutzungspflicht akzeptieren. Wir möchten natürlich Radfahrer nicht auf eine vierspurige Tempo-70-Piste wie die Kennedyallee oder die äußere Friedberger Landstraße schicken. In solchen Situationen einer offensichtlich gerechtfertigten Benutzungspflicht erwarten wir aber einen sauberen Ausbaustandard des separaten Radwegs. Ebenfalls logisch ist die Benutzungspflicht bei Radstreifen auf der Fahrbahn. Nicht die erste Priorität haben für uns Fälle wie die Niederräder Landstraße, wo eine besondere Gefahrenlage nicht existiert, aber das Radwegangebot dennoch so breit und gut ist, dass ohnehin 95 % aller Radler den Radweg nutzen werden.

Grenzfälle sind Situationen wie an der Darmstädter Landstraße, wo die baulichen Verhältnisse sehr beengt sind und in den 70er Jahren zu Lasten des Radverkehrs "gelöst" wurden. Hier herrscht massiver Kfz-Verkehr mit Schwerlastanteil. Der benutzungspflichtige Radweg ist dort teilweise nicht einmal handtuchbreit und in miserablem Zustand. Natürlich ist es nicht jedermanns Sache, dort auf der Fahrbahn zu fahren, aber der Kraftfahrzeug-Verkehr muss sich ohnehin ab dem Wendelsplatz von der Vierstreifigkeit verabschieden. Stadteinwärts (bergab) befürworten wir hier daher die Ausweisung eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn und die Abschaffung der Benutzungspflicht für den unteren Teil des Radwegs, der in krasser Weise die Mindestbreite für Einrichtungs-Radverkehr (1,50 m befahrbare Gesamtbreite, 2,50 m bei gemeinsamen Geh- und Radwegen) unterschreitet.

Bild

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Foto links: Westerbachstraße: handtuchbreit, miese Qualität, Schilder überflüssig
Foto rechts: Habsburger Allee südöstlich der Wittelsbacher: Schilder überflüssig
Fotos: Bertram Giebeler

Erste Priorität bei der Aufhebung der Benutzungspflicht haben für uns die eindeutigen Fälle: Radwege, bei denen das Fahren auf der Straße keine besondere Gefahrenlage schafft, die viel zu schmal und im Ausbauzustand schlecht bis unzumutbar sind. Hiervon gibt es gerade in den äußeren Stadtteilen Frankfurts eine ganze Menge. Auf den Bildern zu diesem Beitrag sind nur fünf Beispiele (von vielen) zu sehen. Diese Art von Radwegen sollte schon längst auf den Status von optionalen Angeboten für weniger souveräne Radler herabgestuft und entschildert sein. Hier müsste die Stadt schnellstens ihre vom BVG aufgegebenen Hausaufgaben machen und den Bestand ganz offensichtlich nicht rechtmäßig beschilderter Radwege erfassen und die Entschilderung zügig umsetzen.

Nebenbei: auch ein nicht benutzungspflichtiger Radweg sollte einen Mindeststandard bieten, zumal auf diesen optionalen Radwegen besonders komfortbedürftige Radler unterwegs sein werden. Rumpelpisten, die nur mit dem MTB zu bewältigen sind, sind auch als optionale Radwege unzumutbar und müssen hin und wieder renoviert werden.

Bertram Giebeler