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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Auf diese Schilderkombination trifft man in Bad Vilbel immer öfter
Foto: Joachim Brendel

Radwegebenutzungspflicht

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 zur Frage der Rechtmäßigkeit von Radwegebenutzungspflichten wurde die Benutzungspflicht vorhandener Radwege in Bad Vilbel inzwischen an vielen Stellen aufgehoben. Von einer konsequenten Umsetzung des Urteils sind wir aber noch weit entfernt.

In der letzten Frankfurt aktuell berichtete der Main-Taunus-Kreis ausführlich über das Thema Radwegebenutzungspflicht und erfreuliche Verbesserungen in Hattersheim. Auch in Bad Vilbel verändert sich seit einiger Zeit manches zum Positiven. So wurde etwa in den letzten Jahren die Benutzungspflicht des Radwegs in der Willy-Brandt-Straße in Dortelweil (unzulässig wegen Tempo-30-Zone) sowie der Homburger Straße in Massenheim (problematisch wegen abknickender Vorfahrt) aufgehoben.

Die Stadt hat auf unsere Kritik vom letzten Herbst reagiert, indem sie nun die Benutzungspflicht für weitere Radwege aufgehoben hat. Im Berkersheimer Weg wurde die Benutzungspflicht eines unbefestigten Zweirichtungsradwegs aufgehoben und durch eine Radfahrer-frei-Regelung ersetzt. Besonders hervorzuheben ist die Neuregelung bei der Ortsdurchfahrt in Dortelweil. Dort sind die gemeinsamen Rad-Fußwege zwischen Stadastraße und Theodor-Heuss-Straße seit kurzem nicht mehr benutzungspflichtig. Durch die Neubeschilderung als Fußweg mit Zusatz "Radfahrer frei" haben Radler hier nun die Freiheit der Wahl zwischen der Fahrbahn und dem Fußweg – analog zu der bestehenden Regelung zwischen Kasseler und Büdinger Straße. Laut Auffassung der Stadt sei in diesen Bereichen nun eine optimale Lösung erreicht. Wir begrüßen diese Verbesserung zwar, finden aber keine der beiden Optionen ideal. Auf den Gehwegen kommt es zu Behinderungen, bedingt durch falsch parkende Fahrzeuge, Gefährdungen an Kreuzungen und reduzierten Komfort aufgrund des verwendeten Pflasters und der oftmals nicht vollständigen Bordsteinabsenkungen. Fährt man aus diesen Gründen als Radfahrer auf der Fahrbahn, so fühlt man sich bedrängt von Autos, die oft nicht zügig überholen können. In vielen Fällen wäre es besser, wenn eine ausreichend breite Fahrbahn mit einem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen versehen wäre. Dieses Wahlrecht haben wir in Bad Vilbel leider nicht!

Die neu geschaffene Wahlfreiheit in Dortelweil betrifft nur die Ortsdurchfahrt in Richtung Karben, während die Benutzungspflicht auf der gegenüberliegenden Seite weitgehend unangetastet blieb. Für die vor einigen Jahren zurückgebaute ehemalige B3 durch Bad Vilbel ergibt sich nun folgende Situation: Auf einem 5 km langen Abschnitt sind in Richtung Frankfurt 3,2 km auf benutzungspflichtigen Radwegen zurückzulegen; in der entgegengesetzten Richtung sind hingegen nur 1,2 km benutzungspflichtig. Nimmt man das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Maßstab, so müssten in Richtung Frankfurt die Gefahren für Radfahrer auf der Fahrbahn viel größer sein als in der Gegenrichtung!

Joachim Brendel