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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

Artikel dieser Ausgabe

Seit wann wir ständig schuld sind

Unter dem Titel „Warum wir ständig schuld sind“ erschien in Frankfurt aktuell 2025-02 ein sehr lesenswerter Artikel von Ansgar Hegerfeld [1]. Er beschreibt, wie häufig genutzte Formulierungen in Unfallmeldungen unterbewusst dafür sorgen, dass Radfahrenden zumindest eine Teilschuld an Unfällen zugeschrieben wird. Gleichzeitig treten Autofahrende sprachlich oft nicht als Unfallverursachende auf. So entstehen Formulierungen wie „Radfahrerin stürzt in abbiegenden LKW“ und „Trecker nimmt Auto die Vorfahrt“.

Ist das ein relativ neues Phänomen oder gab es diese Formulierungen schon immer? Wie wurde früher in der Presse berichtet? Dank der Digitalen Sammlungen der Universitätsbibliothek der Frankfurter Goethe-Universität können wir im heimischen Wohnzimmer alte Zeitungen nach Suchbegriffen wie etwa Fahrrad, Radfahrerin oder Verkehrsunfall durchzusuchen. Die Darstellung der Suchergebnisse hat zwar noch etwas Optimierungspotenzial, aber bequemer als im Archiv ziellos Stapel alter Zeitungen durchzublättern ist es allemal. Alle Quellen sind am Ende des Artikels verlinkt. Los geht’s!

Schnell werden wir bei einer Überschrift eines Zeitungsartikels aus dem Jahr 1938 fündig:

„Der Radfahrer war schuld!“ [2]

Damit könnte die Recherche beendet sein. Seit 1938 sind wir schuld – sogar mit einem Ausrufezeichen! Dann muss es ja stimmen. Untersuchung beendet, Fall geschlossen. Weiter heißt es in diesem Artikel:

„Am Samstag gegen 13½ Uhr geriet ein Personenwagen, der einem Radfahrer ausweichen wollte, an der Kreuzung Kaiserstraße und Adolf-Hitler-Anlage in die falsche Fahrbahn und stieß mit einer entgegenkommenden Straßenbahn zusammen.“

Auch das ist spannend, denn wir haben hier schon dieselben Muster wie in heutigen Zeitungsartikeln. Niemand steuert den Personenwagen. Er gerät (!) in die falsche Fahrbahn. Wer ihn dorthin lenkte, erfahren wir zwar nicht, aber das macht nichts. Schließlich haben wir bereits geklärt: Der Radfahrer war schuld.

Zwei Tage später berichtete dieselbe Zeitung von einem tödlichen Verkehrsunfall:

„Ein Radfahrer raste gegen ein Auto“. [3]

Was war geschehen?

„Ein Radfahrer, der aus Richtung Königstein kam, übersah, daß in einer Biegung ein aus Oberursel kommendes Auto ein Bauernfuhrwerk überholte. Der Radfahrer konnte nicht mehr bremsen und rannte mit voller Wucht gegen den Kraftwagen.“

Aus heutiger Sicht wundern wir uns, ob 1938 das Überholen in Kurven noch erlaubt war. Nein, war es laut § 10 Abs. 1 der Reichs-StVO nicht. „An unübersichtlichen Straßenstellen ist das Überholen verboten.“ [4] Dennoch war auch in diesem Fall der Radfahrer schuld, der das Überholmanöver übersah. Ob das Auto von einem Menschen gesteuert wurde, geht aus dem gesamten Artikel übrigens nicht hervor.

Waren bei den Nationalsozialisten immer die Radfahrer schuld? Nein, wie ein Artikel aus dem Jahr 1935 zeigt:

„Ein Frankfurter Kraftwagenführer, der am 8. September mit seinem Lastkraftwagen in
der Saalburgstraße in Bad Homburg eine Radfahrerin angefahren und tödlich verletzt hat, wurde jetzt der Führerschein entzogen. Die Polizei hatte festgestellt, dass der Kraftwagenführer durch Unvorsichtigkeit den Unfall verschuldete.“ [5]

Erstaunlicherweise ist die Sprache sehr klar. Der Unfallverursacher und seine Handlung wird klar benannt. Die Radfahrerin ist nicht schuld und ihr Tod wird als direkte Folge der Unvorsichtigkeit des Lkw-Fahrers beschrieben. Tatsächlich haben wir hier ein Beispiel für eine vorbildliche Berichterstattung. Doch auch anderes fällt beim Wühlen im Archiv auf. Verletzungen werden oft sehr plastisch beschrieben.

„Eine Radfahrerin […] brach sich den rechten Unterarm. Ein Werkmeister, der […] vom Rad stürzte, brach das Nasenbein.“ [6]

„In der Franken-Allee stürzte eine Radfahrerin vom Rad und erlitt Beinverletzungen.“ [7]

„In der Hochstraße kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einer Radfahrerin. Durch den Anprall wurde die Radlerin auf den Bürgersteig geworfen und erlitt an beiden Beinen Verletzungen.“ [8]

Aber es gibt auch Positives zu berichten. Schon im Jahr 1936 findet sich ein außergewöhnlich aktueller Appell in der Zeitung [9]:

„Radwege – die dringliche Aufgabe der Verkehrspolitik […] Ein größeres Radfahrwegenetz trifft man bisher nur da an, wo man rechtzeitig die verkehrspolitischen Maßnahmen den tatsächlichen Erfordernissen angepaßt hat, wo man also über den Pendelverkehr der Arbeiterschaft zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Erhebungen angestellt und entsprechende Folgerungen daraus gezogen hat.“

Die Motive waren damals zwar andere als heute, denn es ging den Nationalsozialisten vor allem darum, dem Autoverkehr den lästigen Radverkehr vom Hals zu schaffen und diesen auf Radwege zu verbannen, aber auch heute spielt das Fahrrad im Pendelverkehr noch eine große Rolle und braucht eine sichere und komfortable Infrastruktur. Dahingehend hat sich nichts geändert.

Beenden wollen wir diesen Ausflug in die Geschichte der Berichterstattung über den Radverkehr mit einer über 100 Jahre alten Mahnung der Frankfurter Polizei [10]:

„Im Polizeibericht werden die Radfahrer gemahnt, da durch ihre Schuld in letzter Zeit sich manche Unfälle ereignet haben, sich an die bestehenden Vorschriften zu halten. […] Sollte der Radfahrerverkehr auch weiterhin grobe Mißstände mit sich bringen, so würde in Erwägung gezogen werden müssen, ihn im Interesse der Verkehrssicherheit zu beschränken.“

So weit wird es hoffentlich niemals kommen! Gute Fahrt!

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gemeinsameUSchrift
Mario Holldack