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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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links: Hier soll Tempo 70 gelten. Rechts ist der benutzungspflichtige Fuß-/Radweg, den sich Radfahrende in beiden Richtungen mit Fußgänger:innen teilen müssen.
rechts: Benutzungspflichtiger Waldweg zwischen den Eschbacher Klippen und Michelbach
Stefan Pohl (2)

Tempo 70 an den Klippen

Geschwindigkeitsbegrenzung an den Eschbacher Klippen

Wie aus dem 67. Newsletter der Stadt Usingen vom 27. August zu erfahren war, wird in Höhe der Eschbacher Klippen auf der Landesstraße 2370 eine beidseitige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 vorgenommen. Bislang gab es dort keine Begrenzung.

Zitat aus dem Newsletter: "Auf Initiative des Ortsbeirates Eschbach, des Ortsbeirates Michelbach und der Stadtverwaltung Usingen hin hat die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer beidseitigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L3270 im Bereich Eschbacher Klippen in Richtung Michelbach überprüft. In Höhe der Eschbacher Klippen zwischen Eschbach und Michelbach soll eine Tempo 70km/h Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden." Begründet wird dies mit hohen Querungszahlen durch Fußgänger und mit einer Bushaltestelle ohne ein bauliches Zusatzangebot und damit, dass Fahrzeugführer mit diesem Fußgängerverkehr nicht zwingend rechnen müssten. Querender Radverkehr wird als Grund nicht genannt. Die Maßnahme ist trotzdem ein Fortschritt, auch Radfahrende können jetzt etwas sicherer queren. Weitere Kritikpunkte des ADFC an der Gesamtsituation bleiben trotz der Maßnahme bestehen:

Kritik des ADFC bleibt bestehen
Die Beschränkung gilt offensichtlich nur in einem kurzen Bereich der Kuppe bei den Eschbacher Klippen. Der völlig ungeeignete Radweg mit starkem Gefälle nach Eschbach ist weiterhin benutzungspflichtig. Angesichts der schlechten Qualität und geringer Wegbreite sollte die Benutzungspflicht zumindest bergab in ein Benutzungsrecht umgewandelt werden. Zudem bleibt die Forderung nach einer grundlegenden Sanierung bestehen. Mit Aufhebung der Benutzungspflicht wäre es zudem sinnvoll, die Geschwindigkeit bis zum Ortseingang Eschbach ebenfalls zu beschränken. Darüber hinaus fehlt in Eschbach im weiteren Verlauf eine Radverkehrsanlage, so dass auch innerorts die Geschwindigkeit herabgesetzt werden sollte. Im Kernbereich Eschbach gilt ja bereits Tempo 30.

Auch die Fortführung des benutzungspflichtigen Radwegs von den Eschbacher Klippen Richtung Michelbach dürfte nicht als Radweg ausgewiesen sein – der Weg ist viel zu schmal, die Oberfläche ist schlecht befestigt und der Radweg endet vor Michelbach einfach als schmaler Bürgersteig. Der ADFC sieht es als sinnvoll an, bei einer durchgehenden Sanierung zwischen Eschbach, den Eschbacher Klippen und Michelbach nicht nur den gesamten Radweg selbst zu sanieren, sondern auch bauliche Querungshilfen an den Klippen und an den jeweiligen Ortseingängen von Michelbach und Eschbach nach den hessischen Qualitätsstandards herzustellen und darüber hinaus in den Ortslagen die Geschwindigkeit fahrradverträglich – etwa auf 30 km/h – herabzusetzen, zumindest solange es keine angemessene und sichere Radverkehrsanlage innerorts gibt.

Stefan Pohl