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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Bad Homburg zum Allerletzten

Eigentlich habe ich es ja aufgegeben, aber am 25.10.2016 habe ich wieder schallend lachen müssen. Und ich möchte alle Radler an diesem Spaß teilhaben lassen.

Ich radle also gegen 10:15 Uhr die Louisenstraße abwärts und habe mein Rad schwer mit Kartoffeln und Gemüse beladen. Gerade habe ich einem vorbeifahrenden Sportkameraden gesagt, er brauche vor 11 Uhr nichts zu befürchten, woraufhin er mit dankbarer Miene weiterradelt.

Ein paar Meter weiter kommen mir zwei tiefgeschnallte schwarze Stadtpolizisten entgegen und fordern mich auf, abzusteigen. Ich verweise darauf, dass man als "Be- und Entlader" laut Verkehrsschild am Beginn der Fußgängerzone hier fahren dürfe. Be- und Entlader sei ich nicht, erhalte ich zur Antwort, auch wenn ich mein Rad schwer beladen habe. Be- und Entlader seien Personen und Autos, die Dinge tragen, die man eigentlich nicht tragen könne. Das jedoch sei bei mir nicht der Fall. Weitere präzise verkehrsjuristische Einlassung der Polizei: Das Schild Nr. 250 stehe am Beginn der Fußgängerzone über "Be- und Entlader frei"; das bedeute "Verbot für motorisierte Fahrzeuge". Mein Rad sei nicht motorisiert. Damit gelte "Be- und Entlader frei" für mich nicht, sondern vielmehr das darunter stehende "Radfahrer frei 20 - 9 Uhr". Ich müsse also absteigen. Informieren über Verkehrsregeln und Urteile könne ich mich ja im Internet.

Hinter mir, meiner Frau und der Polizei stauen sich mittlerweile mehrere Autos. Also bin ich vorübergehend nicht mehr so pingelig und schiebe weiter.

Tatsächlich steht nicht Schild Nr. 250 am Beginn der Fußgängerzone, sondern das blaue "Fußgängerzone", darunter dann "Be- und Entlader frei" und "Radfahrer frei 20 - 9 Uhr". Es kommt aber noch besser: Kaum zu Hause angekommen, kommt meine angeborene Pingeligkeit zurück. Ich googele also "Verkehrszeichen". Und siehe da: Ein Schild mit "Be- und Entlader frei" gibt es gar nicht, nur "Lieferverkehr frei"! Schild Nr. 250 bedeutet natürlich "Verbot für Fahrzeuge aller Art". Und bei "Be- und Entladern" handelt es sich laut Google um Gabelstapler und ähnliche Fahrzeuge. Damit sind alle Lkw und sonstige Lieferfahrzeuge in der Bad Homburger Fußgängerzone illegal unterwegs! An dieser Stelle hatte ich meinen Lachanfall.

Wat nu?

Ich werde weiterhin vor 11 Uhr durch die Louisenstraße radeln und freue mich auf die Diskussionen mit der Polizei, da ja jetzt meine Argumente unschlagbar sind: Ich kann selbst definieren, was ein "Belader" ist!

Der Stadt Bad Homburg rate ich dringend, in die Schulung ihrer Stadtpolizei mindestens eine weitere Stunde zu investieren. Ungültige Verkehrsschilder sollte sie demontieren. Und den unsäglichen "Hindenburgring" könnte sie gleich mit entsorgen!

Günther Gräning