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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Kontrastreiche Rippen- und Noppenplatten, an denen sich Blinde mit dem Stock oder den Füßen orientieren, sind unbedingt freizuhalten. Abgestellte Fahrräder an Blindenampeln verhindern, dass die Ampeln von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden können, da sie direkt an den Drücker am Pfosten kommen müssen.
Foto: Brigitte Buchsein

Mehr Rücksicht, bitte!

Alltagsbegegnungen von blinden und sehbehinderten Menschen mit Radfahrern

Seit vielen Jahren sind Bemühungen fehlgeschlagen, Radwege auf die Fahrbahn zu verlegen. Das ist nicht nur für Radfahrer und alle Fußgänger von Nachteil, sondern besonders auch für blinde und sehbehinderte VerkehrsteilnehmerInnen, die in der Regel selbständig zu Fuß unterwegs sind.

Niveaugleiche Radwege, direkt angrenzend an den Gehweg, stellen sich für blinde und sehbehinderte Menschen als eine sehr schwierige Situation dar. Sie sind nur optisch gekennzeichnet, taktil sind sie nicht wahrnehmbar. Blinde und sehbehinderte Menschen können dadurch leicht versehentlich auf den Radweg geraten.

"Mobil in Frankfurt", eine engagierte Gruppe Sehbehinderter und Blinder, hatte den Verkehrspolitischen Sprecher des ADFC Frankfurt eingeladen, um über mögliche Konflikte zwischen sehbehinderten und Rad fahrenden Verkehrsteilnehmern zu sprechen. Beide Seiten verfolgen durchaus ähnliche Ziele in der Verkehrsplanung. Der hier abgedruckte Beitrag erläutert mögliches Konfliktpotenzial. Vielen Dank dafür an "Mobil in Frankfurt".

Die Redaktion

Schwierig sind aber auch Situationen, bei denen der Verkehrsraum gemeinsam genutzt werden muss, also an Haltestellen und Querungen, wo sich die Wege von Radfahrern und Fußgängern kreuzen, auf Bürgersteigen, die auch für den Radverkehr freigegeben sind. Im Normalfall regelt sich hier ja meist alles fast von selbst - man sieht sich und achtet gegenseitig aufeinander. Für blinde und sehbehinderte Fußgänger liegt aber genau da der Haken: Sie können nur sehr begrenzt auf Radfahrer reagieren und die Verkehrssituation nicht vorausschauend einschätzen.

Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sich daher darauf verlassen können, dass die Radler für die Vermeidung von Gefährdungen sorgen. Für die ist es aber oft-mals schwierig, die Sehbehinderung eines Fußgängers rechtzeitig zu erkennen. Manchmal führen sehbehinderte Fußgänger keinen weißen Stock oder Blindenführhund mit sich, sondern bewegen sich langsam und suchend, wobei sie auf den Boden vor sich schauen.

Konkret sind es folgende Situationen, die der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen:

Das Geräusch herannahender Fahrräder ist für den blinden und sehbehinderten Personenkreis häufig nicht zu hören, so dass das Fahrrad erst in unmittelbarer Nähe bemerkt wird. Dies wird nicht selten als großer Schreckmoment wahrgenommen. Um dies zu vermeiden, ist ein frühzeitiges Klingeln oder ein Zuruf sehr nützlich. Allerdings ist zu bedenken, dass blinde Menschen dadurch nicht unbedingt den Weg frei machen, sondern eventuell einfach nur stehen bleiben. Sie wissen vielleicht gar nicht, in welche Richtung sie sich be-wegen müssten, um den Radweg freizumachen, und würden durch das Tasten mit dem Langstock die Radler und sich selbst gefährden. Wichtig ist zudem, mit ausreichender Beleuchtung zu fah-ren.

Bei Grünphasen der Fußgänger an Kreuzungen fahren einige Radfahrer vor Fußgängern in hoher Geschwindigkeit vorüber, obwohl auch Radfahrer das Grün der Fußgänger beachten sollten. Das ist sicher für alle Fußgänger unangenehm, für blinde und sehbehinderte Menschen, die sich beim Überqueren der Straße überdurchschnittlich konzentrieren müssen, stellt dies eine besondere Gefahr dar. Aber auch für den Radfahrer ist dies nicht ungefährlich: Kommt der Stock zwischen die Speichen, gibt es oft kein Halten mehr. Schlimms-tenfalls stürzen beide und womöglich ist der Blindenstock kaputt - blinde Menschen haben dann kaum eine Chance, ihren Weg selbständig fortzusetzen. Ein ähnliches Problem besteht, wenn Radfahrer plötzlich auf den Gehweg ausweichen.

Schwierigkeiten können auch entstehen durch die Nutzung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung. Ist dies zugelassen, sollen Fahr-räder die Fahrbahn nutzen. Der -Autoverkehr muss entsprechend Rücksicht nehmen. Radler weichen jedoch häufig auf den Gehweg aus und gefährden dort die Fußgänger, die damit natürlich nicht rechnen.

Blinde Menschen orientieren sich an sogenannten Leitlinien wie Bordsteinkan-
ten oder Häuserwänden. Dort abgestellte Fahrräder erschweren ihnen die Orientierung
Foto: Brigitte Buchsein

Abgestellte Fahrräder können zum Problem werden. Stehen sie an Blindenampeln, können die Ampeln von blinden und sehbehinderten Menschen nicht mehr genutzt werden, da sie direkt an den Drücker am Pfosten kommen müssen, um sie zu betätigen. Bei ohnehin engen Bürgersteigen verletzen sie sich nicht selten an den abgestellten Fahrrädern oder die Orientierung wird erschwert. Blinde Menschen orientieren sich in der Regel an sogenannten Leitlinien wie Bordsteinkanten, Häuserwänden oder Rasenkanten. Sind diese Leitlinien unterbrochen, müssen sie sich jeweils neu orientieren und verlieren dann leider auch gelegentlich die Richtung.

Orientierungshilfen, also kontrastreiche Rippen- und Noppenplatten, die zu Haltestellen und Querungen leiten und an denen sie sich mit dem Stock oder den Füßen orientieren, sind unbedingt freizuhalten, ansonsten verlieren die Leitstrukturen ihren Nutzen.

Wir blinden und sehbehinderten Fußgänger brauchen also die besondere Aufmerksamkeit von Radfahrern in diesen Situationen. Damit die Gefährdungen vermieden werden, benötigen wir die vorausschauende Einschätzung der Situation durch den Radfahrer.

Als Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenverbände haben wir mit Vertretern des ADFC ein ausführliches Gespräch geführt. Gemeinsam hoffen wir, dass dieser Artikel die Radlerinnen und Radler in Frankfurt und Umgebung für die besonderen Probleme blinder und sehbehinderter Fußgänger etwas sensibler machen wird. Für den ADFC hat dieses sehr informative Treffen jedenfalls bestätigt, dass die verstärkte Forderung nach separaten Radwegen ebenso wichtig und notwendig ist wie die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen.

Brigitte Buchsein, Rainer Hahn, Margit Thomas