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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Benutzungspflicht aufgehoben!

Auf der Bockenheimer Landstraße haben Radfahrer die Wahl

Bild zum Artikel Das Ende der blauen Schilder an der Bockenheimer Landstraße: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (li) nimmt das blaue Schild ab. Neben ihm Joachim Hochstein, Leiter des Radfahrbüros
Foto: Torsten Willner

Mittwoch, 26. April, 10 Uhr morgens: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling entfernt das letzte blaue Schild, das die Benutzungspflicht für den Radweg an der Bockenheimer Landstraße anzeigt. Ab jetzt haben Radfahrer endlich die Wahl, ob sie wie bisher auf dem Radweg fahren wollen oder auf der Fahrbahn. Zeitnah wird dies zusätzlich durch Piktogramme an allen Straßeneinmündungen für alle – Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger – sichtbar gemacht werden.

Die Bockenheimer Landstraße war schon lange ein Nadelöhr: der Radweg ist so schmal, dass ein Überholen nicht möglich ist. Deshalb wichen manche auf den Bürgersteig aus und bedrängten dort die Fußgänger, was auch nicht Sinn der Sache ist. Künftig können schnellere Radfahrer die Fahrbahn benutzen, um zügig voranzukommen. Ausnahmen sind nur die Endabschnitte vor Opernplatz und Bockenheimer Warte – wegen der Ampelräumzeiten und der separaten Radsignalisierung wird auf den letzten Metern der Radweg wieder obligatorisch.

Zustande kam diese begrüßenswerte Maßnahme auf Initiative des zuständigen Ortsbeirats 2, der wiederum eine Diskussion mit dem ADFC vorausging. Längerfristig soll die Bockenheimer Landstraße baulich komplett neu gestaltet werden, mit mehr Raum für den Radverkehr. Eine solche Maßnahme wird aber Jahre brauchen. Daher ist die jetzige Situation ein Provisorium für mittlere Frist.

Noch in diesem Jahr werden weitere Radwege aus der Benutzungspflicht genommen werden. Zunächst solche an Straßen mit Tempo 30, dann auch andere, bei denen keine Gefahrenlage erkennbar ist, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde. Laut Frankfurter Neue Presse vom 27.4. werden auf die Notwendigkeit der Benutzungspflicht in nächster Zeit zumindest überprüft und dann ggfs. entschildert: Fürstenbergerstraße, Jakobsbrunnenstraße, Muckermannstraße, Kollwitzstraße, Auf der Insel, Waldschulstraße, Pfaffenwiese, Teile der Mainzer Landstraße, In der Römerstadt, Westerbachstraße, Berkersheimer Weg, Teile der Wittelsbacherallee, der Habsburgerallee und der Saalburgallee, Ostparkstraße, Raimundstraße, Friedberger Landstraße / Ecke Scheffelstraße.

Bild zum Artikel Radfahrer haben künftig die Wahl: dass sie auf der Fahrbahn fahren dürfen, wird durch ein großzeiliges Piktogramm angezeigt. Dass es weiterhin den Radweg für sie gibt, durch ein kleineres.
Foto: Torsten Willner

Die Aufhebung der Benutzungspflicht (dort wo sie nicht erforderlich ist) ist Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die Stadt will hier differenziert vorgehen, Radwege an bestimmten Hauptverkehrsachsen wie Alleenring oder äußere Hanauer Landstraße werden auch weiterhin benutzungspflichtig bleiben. Wichtig ist, dass sie dann auch in guten Zustand versetzt bzw. gehalten werden. Das gilt auch für die Radwege, die nicht mehr benutzungspflichtig sind. Diese werden ja nicht abgeschafft, sondern bestehen weiterhin und müssen auch in Schuss gehalten werden.

Wichtig ist es auch, die Abschaffung der Benutzungspflicht eines Radwegs mit kommunikativen Maßnahmen zu begleiten. Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger müssen sofort erkennen, wo Rad gefahren werden darf. Die Lösung, die die Stadt an der Bockenheimer Landstraße an jeder Straßeneinmündung einführen will – größeres Fahrradpiktogramm auf der Straße, kleineres auf dem Radweg – sollte allgemein Schule machen.

Bertram Giebeler