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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Spielraum für Interpretationen bietet diese Beschilderung sicher nicht.
Bedeutet: Auto wird gefahren, wo es geht – und nicht nur, wo es erlaubt ist.
Neues aus dem Hozhausenviertel

Was tun gegen diese Schilder-Legasthenie?

Auch wenn der Eilantrag gegen die Modalfilter vom Gericht abgewiesen wurde, sind sie aktuell baulich geöffnet – ein interessanter Praxistest.

Seit Anfang Januar 2024 fehlen in der Cronstettenstraße und auch an der Kreuzung Falkensteiner Straße/Humbrachtstraße die heiß diskutierten Poller, die dort den Anwohnenden zuliebe den Schleichverkehr unterbinden (wir berichteten). Sie mussten wegen einer Baustelle auf der südlich gelegenen Holzhausenstraße entfernt werden, um Rettungskräften eine schnelle Alternative zu bieten. Rein rechtlich ändert sich durch die Entfernung der Poller nichts, es wurde zur besseren Erkennbarkeit sogar noch ein Durchfahrtsverbot angeordnet – in der Praxis interessiert das aber kaum jemanden.

Parallel wurde vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob die Poller rechtswidrig sind oder nicht. Die gute Nachricht: Den Eilantrag (Aktenzeichen 4 L 3101/24.F) hat das Gericht in jeder Hinsicht für erfolglos erklärt, die Modalfilter dürfen also vorerst bleiben.

Dabei zitiert das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung sogar aus der gemeinsamen Pressemitteilung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), ADFC und VCD aus dem September 2023. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass die damaligen Behauptungen des ASB-Geschäftsführers Thomas Müller-Witte gegenüber der Presse bezüglich der angeblichen Probleme der Rettungsdienste mit Pollern nicht haltbar sind. Der ASB-Landesvorstand hatte damals, nach interner und externer Kritik an den Äußerungen ihres Geschäftsführers, eine korrigierende Stellungnahme unterstützt, um den Konflikt zu beenden.

Inzwischen entfernt: Gefährliche Kölner Teller
Ansgar Hegerfeld (4)

Ludwig Frölich, der Landesvorsitzende des ASB Hessen stellte damals klar: „Die aktuell kursierenden Bedenken gegenüber Pollern im Hinblick auf die Verkehrsberuhigung können wir als Verband nach intensiver Prüfung nicht teilen. Im Gegensatz zu den seit vielen Jahren alltäglichen Autostaus und Falschparkern lassen sich die bekannten Poller bei der Anfahrt gut einplanen und stellen unsere Rettungskräfte vor keine Probleme im Alltag. Im Fall der Cronstettenstraße sorgen sie auch nicht für Verzögerungen, weil die Poller von Anfang an umfahren und nicht ständig auf- und wieder zugeschlossen werden müssen, wie es in den Medien dargestellt wurde. So war es auch seitens der Branddirektion gedacht und an uns Verbände kommuniziert.“

Diese nicht belegten und nur aus der Presseberichterstattung übernommenen Behauptungen hatte der Kläger laut Urteilsbegründung auch vorgebracht, konnte damit das Gericht aber nicht überzeugen: „Das pauschale Vorbringen und Behaupten des Gegenteils unter Benennung anderer An- und Abfahrtswege kann die Stellungnahmen von an Recht und Gesetz gebundenen, mit technischem Sachverstand ausgestatteten Behörden nicht erschüttern (…)“.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Stadtverwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend geprüft hat und durch den zugenommenen Autoverkehr auch eine höhere Gefährdung gegeben war, die durch die Poller wirksam gesenkt werden kann. Alternative und „mildere“ Maßnahmen waren und sind auch uns nicht bekannt.

Aus der Perspektive von Radfahrenden wirkt es ziemlich absurd, dass vom Kläger ausgerechnet die für ihre Gefährlichkeit bekannten „Kölner Teller“ als „weniger einschränkende Maßnahme“ im Vergleich zu Pollern vorgeschlagen werden. In Frankfurt sind diese Elemente zur Drosselung der Autofahrenden inzwischen flächendeckend entfernt worden, auch weil es bundesweit viele schwere und sogar tödliche Unfälle gab. In einem tödlichen Fall wurden sogar Mitarbeitende einer Stadtverwaltung wegen der Installation strafrechtlich verurteilt, was absoluten Seltenheitswert hat.

Dass Schilder leider kaum jemanden interessieren, kann man durch die aktuelle Entfernung der Poller schön vor Ort beobachten: Autofahrerinnen und Autofahrer ignorieren reihenweise sowohl die vorgeschriebene Fahrtrichtung (das runde Schild mit weißem Richtungspfeil auf blauem Grund) als auch das Verbot der Durchfahrt. Da hilft es auch nicht, dass die temporäre aufgestellten Schilder fast täglich entweder ganz verschwinden oder verdreht werden – alleine die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist rechtlich schon ausreichend. Was hilft, sind also nur Polizeikontrollen, damit die Menschen wieder merken, dass Gesetze auch für sie gelten. Als Notlösung ohne Polizei bleiben ansonsten leider nur Poller übrig, inklusive aller Probleme, die diese mit sich bringen.

Ansgar Hegerfeld