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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Engstelle in der Frankfurter Straße in Kriftel

Tankstellenausfahrt in Eppstein
Fotos: Holger Küst

Aufhebung der Benutzungspflicht

Im letzten Jahr hat Klaus Wörle die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht durch die Stadt Regensburg erfolgreich letztinstanzlich aufheben lassen (Az.: BVerwG 3 C 42.09). Auch im Main-Taunus-Kreis gibt es an verschiedenen Stellen Radwege in Bereichen, wo sie rechtlich nicht angeordnet werden dürften oder für Radler eine Gefährdung darstellen. Der ADFC wird sich in der nächsten Zeit dieser Anlagen annehmen und mit den jeweiligen Kommunen das Gespräch suchen.

Erste Erfolge in dieser Hinsicht konnten jetzt in Kriftel erzielt werden. Im Verlauf der Frankfurter Straße am Ortseingang aus Richtung Zeilsheim wurde die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben und durch ein Benutzungsrecht ersetzt. Hintergrund ist die Tat-sache, dass die Fahrradfahrer dort von Kriftel aus bis zur Raiffeisenstraße ohnehin auf der Fahrbahn fahren. Nach kurzer Strecke auf dem Radweg kam eine sehr scharfe und nicht einsehbare Kurve (siehe Foto), wo entsprechend ein hohes Kollisionsrisiko bestand. Jetzt können schnelle und erfahrene Radler bis hinter der Tankstelle auf der Fahrbahn bleiben und sich gleichberechtigt im Verkehr bewegen. In Gegenrichtung werden so ebenfalls die gefahrenträchtige Zufahrt zur Tankstelle und die Gefahrenstelle an der Ecke auf Höhe des Kreisels vermieden.

Auch in Eppstein ist geplant, dass entlang der Landesstraße 3011 die Benutzungspflicht zwischen der Straße In den Amtmannwiesen und dem Fußgängerüberweg aufgehoben wird. Hier haben sich oftmals kritische Situationen ergeben, wenn Radler auf dem Radweg fahren und zeitgleich Kraftfahrzeuglenker zu einem Aldi-Markt oder zur Tankstelle einbiegen wollen.

Holger Küst