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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Schulweg zwischen Dortelweil und Homburger Straße – direkt gekappt
Foto: Christian Martens

Spuren im Matsch

Radwegeverbindung Dortelweil West – Homburger Straße ohne alternative Wegeführung gekappt

Sie war einmal ein Vorzeige-Radweg Bad Vilbels: die Verbindung zwischen Dortelweil West über die Landschaftsbrücke durch die Petterweiler Straße zur Homburger Straße. Für viele Kinder und Jugendliche aus Dortelweil West war dies die kürzeste, sicherste und schnellste Variante, um zu den weiterführenden Schulen zu gelangen.

Am Ende der Petterweiler Straße wurden dann Häuser gebaut und der Radweg um die Grundstücke herum verschwenkt. Mitte Februar des Jahres schließlich hat die Stadt die Verbindung bis auf weiteres gekappt. Seither ist es sowohl Radfahrern als auch Fußgängern verboten, die gewohnte Route zu nutzen – freilich ohne dass ihnen eine alternative Wegführung aufgezeigt wird. Wundert es da, dass die Spuren im Matsch auf anarchische Tendenzen schließen lassen?

Dabei wäre eine regelgerechte Umleitungswegweisung für die Schüler/-innen mehr als angebracht. Glaubt man der Meldung des Bad Vilbeler Anzeigers vom 23. März 2016, in der Stadtsprecher Yannik Schwander zitiert wird, so sind im Feld Umleitungsbeschilderungen nicht vorgeschrieben, deshalb im konkreten Fall auch auf der monierten Strecke nicht. Schwander fügt hinzu: "Die Schulen wurden am 8. Februar von unserer Straßenverkehrsbehörde informiert." Sie seien für Schulwegempfehlungen zuständig.

Ist es tatsächlich rechtens, wenn die Stadt die Verantwortung für eine Umleitungswegweisung zugunsten der Sicherheit der Kinder auf ihrem Weg zur Schule von sich weist? Und zugleich damit, wenn auch indirekt und unausgesprochen, die Schulen einer Unterlassung zeiht? Fallen Umleitungsempfehlungen im konkreten Fall tatsächlich in den Aufgabenbereich der Schulen? Es drängt sich der leise Verdacht auf, dass die Stadt es sich recht einfach gemacht hat.

links: Früher ging es hier geradeaus weiter … Richtung Homburger Straße
rechts: Der neue Knick – Blindradeln im 90-Grad-Winkel
Fotos: Christian Martens

Nach dem Gesetz ist die Stadt Straßenverkehrsbehörde, und insofern gilt für sie die Verwaltungsvorschrift zu § 41 der Straßenverkehrs-ordnung. Darin heißt es generell: "Wenn durch Verbote oder Beschränkungen einzelne Verkehrs-arten ausgeschlossen werden, ist dies in ausreichendem Abstand vorher anzukündigen und auf mögliche Umleitungen hinzuweisen." Dieses Gebot gilt für alle Straßen, und der angesprochene Feldweg ist als Teil des öffentlichen Verkehrsraums ebenfalls eine Straße im Sinne der StVO. Gibt es stichhaltige Gründe, die Stadt Bad Vilbel von dieser Regelung auszunehmen?

Die Praxis stellt sich wie folgt dar: Will man als Radfahrer angesichts des neuen Verbots korrekt und auf asphaltiertem Untergrund komfortabel weiterkommen, so wählt man die Strecke über die Rodheimer Straße. Dort allerdings stößt man oberhalb der extra unter Bedacht des Schulverkehrs geplanten drei neuen Kreisel auf die Homburger Straße. Eine sichere Möglichkeit zur Überquerung dieser verkehrsreichen Straße gibt es an dieser Stelle nicht. Eine Besserung scheint bis zur endgültigen Bebauung des Quellenparks nicht angedacht – und Letzteres kann dauern.

Noch eine weitere Aussage des Stadtsprechers stimmt nachdenklich. Derzeit sei es, so Schwander, nicht sinnvoll, im angesprochenen Bereich des Quellenparks Wege zu planen, da man diesbezüglich noch in einer sehr frühen Phase sei. Also alles noch offen? Und wie ist es mit der Neigung der Stadt bestellt, eine vorausschauende (Rad-)Verkehrsplanung zu betreiben? Es steht zu befürchten, dass im Zuge der späteren Phasen der Planung in erster Linie die Interessen potenzieller Grundstückskäufer zählen – im Zweifel zulasten des Radverkehrs, für den am Ende der Platz für eine angemessene Radverkehrsverbindung eben einfach nicht mehr ausreicht.

Doch kehren wir zurück zum konkreten Fall. Haben sich die Entscheidungsträger vor der Kappung des Schulwegs jemals in die Situation eines zwölfjährigen Kindes hineinversetzt? Aus Radlerperspektive bleibt einem nur Kopfschütteln angesichts dieser eklatanten Fehlentscheidung der politisch Verantwortlichen. Nach Hoffnung stiftenden Ansätzen scheint Fahrradfreundlichkeit in Bad Vilbel nun doch nach wie vor nur ein Lippenbekenntnis zu sein, das vorzugsweise in Wahlzeiten abgesondert wird.

Da ist es fast schon nebensächlich, dass wegen der geänderten Abfahrt von der Landschaftsbrücke – früher eine großzügige Kurve, jetzt ein 90-Grad-Knick, unübersichtlich hinter einem bauklotzförmigen Gebäude und mit Schotter garniert – Radfahrer neuerdings gezwungen sind, auf weniger als Schrittgeschwindigkeit herunter zu bremsen. Auch dies ist im Zeitalter der Planung von Radschnellwegen ein völlig falsches Signal.

Christian Martens
Wulfhard Bäumlein
Joachim Brendel
Ute Gräber-Seißinger