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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main   

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Links und rechts im Bild zu sehen:
Die Umleitungsschilder leiten nach rechts, das heißt im Uhrzeigersinn.
Nahaufnahme: Nach rechts geht es in die ­Innenstadt – aber nur für den Fußverkehr, Radfahrende müssen den Kreisel in ­umgekehrter Richtung umfahren.
Theo Sorg (2)

Bad Vilbeler Merkwürdigkeiten

StVo-Zeichen 215

Wegen der Sperrung des Nidda-Uferwegs an der Eisenbahnunterführung in Bad Vilbel wurde Mitte letzten Jahres eine Umleitung über den Südbahnhof eingerichtet. Das bedeutet, dass Radfahrende den Kreisel am Südbahnhof passieren müssen. Gekennzeichnet ist dieser als Kreisverkehr mit dem Zeichen 215.

Für Fahrzeuge gilt daher, dass der Kreisel rechts herum, also entgegen dem Uhrzeigersinn zu befahren ist. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Diese Vorschrift gilt also auch für Radfahrende, unabhängig davon, ob sie auf der Fahrbahn fahren, um auf die Kasseler Straße oder die Frankfurter Straße zu gelangen, oder ob sie den die Kreisverkehrsanlage umschließenden, für den Radverkehr freigegebenen Gehweg ­benutzen.

Die Umleitung des Fuß- und Radverkehrs ist mit Umleitungsschildern gekennzeichnet. Diese Schilder weisen für nach Norden Radfahrende die Richtung der Umrundung im Uhrzeigersinn (sic!) und damit verkehrswidrig aus.

Aufgrund von Baumaßnahmen in der Frankfurter Straße kam es bereits in der jüngeren Vergangenheit zu Einschränkungen und Verkehrsstaus in dieser Straße – eine Situation, die sich so wieder einstellen wird, denn die Baumaßnahmen sind kürzlich in die nächste Etappe gegangen und werden noch eine ganze Weile andauern. Ein Gefühl der Sicherheit für Radfahrende und auch für den Fußverkehr will sich im Umfeld des Kreisverkehrs nicht einstellen; Radfahrende benutzen immer wieder verkehrswidrig den Gehweg oder den in südlicher Richtung verlaufenden benutzungspflichtigen Radweg ab der Einmündung der Wiesengasse in die Frankfurter Straße. Durch die falschen Umleitungsschilder wird dieses Verhalten noch bestärkt.

Immer wieder wird mangelndes Unrechtsbewusstsein bei Übertretungen der Verkehrsregeln beklagt. Das betrifft allerdings alle Verkehrsarten. Wenn Bürger:innen im öffentlichen Straßenraum unterwegs sind und mit unklaren Verkehrssituationen und regelwidrigen Beschilderungen konfrontiert werden, braucht man sich über dieses Verhalten nicht zu wundern. Mit einer derartigen falschen Wegweisung über so lange Zeiträume lässt sich falsches Verhalten nur schwer abstellen.

Theo Sorg