Skip to content

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Friedberger Landstraße: Straßenbauamt setzt Negativstandard für hindernisfreie Radwege

Unsinn mit Methode.
Foto: (Peter Sauer)

Wovor der ADFC immer wieder gewarnt hat, scheint nun einzutreten. Das Fehlen verbindlicher Standards für die angestrebte Qualität der Infrastruktur für den Radverkehr in Frankfurt sorgt angesichts der Vielzahl der gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen für ärgerliche bis katastrophale Fehlplanungen, die dringend korrigiert werden müssen.

In der vorletzten Ausgabe berichteten wir über die wenig fahrradfreundliche Planung rund um die Friedberger Warte (vgl: Frankfurt aktuell Ausgabe 4 (Sept/Okt) / 2010 ). Jüngstes Beispiel für die auch zwanzig Jahre nach dem Start ins fahrradfreundliche Frankfurt noch immer fröhliche Urständ feiernde Ignoranz gegenüber den Interessen des Radverkehrs ist der stadteinwärts führende Radweg in der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Warte und Gießener Straße. Der wurde zwar in der von der StVO geforderten Mindestbreite von 1,50 Meter asphaltiert, aber dann schlug die Stunde der Beleuchtungsplaner. Anstatt die Masten für die notwendige Straßenbeleuchtung auf die Grenze zwischen Geh- und Radweg zu setzen, pflanzte man sie den Radfahrern mitten in den Weg (siehe Bild). Der Unsinn hat gleichwohl Methode. Die stammt aus der Ära der autogerechten Stadtplanung und geht so: Zur vorgeschriebenen Mindestbreite rechnet nicht nur die real von Radfahrern befahrbare befestigte Fläche. Dazu gerechnet werden darf auch ein sogenannter "Sicherheitstrennstreifen" zwischen Fahrbahn und Radweg, auch wenn dieser wegen diverser Masten, Poller und Geländer oder der Gefahr sich öffnender Autotüren faktisch nicht befahrbar ist. Mit diesem Taschenspielertrick werden aus Radwegen mit der vorgeschriebenen Mindestbreite von 1,50 m jene handtuchschmalen Streifen, wie wir sie aus den Planungen der 70er und 80er-Jahre kennen.

Nicht zuletzt um solche Tricks zu unterbinden, hatte das Stadtparlament auf Antrag der Grünen (NR 636/02) bereits im Juni 2002 dem Magistrat den Auftrag erteilt, "in Abstimmung mit dem ADFC Standards für die einheitliche Gestaltung von Radverkehrsanlagen in der Stadt Frankfurt zu entwickeln und sie allen Neu- und Umbauprojekten verpflichtend zugrunde zu legen. Diese Standards sollen die leichte und sichere Befahrbarkeit sowie durch ein einheitliches Erscheinungsbild die eindeutige Erkennbarkeit der Radwege sicherstellen". Dieser Auftrag wird leider seit mehr als acht Jahren vom Magistrat ignoriert. Die Folgen sind aktuell in der Friedberger Landstraße zu besichtigen.

Der ADFC fordert für Radwege in Frankfurt eine real befahrbare, durchgehend hindernisfreie Mindestbreite von 1,5 m. Sicherheitstrennstreifen dürfen auf diese Breite nicht angerechnet werden. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die Regelbreite für Radwege auf dem Bordstein bei 2 m liegt.

Daraus ergibt sich die klare Forderung: die Beleuchtungsmasten in der Friedberger Landstraße müssen ohne wenn und aber vom Radweg verschwinden.

Fritz Biel