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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Die Bibliotheksbrücke zwischen Niddaplatz und Kurhaus-Vorplatz – noch darf sie von Radfahrern ohne den Zwang zum Abzusteigen genutzt werden
Foto: Ute Gräber-Seißinger

Radfahrverbot auf der Bibliotheksbrücke

Zentrale Querungsmöglichkeit für Radfahrer soll entfallen

Was das Stadtparlament in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2014 mit den Stimmen von CDU, FDP und FWG beschloss, ist leider kein verfrühter Aprilscherz. Ab dem 1. April 2015 soll das Rad­fahren auf der Bibliotheksbrücke zwischen Niddaplatz und Kurhaus-Vorplatz verboten sein.

Auf den ersten Blick scheint dies eine recht vernünftige Lösung zu sein. In der milden Jahreszeit wird die Brücke nicht nur von Fußgängern und Radfahrern emsig genutzt, sondern auch von dem Bibliothekscafé, dessen Tische und Stühle dann auch im Freien nicht nur entlang der Gebäudemauer, sondern auch entlang der Brüstung der Brücke gegenüber dem Eingang aufgereiht werden. Da bleibt nur wenig Platz zum Ausweichen.

Doch so einfach liegen die Dinge nicht. Eine derart ausgiebige Nutzung der Brücke durch den Cafébetreiber war in der Planungsphase wohl noch nicht vorgesehen gewesen. Zumindest hatte die Stadt seinerzeit versichert, die neue Brücke werde breit genug ausfallen, um allen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern ausreichend Platz zu bieten. Für Radfahrer hieß das konkret: Sie hatten nicht zu befürchten, dass mit dem Abriss der alten Brücke eine zentrale Möglichkeit zur Überquerung der Nidda mitten im Bad Vilbeler Stadtzentrum wegfallen würde.

Doch dann stellte die CDU/FDP-Koalition Mitte Juli 2014 überraschend den nunmehr im Stadtparlament verhandelten Verbotsantrag. Im Vorfeld der Behandlung des Antrags hatte Verkehrsdezernent Jörg Frank unseren zweiten Vorsitzenden Joachim Brendel, zugleich ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter der Stadt, bereits im Sommer dieses Jahres um seine Stellungnahme gebeten. Joachim warnte vor einem Rückschritt für das Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in Bad Vilbel. Hier seine Stellungnahme in Auszügen:

"Die gewünschte Beschilderung würde das (vermeintliche) Problem nicht lösen. Erfahrungsgemäß halten sich gerade die rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, die man eigentlich treffen möchte, nicht an solche Schilder. Die vernünftigen hingegen steigen auch jetzt schon bei intensivem Verkehr ab. Auch eine Klärung der rechtlichen Situation würde nicht erzielt, da die Situation auch ohne Beschilderung eindeutig ist. Wenn ein Radfahrer […] unangemessen fährt und andere schädigt, trägt er nach § 1 StVO auch die Schuld, unabhängig davon, ob es sich um einen Fußgängerweg oder eine Mischfläche handelt. Durch eine Beschilderung mit Zeichen 239 [Fußgängerweg; die Red.] würde das Radfahren zu allen Zeiten untersagt. […] Wollen wir das?

Auch wenn es um das Thema Sicherheit geht, ist die bestehende Regelung die beste, weil alle Verkehrsteilnehmer damit rechnen müssen, dass sie nicht allein sind und gegenseitig Rücksicht nehmen müssen. […]

Ein wesentliches Problem nach der Anbringung weiterer Schilder wäre auch deren Durchsetzung. Bereits jetzt gibt es viel zu viele Verstöße gegen Verkehrsanordnungen, die nicht einmal in Ansätzen kontrolliert werden (können). […]

In der Praxis würde die Beschilderung also weder zu zusätzlicher Sicherheit noch zu weniger Konflikten verhelfen. […]"

Eine sorgfältige Beratung des Antrags in der Verkehrskommission der Stadt fand dann aber leider nicht statt. Stattdessen wurde die Debatte ins Stadtparlament verlagert. Ob mit dem Ergebnis der anschließenden Abstimmung, die wohl eher von parteipolitischen Frontstellungen als von einer fundierten Abwägung des Für und Wider bestimmt war, dem Gemeinwesen gedient ist, darf bezweifelt werden.

Ute Gräber-Seißnger